Öffentliches Interesse: Tabuzonen und Gewässerstrecken mit potenzieller Nutzungsmöglichkeit
Wien (bmlfuw) - Die Verordnung über die „Anerkennung der wasserwirtschafltichen Ordnung im Tiroler
Oberland“ wird heute im Bundesgesetzblatt kundgemacht. Das Ziel der Verordnung ist eine ökologisch verträgliche
Wasserkraftnutzung in dieser Region.
Die Verordnung bestätigt, dass grundsätzlich öffentliches Interesse an der wasserwirtschaftlichen
Nutzung im Tiroler Oberland besteht. Gleichzeitig werden Tabuzonen und potenzielle Ausbauzonen definiert. Damit
ist festgelegt, dass an vielen ökologisch wertvollen und sensiblen Gewässerstrecken keine Veränderung
und damit keine Ausbaumaßnahmen erfolgen dürfen.
Für die Bereiche, wo eine wasserwirtschaftliche Nutzung möglich sein soll, sind verpflichtende Vorgaben
und Empfehlungen an die Tiroler Landesbehörden festgehalten, die eine Balance zwischen Ökologie und energetischer
Nutzung garantiert. Dazu gehören etwa umfassende Renaturierungsmaßnahmen sowie Programme, um den Gewässerzustand
und den Lebensraum der Fische zu verbessern.
Durch die Identifikation von Gewässerabschnitten für mögliche neue Standorte bzw. die Erweiterung
bestehender Standorte kann die Stromerzeugung aus Wasserkraft erhöht werden. Mit der Erzeugung von heimischer,
erneuerbarer Energie kann die Abhängigkeit von importierter fossiler Energie deutlich reduziert werden.
Die Verordnung basiert auf dem von der schwarz-grünen Landesregierung in Tirol beschlossenen Rahmenplan „Tiroler
Oberland“. Die im Zuge des Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahrens eingelangten Stellungnahmen wurden intensiv
geprüft und haben bei der Erstellung der Verordnung grundsätzlich Berücksichtigung gefunden.
Die Verordnung legt keine Projekte, Standorte oder Ausbaupläne fest. Alle entsprechenden Projekte unterliegen
Umweltverträglichkeitsprüfungen, diese erfolgen durch die zuständigen Landesbehörden. Fixer
Bestandteil jedes UVP-Verfahrens ist die Öffentlichkeitsbeteiligung.
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