Landesregierung und Sozialpartner
 bekennen sich zu fairen Vergaben

 

erstellt am
31. 10. 14
10.00 MEZ

Wichtige steirische Initiative soll heimische Arbeitsplätze sichern
Graz (lk) - Die steirische Landesregierung und die Sozialpartner haben am 30.10. in der Grazer Burg eine gemeinsame Erklärung für faire Vergaben bei öffentlichen Aufträgen unterschrieben. Landeshauptmann Franz Voves bedankte sich bei den Sozialpartnern und den Arbeitnehmervertretern der Bauwirtschaft für diese wichtige Initiative: „Im Interesse der heimischen Beschäftigten in der Bauwirtschaft freut es mich sehr, dass die Landesregierung heute einstimmig beschlossen hat, Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen zu entwickeln, die – entsprechend dem Bestbieterprinzip – bei der Vergabe verstärkt die sozialen und ökologischen Aspekte berücksichtigen." LH-Stv. Schützenhöfer unterstrich: „Es geht uns um die Sicherung und Schaffung heimischer Arbeitsplätze. Dieses Anliegen eint uns alle." Laut Schützenhöfer werde man alles tun, damit in Zukunft die Bestbieter auch wirklich zum Zug kommen.

Der Sprecher der Initiative „Faire Vergaben", Nationalrat Josef Muchitsch, war stolz: „Heute ist ein sehr schöner und wichtiger Tag für uns. Diese Erklärung sichert regionale Wertschöpfung in erheblichem Ausmaß." Die Vorreiterrolle der Steiermark dabei sprach AK-Präsident Josef Pesserl an: „Unser Land geht in vielen Bereichen federführend voran, dies ist ein weiteres sehr gutes Beispiel dafür. Wir hoffen, dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden." Auch der Landesvorsitzende des ÖGB, Horst Schachner, nannte einen guten Aspekt der Initiative, denn „endlich werden heimische Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, auch wirklich gestärkt und sind konkurrenzfähig".

Der steirische Wirtschaftskammer-Präsident Herk sieht im Beschluss die positiven Seiten für heimische Unternehmen: „Der wichtigste Faktor für unsere Wirtschaft sind gleiche Spielregeln für alle. Mit fairen Vergaben setzen wir ein richtiges und gutes Zeichen für die steirische Wirtschaft!" Hermann Talowski, Obmann der Sparte „Gewerbe und Handel", erklärte, dass so auch sicher gestellt werden könne, dass steirisches Steuergeld auch bei steirischen Unternehmern landen sollte. Immerhin würde die Sparte über 100.000 Arbeitnehmer und 8.000 Lehrlinge in der Steiermark beschäftigen.

Informationen zur Erklärung „Faire Vergaben"
Seit geraumer Zeit wird es für regionale Klein- und Mittelbetriebe in der Steiermark immer schwieriger den Zuschlag bei öffentlichen Bauausschreibungen zu erlangen. Gründe dafür sind das in der Praxis angewandte Billigstbieterprinzip, die Aktivitäten von Scheinfirmen, Lohn- und Sozialdumping und dahingehend fehlende gesetzliche Regelungen z. B. betreffend Qualifizierungsnachweise, welche die Chancengleichheit im Wettbewerb einschränken.

Aus diesem Grund haben sich die steirischen Sozialpartner und das Land Steiermark entschlossen, Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen zu entwickeln, die dem Gedanken des Bestbieterpinzips Rechnung tragen. Diese Kriterien sollen sowohl dem Interesse der Bieter als auch jenem der Auftraggeber gerecht werden. In diesem Sinne sollen Eignungs- und Zuschlagskriterien entwickelt werden, die eine Berücksichtigung ökologischer und sozialer Aspekte, beispielsweise Reaktionszeiten sowie die Beschäftigung von Lehrlingen und/oder älteren Arbeitnehmern, erlauben. In weiterer Folge sollen auch „Kettenbeauftragungen" eingeschränkt werden, vor allem um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Mit ihrem Ansinnen entsprechen das Land Steiermark und die steirischen Sozialpartner auch dem Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 21. Mai 2014, wonach bei der Umsetzung der neuen Vergaberichtlinien dem Bestbieterprinzip besondere Beachtung geschenkt werden und dieses auch grundsätzlich Anwendung finden soll. Auch mit Beschluss im Landtag Steiermark wird die Landesregierung aufgefordert sich dafür einzusetzen, dass im Rahmen einer Novelle des Bundesvergabegesetzes die grundsätzliche Anwendung des Bestbieterprinzips auch im Unterschwellenbereich vorgesehen wird.

Im Rahmen der vorliegenden gemeinsamen Erklärung kommen das Land Steiermark und die steirischen Sozialpartner darin überein, dass die Umsetzung des Bestbieterprinzips in der Steiermark stufenweise erfolgen soll. In einem ersten Schritt gilt es die Ausschreibungsbestimmungen mit entsprechend einheitlichen Eignungskriterien zu versehen. In weiteren Schritten wird angestrebt auch die Zuschlagskriterien so zu gestalten, dass diese in der Praxis dem Bestbieterprinzip entsprechen. Auf Basis dieses Stufenplans wird es gelingen, die regionale Wirtschaft zu stärken, die Arbeitsplätze in den Betrieben zu sichern und die Lehrlingsausbildung zu fördern.

 

 

 

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