3 Millionen Österreicher nutzen FinanzOnline und sparen sich Weg- und Wartezeiten - Seit
2009 auch Aufwendungen für die Kinderbetreuung abzugsfähig
Wien (bmf) - Mit Jahresende läuft die gesetzliche 5-Jahres-Frist für die Antragsstellung der Arbeitnehmerveranlagung
für das Jahr 2009 aus. Der schnellste und bequemste Weg, sich Steuergeld zurückzuholen, ist via FinanzOnline,
der elektronischen Veranlagung über das Internet. Bereits über drei Mio. Österreicher/innen nutzen
FinanzOnline und ersparen sich somit Weg- und Wartezeiten. Mit FinanzOnline können Sie Amtswege per Mausklick
bequem von zuhause aus machen, jederzeit Änderungen bei personenbezogenen Daten durchführen und auch
ihren Steuerausgleich machen. Viele Arbeitnehmer nutzen schon jetzt die Möglichkeit, ihre Arbeitnehmerveranlagung
für die Jahre 2009 bis 2013 über FinanzOnline zu machen.
Welche Ausgaben können zum Beispiel abgesetzt werden: Absetzbar sind - unter bestimmten Voraussetzungen -
Sonderausgaben wie beispielsweise Versicherungsprämien für Personenversicherungen, Spenden oder Kirchenbeiträge,
weiters außergewöhnliche Belastungen, wie Krankheits- oder Pflegekosten. Beruflich veranlasste Kosten
sind als Werbungskosten abzugsfähig. Dazu zählen beispielsweise Aufwendungen für Computer und Zubehör
soweit eine berufliche Verwendung vorliegt, Fachliteratur oder Kosten für Aus- und Fortbildung sowie Umschulungen.
Seit dem Jahr 2009 sind auch Aufwendungen für die Betreuung von Kindern abzugsfähig. Diese Kosten sind
bis zum Ende des Kalenderjahres in dem ein Kind das zehnte Lebensjahr, ein behindertes Kind mit Bezug von erhöhter
Familienbeihilfe das sechzehnte Lebensjahr vollendet zu berücksichtigen und sind mit 2.300 Euro pro Kind und
Kalenderjahr begrenzt. Voraussetzung ist, dass das Kind in einer öffentlichen oder privaten institutionellen
Kinderbetreuungseinrichtung oder durch eine pädagogisch qualifizierte Person betreut wird.
Tipps von Ihrem Finanzamt für eine rasche und einfache Arbeitnehmerveranlagung
Nicht vergessen: Geben Sie statt Ihrer Kontonummer nur noch BIC und IBAN an. Sie finden diese beiden Codes auf
Ihrer Bankomatkarte oder Ihrem Kontoauszug
Vollständig ausfüllen: Für eine rasche Bearbeitung müssen Ihre persönlichen Daten sowie
die Anzahl der bezugsauszahlenden Stellen sorgfältig ausgefüllt werden.
Formulare: Wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung via Formular machen bestellen sie diese Online unter http://www.bmf.gv.at
Bewahren Sie Ihre Belege 7 Jahre auf und schicken Sie diese nur auf Nachfrage an Ihr zuständiges Finanzamt
(ausschließlich Kopien). Für die Formularabgabe ist kein persönlicher Termin im Finanzamt notwendig
- Schicken Sie die Formulare einfach per Post oder werfen Sie die Formulare in den Einwurfkasten/Selbststempler
im Finanzamt. Steuerrechtliche Aspekte sowie Erklärungen zum Ausfüllen der Formulare entnehmen Sie bitte
dem aktuellen Steuerbuch zum download unter http://www.bmf.gv.at/publikationen
oder telefonisch zum Bestellen beim Bürgerservice des Finanzministeriums.
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