Creditreform Privatinsolvenzstatistik

 

erstellt am
28. 10. 14
10.00 MEZ

1. bis 3. Quartal 2014: 38 Insolvenzen pro Werktag – Privatkonkurse sinken auf tiefsten Wert seit 7 Jahren
Wien (creditreform) - Die endgültigen Zahlen der Creditreform Privatinsolvenzstatistik für das 1. bis 3. Quartal 2014 zeigen einen weiteren Rückgang bei der Anzahl an Insolvenzen von Privatpersonen um 6,5% auf 7.149 Verfahren, der niedrigste Stand seit dem Jahr 2007. Die Anzahl der eröffneten Schuldenregulierungsverfahren ist hierbei um 7,3% auf unter 6.300 Verfahren gesunken, die mangels Vermögen abgewiesenen Insolvenzanträge sind bei 852 Verfahren gleich geblieben.

Bundesländervergleich: 11 von 10.000 Erwachsenen sind zahlungsunfähig/überschuldet
Ein Bundesländer-Vergleich zeigt, dass entgegen dem bundesweiten Trend in Oberösterreich (+3,3%) und in der Steiermark (+1,5%) die Insolvenzen gestiegen sind. Hingegen sind in Vorarlberg (-28,5%), Salzburg (-11,8%) und im Burgenland (-11,8%) die Insolvenzen am stärksten zurückgegangen. Spitzenreiter bei der absoluten Zahl an Insolvenzen ist die Bundeshauptstadt mit über 2.800 Fällen, ebenso bei der relativen Insolvenzbetroffenheit: 21 von 10.000 erwachsenen Wienern wurden insolvent. Somit finden rund 40% aller Insolvenzen in Wien statt. Österreichweit wurden hingegen 11 von 10.000 Erwachsenen zahlungsunfähig.

Conclusio 1. bis 3. Quartal 2014 - Ausblick Gesamtjahr 2014
Sinkende Privatinsolvenzen können mehrere Ursachen haben: unterbesetzte und niedrigdotierte öffentliche Schuldnerberatungen oder erhöhter Spardruck infolge Arbeitsplatzangst aufgrund einer schwierigen Konjunkturlage. Und ein anscheinendes Paradoxon: Durch die steigende Arbeitslosigkeit wird die Finanzierbarkeit eines Zahlungsplanes zur Entschuldung erschwert. Unschuldig sind die in ihrer Kreditvergabe vorsichtiger agierenden Banken und auch sonstige Gläubiger, die sich schlichtweg ihre Kunden nicht aussuchen können. Ebenso gibt es kein Manko in der geltenden Rechtsordnung.

Vielmehr hat sich das österreichische Privatinsolvenzrecht seit 1995 durch eine faire Interessenabwägung zwischen Gläubigern und Schuldnern in der Praxis bewährt. Private wie auch öffentliche Gläubiger (Steuern und Abgaben, Unterhaltsbevorschussung) verzichten auf einen nicht unerheblichen Teil ihrer zu Recht bestehenden Forderungen. Andererseits versucht der Schuldner entsprechend dem Anspannungsgrundsatz so viel wie möglich an Schulden zurückzuzahlen. Forderungen nach einer Abschaffung der Mindestquote von 10% sind daher zurückzuweisen, da der funktionierende Interessenausgleich und generalpräventive Gründe nicht durch einseitige Bevorzugungen des Schuldners gefährdet werden sollten. Auch wäre dies gegenüber jenen Unternehmen schlicht unfair, die ihre Leistung vereinbarungsgemäß und ordentlich erbracht haben.

Für das Gesamtjahr 2014 ist mit einem weiteren Rückgang um rund 7% auf ca. 9.400 Insolvenzen zu rechnen. Damit wird die "magische" Grenze von 10.000 Privatkonkursverfahren doch deutlich unterschritten.

 

 

 

Allgemeine Informationen:
http://www.creditreform.at

 

 

 

 

 

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