Landesrätin Verena Dunst: „Neue Einrichtung der Fa. Pfnier leistet entscheidenden Beitrag
zur erfolgreichen Abwicklung im burgenländischen KFZ-Prüfwesen“
Eisenstadt (blms) - Die gesetzlich vorgeschriebene technische Prüfung von Kraftfahrzeugen ist für
die Verkehrssicherheit äußerst wichtig. Die näheren Bestimmungen dafür sind im Kraftfahrgesetz
(KFG) definiert. Die Werkstätte der Fa. Pfnier dient seit dem Jahr 2007 als Landesprüfstelle. Damit KFZ-Überprüfungen
und Genehmigungen noch effizienter durchgeführt werden können wurde diese Einrichtung nunmehr um eine
neue Prüfhalle mit modernster technischer Ausstattung erweitert. Der Ausbau der Prüfhalle begann in den
Jahren 2012/2013 und wurde vor kurzem abgeschlossen. Pro Jahr finden landesweit rund 2.000 KFZ-Überprüfungen-
und Genehmigungen statt. „Im Hinblick auf die bevorstehende kalte Jahreszeit und die damit verbundenen Straßenverhältnisse,
möchten wir die Wichtigkeit unserer Landesprüfstellen und deren Aufgaben im Bereich der KFZ–Überprüfungen
nochmals verstärkt ins Bewusstsein der Burgenländerinnen und Burgenländer rücken. Die neue
Prüfhalle der Fa. Pfnier leistet einen entscheidenden Beitrag zur erfolgreichen Abwicklung im burgenländischen
KFZ-Prüfwesen“, betonte die zuständige Referentin der Burgenländischen Landesregierung Landesrätin
Verena Dunst am 07.11. in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit WHR DI Christian Schügerl, Leiter Hauptreferat
Sicherheits- und Umwelttechnik beim Amt der Burgenländischen Landesregierung, Ing. Dieter und Regina Pfnier
sowie Werkstattleiter Werner Woschitz in der neuen Prüfhalle in Stoob-Süd.
Sachverständige des Landes prüfen in angemieteten Werkstätten Kraftfahrzeuge auf ihre Verkehrssicherheit
und führen Genehmigungen durch. Dabei werden Fahrzeug-Einzelgenehmigung gemäß § 28 b KFG,
§ 31 und 34 KFG und Genehmigungen von Änderungen bei Kraftfahrzeugen gem. § 33 KFG erteilt. Die
Werkstätte der Fa. Pfnier dient seit dem Jahr 2007 als Landesprüfstelle und wurde nun um eine moderne
Prüfhalle erweitert, damit Prüfungen noch besser durchgeführt werden können. Jeden 2. Donnerstag
sind Bedienstete des Amtes der Landesregierung vor Ort, um Anliegen bearbeiten zu können. Die Prüfstelle
der Fa. Pfnier ist auch als Prüfstelle gem. § 57 a, als so genannte „Pickerlwerkstätte“, zugelassen.
Im Bereich Kraftfahrwesen des Hauptreferats Sicherheits- und Umwelttechnik der Abteilung 8 beim Amt der Burgenländischen
Landesregierung werden Fahrzeuge, die in Einzelfertigung oder Kleinserien gefertigt wurden bzw. Importfahrzeuge
genehmigt. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Genehmigung von Änderungen an Fahrzeugen, wenn dies für
die Verkehrs- und Betriebssicherheit relevant ist. Um diese Tätigkeiten durchführen zu können, hat
das Amt der Burgenländischen Landesregierung 5 Prüfstellen als Vertragspartner, die regional gestreut
sind, angemietet. Diese befinden sich in Neusiedl am See, Eisenstadt, Stoob Süd, Loipersdorf und Rudersdorf.
Dazu WHR DI Christian Schügerl: „Um längere Wartezeiten hinsichtlich der Prüfungs- und Genehmigungsdurchführungen
zu vermeiden, soll auch in Zukunft das System der Voranmeldung beibehalten werden. Dies hat den Vorteil, dass der
Sachverständige schon bei der Terminvergabe eine Erstberatung durchführen kann, welche Änderungen
genehmigungsfähig bzw. welche Unterlagen dazu erforderlich sind.“ Nähere Auskünfte und Terminvereinbarungen
dazu, sind telefonisch unter 057/600/6200 in Erfahrung zu bringen.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die besondere Überprüfung von Fahrzeugen gemäß § 56 KFG.
Hier werden Fahrzeuge, bei denen eine mangelnde Verkehrszuverlässigkeit festgestellt wurde, von der Bezirkshauptmannschaft
vorgeladen und von Amtssachverständigen überprüft. Ebenso werden stichprobenartig Fahrzeuge vorgeladen,
die älter als 12 Jahre sind und erfahrungsgemäß überdurchschnittlich schwere Mängel aufweisen.
Auch diese Überprüfungen finden für den Bezirk Oberpullendorf bei der Fa. Pfnier statt. Des Weiteren
liegt die neue Prüfstelle auch für die Kontrolle des Schwerverkehrs an der B 50 äußerst günstig.
Dabei werden Fahrzeuge bei geplanten Schwerpunktaktionen von der Exekutive angehalten und von Sachverständigen
geprüft. In schweren Mängelfällen wird das Kennzeichen unmittelbar entzogen! „Der Vorteil hier in
der Halle liegt darin, dass die Prüfung bei jeder Witterung erfolgen kann. Eine Prüfung mit einem Prüfzug
ist nämlich bei Regen, Schnee und bei Fahrzeugen mit geringer Bodenfreiheit nicht möglich. Außerdem
können die Fahrzeuge über der Prüfgrube mit Bremsprüfstand und sonstigen Geräten genauer
überprüft werden“, so Ing. Dieter Pfnier.
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