Überblick über geplante Maßnahmen im Zeitraum 2014-2016
Wien (pk) - Gewaltausübung durch einen nahestehenden Menschen ist die häufigste Menschenrechtsverletzung
an Frauen. Auf europäischer und internationaler Ebene wurden die Anstrengungen, um Gewalt gegen Frauen zu
bekämpfen, in den letzten Jahren verstärkt. Ein entscheidender Schritt war dabei der Abschluss des Übereinkommens
des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt. Es wurde
am 11. Mai 2011 in Istanbul von Österreich als einem der ersten Staaten unterzeichnet und am 14. November
2013 ratifiziert. Diese so genannte Istanbul-Konvention ist am 1. August 2014 in Kraft getreten, was die österreichische
Bundesregierung zum Anlass genommen hat, einen Nationalen Aktionsplan (NAP) zum Schutz von Frauen vor Gewalt zu
beschließen.
Im Ratifizierungsverfahren der Istanbul-Konvention habe sich zwar gezeigt, dass Österreich die darin vorgesehenen
Maßnahmen bereits weitgehend implementiert hat und daher nur in vergleichsweise wenigen Bereichen Umsetzungsbedarf
besteht, heißt es im Bericht. Ungeachtet dessen habe man die Notwendigkeit gesehen, über die in der
Konvention festgelegten Anforderungen hinaus zu gehen. Eine Übersicht über die in den kommenden Jahren
geplanten Maßnahmen hat die Bundesministerin für Bildung und Frauen (BMBF) Gabriele Heinisch-Hosek nun
dem Nationalrat vorgelegt.
Ministerien kooperieren bei Maßnahmen zum Gewaltschutz
Im Sommer 2013 wurde daher eine interministerielle Arbeitsgruppe "Schutz von Frauen vor Gewalt" unter
der Leitung der Frauensektion im Bundeskanzleramt – nunmehr im Bundesministerium für Bildung und Frauen –
eingesetzt und mit der Ausarbeitung des NAP betraut. In dieser Arbeitsgruppe sind die Bundesministerien für
Inneres, für Justiz, für Gesundheit, für Familien und Jugend, das Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz, das Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres sowie
das Bundesministerium für Bildung und Frauen vertreten.
Der Bericht bietet eine Auflistung der Maßnahmen, die den für ihre Umsetzung jeweils verantwortlichen
Bundesministerien zugeordnet werden. Angeführt werden die im Zeitraum 2014 bis 2016 geplanten Aktivitäten
zur Koordination von politischen Maßnahmen zur Prävention von Gewalt gegen Frauen, zum Schutz und zur
Unterstützung von Opfern sowie rechtliche Vorhaben. Darüber hinaus plant man Schritte im Bereich der
Ermittlungen, der Strafverfolgung und des Verfahrensrechts. Weiters werden auch bestehende Schutzmaßnahmen
evaluiert und ausgeweitet. Auch die europäische und internationale Zusammenarbeit soll intensiviert werden.
Maßnahmen im Bereich "Prävention" umfassen etwa Öffentlichkeitsarbeit und Sensibilisierung,
Aus- und Fortbildung verschiedener Berufsgruppen im Bereich Gewaltschutz sowie Täterarbeit. Diese Maßnahmen
werden hauptsächlich vom BMBF in Zusammenarbeit mit anderen Ressorts gesetzt. Der Bereich Schutz und Unterstützung
umfasst die Unterstützung von Konzepten zur frühen Hilfe bei Gewalt wie auch das Angebot spezialisierter
Hilfsdienste, etwa für Frauen mit Lernschwierigkeiten und Mehrfachbehinderungen, die Opfer sexualisierter
Gewalt wurden. Gemeinsam mit dem Innenministerium nimmt das BMBF bis 2016 die Auswertung der Erfahrungen aus der
Pilotphase der "Notwohnung Zwangsheirat" vor und prüft die Adaptierung und Implementierung als Regelangebot.
Im Bereich des materiellen Rechts überprüft das Bundesministerium für Justiz eine Reihe gesetzlicher
Regelungen unter dem Gesichtspunkt, ob weiterer Regelungsbedarf im Bereich des Gewaltschutzes besteht.
Zur Ausarbeitung des Maßnahmenpakets waren auch VertreterInnen der Zivilgesellschaft, insbesondere aus Opferschutzeinrichtungen,
bei einem Round Table im Jänner 2014 eingeladen, um ihre Expertise und Anliegen einzubringen. Nicht alles
aus der Fülle der Vorschläge habe Eingang in den NAP finden können, heißt es dazu seitens
des Ressorts. Daher habe man vor allem auf Realisierbarkeit und Nachhaltigkeit der Maßnahmen Bedacht genommen.
Maßnahmen zum Schutz von Frauen vor Menschenhandel sowie zum Schutz vor Gewalt in Konflikten bzw. kriegerischen
Auseinandersetzungen sind im Übrigen nicht im NAP enthalten, da dazu eigene Aktionspläne beschlossen
worden sind.
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