Wichtige steirische Initiative soll heimische Arbeitsplätze sichern
Graz (lk) - Die steirische Landesregierung und die Sozialpartner haben am 30.10. in der Grazer Burg eine
gemeinsame Erklärung für faire Vergaben bei öffentlichen Aufträgen unterschrieben. Landeshauptmann
Franz Voves bedankte sich bei den Sozialpartnern und den Arbeitnehmervertretern der Bauwirtschaft für diese
wichtige Initiative: „Im Interesse der heimischen Beschäftigten in der Bauwirtschaft freut es mich sehr, dass
die Landesregierung heute einstimmig beschlossen hat, Kriterien bei der Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen
zu entwickeln, die – entsprechend dem Bestbieterprinzip – bei der Vergabe verstärkt die sozialen und ökologischen
Aspekte berücksichtigen." LH-Stv. Schützenhöfer unterstrich: „Es geht uns um die Sicherung
und Schaffung heimischer Arbeitsplätze. Dieses Anliegen eint uns alle." Laut Schützenhöfer
werde man alles tun, damit in Zukunft die Bestbieter auch wirklich zum Zug kommen.
Der Sprecher der Initiative „Faire Vergaben", Nationalrat Josef Muchitsch, war stolz: „Heute ist ein sehr
schöner und wichtiger Tag für uns. Diese Erklärung sichert regionale Wertschöpfung in erheblichem
Ausmaß." Die Vorreiterrolle der Steiermark dabei sprach AK-Präsident Josef Pesserl an: „Unser Land
geht in vielen Bereichen federführend voran, dies ist ein weiteres sehr gutes Beispiel dafür. Wir hoffen,
dass andere Bundesländer diesem Beispiel folgen werden." Auch der Landesvorsitzende des ÖGB, Horst
Schachner, nannte einen guten Aspekt der Initiative, denn „endlich werden heimische Unternehmen, die Lehrlinge
ausbilden, auch wirklich gestärkt und sind konkurrenzfähig".
Der steirische Wirtschaftskammer-Präsident Herk sieht im Beschluss die positiven Seiten für heimische
Unternehmen: „Der wichtigste Faktor für unsere Wirtschaft sind gleiche Spielregeln für alle. Mit fairen
Vergaben setzen wir ein richtiges und gutes Zeichen für die steirische Wirtschaft!" Hermann Talowski,
Obmann der Sparte „Gewerbe und Handel", erklärte, dass so auch sicher gestellt werden könne, dass
steirisches Steuergeld auch bei steirischen Unternehmern landen sollte. Immerhin würde die Sparte über
100.000 Arbeitnehmer und 8.000 Lehrlinge in der Steiermark beschäftigen.
Informationen zur Erklärung „Faire Vergaben"
Seit geraumer Zeit wird es für regionale Klein- und Mittelbetriebe in der Steiermark immer schwieriger den
Zuschlag bei öffentlichen Bauausschreibungen zu erlangen. Gründe dafür sind das in der Praxis angewandte
Billigstbieterprinzip, die Aktivitäten von Scheinfirmen, Lohn- und Sozialdumping und dahingehend fehlende
gesetzliche Regelungen z. B. betreffend Qualifizierungsnachweise, welche die Chancengleichheit im Wettbewerb einschränken.
Aus diesem Grund haben sich die steirischen Sozialpartner und das Land Steiermark entschlossen, Kriterien bei der
Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen zu entwickeln, die dem Gedanken des Bestbieterpinzips Rechnung
tragen. Diese Kriterien sollen sowohl dem Interesse der Bieter als auch jenem der Auftraggeber gerecht werden.
In diesem Sinne sollen Eignungs- und Zuschlagskriterien entwickelt werden, die eine Berücksichtigung ökologischer
und sozialer Aspekte, beispielsweise Reaktionszeiten sowie die Beschäftigung von Lehrlingen und/oder älteren
Arbeitnehmern, erlauben. In weiterer Folge sollen auch „Kettenbeauftragungen" eingeschränkt werden, vor
allem um Lohn- und Sozialdumping zu verhindern. Mit ihrem Ansinnen entsprechen das Land Steiermark und die steirischen
Sozialpartner auch dem Beschluss der Landeshauptleutekonferenz vom 21. Mai 2014, wonach bei der Umsetzung der neuen
Vergaberichtlinien dem Bestbieterprinzip besondere Beachtung geschenkt werden und dieses auch grundsätzlich
Anwendung finden soll. Auch mit Beschluss im Landtag Steiermark wird die Landesregierung aufgefordert sich dafür
einzusetzen, dass im Rahmen einer Novelle des Bundesvergabegesetzes die grundsätzliche Anwendung des Bestbieterprinzips
auch im Unterschwellenbereich vorgesehen wird.
Im Rahmen der vorliegenden gemeinsamen Erklärung kommen das Land Steiermark und die steirischen Sozialpartner
darin überein, dass die Umsetzung des Bestbieterprinzips in der Steiermark stufenweise erfolgen soll. In einem
ersten Schritt gilt es die Ausschreibungsbestimmungen mit entsprechend einheitlichen Eignungskriterien zu versehen.
In weiteren Schritten wird angestrebt auch die Zuschlagskriterien so zu gestalten, dass diese in der Praxis dem
Bestbieterprinzip entsprechen. Auf Basis dieses Stufenplans wird es gelingen, die regionale Wirtschaft zu stärken,
die Arbeitsplätze in den Betrieben zu sichern und die Lehrlingsausbildung zu fördern.
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