Faymann:
Europäische Bankenaufsicht ist richtige Konsequenz aus der Krise
Faymann für 300 Mrd. Euro-Investitionspaket von EU-Kommissar Juncker - Verbesserungen
bei Künstlerversicherung und Pensionsvorsorge beschlossen
Wien (sk) - Am 04.11. nahm die Europäische Bankenaufsicht ihre Arbeit auf. "Das ist ein wichtiger
Schritt auf dem Weg zur Bankenunion und eine richtige Konsequenz aus der Krise", betonte Bundeskanzler Werner
Faymann nach dem Ministerrat. "Nur eine gute Aufsicht mit rechtzeitiger Warnung bis hin zu gewissen Verboten
von Spekulationen kann eine Vorsorge treffen." Ein nächster Schritt liegt für Faymann in der Schaffung
eines Fonds, der gleichsam eine Versicherung darstellen soll, "damit bei drohenden Bankeninsolvenzen nicht
die SteuerzahlerInnen herhalten müssen".
Zur aktuellen Arbeitsmarktlage sagte der Bundeskanzler, dass die Instrumente aktiver Arbeitsmarktpolitik laufend
evaluiert und verbessert werden. Der derzeitige Anstieg - insbesondere bei Langzeitarbeitslosen - gehe von einem
sehr niedrigem Niveau aus, gab Faymann zu bedenken. Einer Verschärfung der Zumutbarkeitsbestimmungen erteilte
Faymann umgehend eine Absage. Der Schlüssel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit liege in der Schaffung
von Arbeitsplätzen und der Ankurbelung der Wirtschaft durch Investitionen.
"Die Fragen nach Investitionen, Arbeitsplatzsicherung und Kaufkraftstärkung - Stichwort Steuersenkung
- sind bedeutend", betonte Faymann. Das gelte auch auf europäischer Ebene. Darum gehe es auch beim geplanten
europäischen Gipfeltreffen sozialdemokratischer Spitzenpolitiker Ende der Woche in Wien. "Wir sind überzeugt,
dass das 300 Mrd.-Euro-Paket von Jean-Claude Juncker genau diesen Punkt anspricht. Das ist aktive Arbeitsmarktpolitik:
dafür zu sorgen, dass die Investitionen der Industrie, aber auch den Klein- und Mittelbetrieben zugutekommen",
stellte Faymann klar.
Auf der Tagesordnung im Ministerrat stand heute auch eine Regierungsvorlage, die eine klare Haltung Österreichs
gegen das geplante Atom-Müll-Endlager nahe der österreichischen Grenze in Tschechien zum Ausdruck bringt.
Man werde sich frühzeitig einschalten und "alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten ausloten
und in Angriff nehmen", sagte der Bundeskanzler.
"Wien spielt als UNO-Standort eine wichtige Rolle in der internationalen Staatengemeinschaft", sagte
Faymann. Er sieht es daher als positiv an, dass sich Österreich für den OSZE-Vorsitz 2017 bewerben wird.
Bis Dezember soll diesbezüglich eine Entscheidung getroffen werden.
Ebenfalls beschlossen wurden heute Neuregelungen in der Künstlerversicherung und bei der pensionsrechtlichen
Absicherungen von Eltern, die Kinder mit Behinderung pflegen. Neben einer schrittweisen Anhebung der Beitragsgrundlage
soll es für Eltern von zu pflegenden behinderten Kindern möglich sein, eine Nebenerwerbstätigkeit
aufzunehmen. "Auch in schwierigen Zeiten zeigen wir als wirtschaftlich starkes Land mit stabilen Finanzen
ein soziales Gesicht", sagte Faymann zu den Verbesserungen.
Zum Thema Steuerreform unterstrich Faymann, dass er einer erweiterten Negativsteuer "durchaus etwas abgewinnen"
kann. Ab Januar beginnen die Verhandlungen der Regierungspartner zur geplanten Reform. Negativsteuern seien "hinsichtlich
Fairness und Kaufkraft wichtige Maßnahmen", sagte Faymann. Auch das ÖGB-Modell, das er engagiert
vertrete, beinhalte Negativsteuern, machte Faymann klar.
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Mitterlehner: Neues Gewerbeinformationssystem spart Unternehmen Zeit und Geld
Ministerrat beschließt einheitliches Gewerberegister - Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen,
Betriebseröffnungen werden erleichtert - 30 Millionen Euro Entlastung pro Jahr
Wien (bmwfw) - Auf Antrag von Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner hat der Ministerrat am 04.11. das
neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) beschlossen. "Damit ersetzen wir die bisher 14 dezentralen
Gewerberegister durch eine bundeseinheitliche Lösung. Der einzelne Unternehmer erspart sich dadurch viel Zeit,
Aufwand und Kosten, weil etwa Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen deutlich erleichtert
werden. Vor allem Gründer profitieren", sagt Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner zur Novelle der
Gewerbeordnung. "Wir wollen, dass wieder mehr Zeit für das Wirtschaften bleibt und weniger für die
Verwaltung aufgewendet werden muss. Das stärkt die Wettbewerbsfähigkeit und macht den Standort attraktiver",
so Mitterlehner.
Nach der geplanten Inbetriebnahme von GISA im Frühjahr 2015 wird jeder Unternehmer österreichweit eine
elektronische Gewerbeanmeldung durchführen können, muss also nicht mehr persönlich zur Gewerbebehörde
gehen. Durch ein bundesweit einheitliches Verfahren können sich die Unternehmen zudem darauf verlassen, dass
ein Gewerbeverfahren im Berufszugangsbereich unabhängig von der einzelnen Bezirkshauptmannschaft oder dem
einzelnen Magistrat gleich abläuft. Das hilft den Unternehmen, Zeit und Geld zu sparen, wie Berechnungen auf
Basis einer Studie der KMU Forschung Austria ergeben. Demnach liegt das Gesamtpotenzial der finanziellen Erleichterungen
bei rund 30 Millionen Euro jährlich.
In Zukunft ist es bei Gewerbeverfahren im Berufszugangsrecht weder erforderlich, persönlich zur Behörde
zu gehen, noch wird bei mehreren Involvierten der Unternehmer von Behörde zu Behörde laufen müssen
und dort jeweils unterschiedliche Systeme vorfinden. Unternehmen können diese Behördenwege einfach und
direkt elektronisch im GISA abwickeln. GISA wird zusätzlich zur bundeseinheitlichen Datenführung auch
weitere e-government-Funktionen anbieten, zum Beispiel bei der Standortverlegung, der Geschäftsführerbestellung
oder der Eröffnung von Betriebsstätten. "Das bisherige Serviceangebot wird nicht nur vereinheitlicht
und vereinfacht, sondern auch spürbar ausgeweitet", betont Mitterlehner.
Darüber hinaus wird die Datenqualität künftig durch den standardisierten Abgleich mit anderen Registern
verbessert, wodurch die Informationen für alle Beteiligten zuverlässiger werden. Auch für die Verwaltung
entstehen Vorteile. Das jährliche Einsparpotenzial liegt bei über 650.000 Euro. Das neue "Gewerbeinformationssystem
Austria" GISA ist ein IT-Kooperationsprojekt zwischen Bund, Ländern und Statutarstädten.
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