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Bessere soziale Absicherung für pflegende Mütter und Väter
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erstellt am
05. 11. 14
10.00 MEZ
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Hundstorfer:
Deutliche sozialrechtliche Verbesserung…
…für pflegende Mütter von Kindern mit Behinderung im Ministerrat beschlossen
– Pensionsbeitragsgrundlage für 3.500 Mütter und Väter wird erhöht - Nebenerwerbstätigkeit
ist möglich
Wien (bmask) - Eine deutliche Verbesserung in der sozialen Absicherung wird es für pflegende Mütter und
Väter von behinderten Kindern geben, kündigte Sozialminister Rudolf Hundstorfer am 04.11. nach dem Ministerrat
an. "Wer ein behindertes Kind zu pflegen hat, konnte sich genauso wie Menschen, die sonstige nahe Angehörige
pflegen, pensionsversichern. Die Beiträge zur Pensionsversicherung werden dabei von der öffentlichen
Hand getragen. Zwischen diesen beiden Gruppen gibt es aber bisher wesentliche Unterschiede: wer nahe Angehörige
pflegt, dem werden vom Sozialministerium die Beiträge für eine Pensions-Beitragsgrundlage in der Höhe
von 1.649,84 Euro bezahlt. Wer hingegen Kinder mit Behinderung pflegt, erhält über den Familienlastenausgleichsfonds
lediglich eine Beitragsgrundlage in der Höhe von 1.105,50 Euro. Mit dem heute im Ministerrat vorgestellten
Gesetzesentwurf soll dieser Unterschied schrittweise bis 2019 ausgeglichen werden", unterstrich der Sozialminister.
"Mehr als 3.500 Mütter und auch Väter von behinderten Kindern, die eine erhöhte Familienbeihilfe
beziehen, werden von dieser sozialpolitischen Verbesserung profitieren", so der Minister. Ab kommendem Jahr
wird die Beitragsgrundlage der pflegenden Eltern behinderter Kinder für die Pensionen jährlich um ca.
100 Euro erhöht, sodass 2019 die pflegenden Angehörigen in beiden Gruppen die gleiche Pensionsgrundlage
in der Höhe von 1.649,84 Euro (dieser Betrag wird jährlich wertangepasst) haben. Die Mehrkosten betragen
dann pro Jahr ca. vier Millionen Euro, die vom Sozialministerium getragen werden.
Zudem wird es nun auch für Eltern von zu pflegenden Kindern mit Behinderung möglich sein, eine Nebenerwerbstätigkeit
aufzunehmen. Bislang war dies für diese Gruppe im Gegensatz zu pflegenden Personen naher Angehöriger
nicht möglich. Nun können pflegende Mütter (und Väter) von behinderten Kindern eine Erwerbstätigkeit
im Ausmaß bis zu 20 Wochenstunden annehmen, ohne ihr Ansprüche auf die Selbstversicherung in der Pensionsversicherung
zu verlieren. "Auch hier wird es ab kommenden Jahr zu einer Gleichstellung kommen; dadurch wird die Gefahr,
in die Altersarmut abzurutschen, deutlich vermindert", zeigte sich der Sozialminister abschließend überzeugt.
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Karmasin: Pflege von Kindern darf nicht weniger wert sein
Familienministerin begrüßt Vorschlag des Sozialministers
Wien (bmfj) - Familienministerin Sophie Karmasin begrüßt die Gesetzesvorlage von Sozialminister
Rudolf Hundstorfer in Bezug auf die §18a/18b ASVG: "Gemeinsam können wir eine echte Verbesserung
für Familien gewährleisten die einen Pflegefall in ihren Reihen haben. Durch die Novelle wird eigener
Verdienst durch Erwerbstätigkeit der Betroffenen möglich und wir leisten einen wertvollen Beitrag zur
Verhinderung von Altersarmut durch die höhere Beitragsgrundlage und zusätzliche Möglichkeit einer
Erwerbstätigkeit", erklärte Karmasin.
Künftig soll die Pflege von behinderten Kindern gleich viel wert sein wie die Pflege von Erwachsenen. Das
Erfordernis des gemeinsamen Haushalts mit dem behinderten Kind wird nicht mehr zwingend sein und die Zulässigkeit
der Ausübung einer Erwerbstätigkeit neben der Pflege führt zu einer weiteren Verbesserung. Die zusätzlichen
Mittel werden zum Teil auch über den Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) bereitgesellt.
"Ich freue mich, dass Sozialminister Hundstorfer Familien mit pflegebedürftigen Kindern diese Aufwertung
zuteilwerden lässt, das ist ein wesentlicher Schritt gegen die Benachteiligung von Familien!", so die
Familienministerin.
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Kickl: Gleichstellung in Etappen ist typischer Hundstorfer-Murks
"Es ist nicht einzusehen, warum Eltern, die ihre Kinder pflegen, erst 2019 anderen
pflegenden Angehörigen völlig gleichgestellt sein sollen"
Wien (fpd) - "Mit halben Mitteln auf halben Wegen zu halben Zielen: Die Verbesserung der Pensionsanrechnung
für Eltern, die ihre Kinder pflegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Warum die bisher bestehende
Ungerechtigkeit nicht in einem Aufwaschen, sondern nur etappenweise beseitigt wird, ist mir allerdings ein Rätsel.
Es ist nicht einzusehen, warum diese Gruppe erst ab 2019 anderen pflegenden Angehörigen völlig gleichgestellt
sein soll. Das ist wieder ein typischer Hundstorfer-Murks", kritisiert FPÖ-Sozialsprecher NAbg. Herbert
Kickl.
Zudem habe die Regierung das Pflegegeld jahrelang nicht valorisiert und bereits zweimal in den letzten Jahren den
Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 massiv verschärft. Jetzt drohe eine weitere Verschärfung. "Vor
diesem Hintergrund bleibt von der Gleichstellung in Etappen nicht einmal mehr der Tropfen auf den heißen
Stein - der verdunstet schon, bevor er überhaupt dort auftrifft", so Kickl.
"Dazu kommt, dass durch die laufende Kürzung der Pensionen durch einen pensionistenfeindlichen Anpassungsfaktor
die Rente immer weniger wert sein wird. Man stellt den Eltern pflegebedürftiger Kinder also einen fiktiven
Pensionsanspruch in Aussicht, mit dem sie am Ende des Tages nichts anfangen werden können, weil er nichts
mehr wert ist", kritisiert Kickl.
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Schwentner: Grüne setzen Verbesserung für pflegende Angehörige durch
Übergangsfristen und rückwirkende Inanspruchnahme noch offen
Wien (grüne) - "Ich freue mich, dass es bei der Pensionsberechnung künftig keinen Unterschied
mehr machen wird, ob Angehörige ein behindertes Kind pflegen oder die eigene Mutter. Die Grünen haben
Minister Hundstorfer auf die unterschiedlich hohen Beitragsgrundlagen in der Selbstversicherung aufmerksam gemacht.
Daher ist es auch ein Grüner Erfolg, dass die Regierung unserem Antrag auf Gleichstellung dieser beiden Gruppen
entspricht und auch eine Erwerbsarbeit künftig kein Hindernis für die Inanspruchnahme mehr sein wird",
betont die Sozialsprecherin der Grünen, Judith Schwentner.
Wenig Verständnis hat Schwentner jedoch für die lange Übergangsfrist bis 2019: "Vor allem Frauen
pflegen ihre behinderten Kinder über Jahrzehnte. Es muss uns ein Anliegen sein, dass die geleistete Pflege
nicht auch noch zur Armut im Alter führt. Ich erwarte mir daher mehr Tempo, denn jedes Jahr mit einer niedrigeren
Beitragsgrundlage verringert die Pension dieser Frauen."
Weiteren Handlungsbedarf sieht Schwentner auch bei der rückwirkenden Inanspruchnahme der Selbstversicherung.
Derzeit kann die Selbstversicherung zur Pflege eines nahen Angehörigen nur ein Jahr rückwirkend beantragt
werden. "Wir brauchen aber auch eine Möglichkeit für jene Menschen, die Jahrzehnte ihre Angehörigen
gepflegt haben, aber von ihrem Recht aus Unkenntnis nicht Gebrauch machen konnten. Daher ist sowohl eine rückwirkende
Anerkennung der Pflegeleistung als auch eine breite Informationsoffensive notwendig. Denn Menschen, die Angehörige
pflegen, haben keine Zeit, Gesetze zu studieren."
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Achitz begrüßt Verbesserung für Eltern von behinderten Kindern
Wichtiger Beitrag gegen Altersarmut von Frauen
Wien (ögb) - "Mütter oder Väter von behinderten Kindern ziehen sich häufig vom
Arbeitsmarkt zurück. Vor allem Frauen geben in solchen Fällen ihren Beruf auf. Mit der Folge, dass ihre
Pension zu niedrig ist, um davon leben zu können", sagt Bernhard Achitz, Leitender Sekretär des
ÖGB. Er begrüßt daher die geplanten Verbesserungen für Eltern von behinderten Kindern: "Die
finanziell bessere Anrechnung solcher Zeiten auf die Pension ist ein wichtiger Beitrag, um Altersarmut von Frauen
zu verhindern." Außerdem dürfen die Betroffenen in Zukunft auch neben der Pflege eine Erwerbstätigkeit
ausüben. Derzeit sind Mütter oder Väter, die ihr behindertes Kind pflegen, finanziell schlechter
gestellt, als jemand, der seine Mutter oder seinen Vater pflegt. Das soll sich laut Sozialminister Rudolf Hundstorfer
schrittweise ab 2015 verbessern.
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