Wien (bmi) - Mehr als 90 Führungskräfte der Zentralstelle des Innenministeriums und der Landespolizeidirektionen
nahmen am 11.11. am 2. Anti-Korruptionstag des Innenministeriums teil. Die Inhalte der Vorträge reichten vom
Beamtenethos über Compliance-Maßnahmen bis zur neuen Richtlinie für das Verwaltungs-Sponsoring.
Seit der Schaffung des Bundesamts zur Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention (BAK) am 1. Jänner
2010 ist in Österreich auf dem Gebiet der Korruptionsbekämpfung viel passiert. Unter anderem kam es zu
Änderungen im Korruptionsstrafrecht und zur Implementierung eines Compliance-Systems im Innenministerium.
Das BMI ist die erste öffentliche Verwaltungsorganisation in Österreich, die ein Compliance-System implementiert
hat.
Bei dem vom BAK veranstalteten 2. Anti-Korruptionstag referierte Dr. Leo Hemetsberger über ethisch-moralische
Aspekte zum Thema Compliance und Korruptionsprävention. Er formulierte hinsichtlich der im öffentlichen
Dienst anzustrebenden Werte: "Berufsethos verwirklicht sich durch Handlung und Haltung."
Der Chief-Compliance-Officer des Innenministeriums, Ministerialrat Dr. Albert Koblizek, gab einen Überblick
über die Compliance-Maßnahmen im Innenministerium. Die Compliance-Maßnahmen schaffen das nötige
Problembewusstsein und schützen sowohl die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch die Organisation vor
möglichen Schäden, wie strafrechtlicher Verfolgung oder persönlicher Haftung.
Ein wesentliches Element einer funktionierenden Compliance- Struktur ist die Erstellung eines regelmäßigen
Compliance-Berichts. Dieser wurde nun zum ersten Mal anlässlich des 2. Antikorruptionstags im Bundesministerium
für Inneres vorgestellt. Der Bericht bietet einen generellen Einblick zu Compliance und den bereits gesetzten
Umsetzungsmaßnahmen. Auch Erkenntnisse aus der bisherigen Beratungs- und Empfehlungspraxis werden darin dargestellt.
MMag. Stefan G. Huber vom Institut für Strafrecht und Kriminologie an der Universität Wien erläuterte
die Auswirkungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2012.
BAK-Direktor Mag. Andreas Wieselthaler und Albert Koblizek stellten die demnächst in Kraft tretende Richtlinie
zum Umgang mit Verwaltungssponsoring im BMI vor. Sponsoring ist die Unterstützung einer Einzelperson, einer
Gruppe, einer Institution oder einer Veranstaltung mit Geld-, Sach- oder Dienstleistungen. Wobei dies in der Absicht
zu fördern und für eine vereinbarte Gegenleistung erfolgen kann. Die Sponsoring-Richtlinie des Innenministeriums
soll für das Innenressort einheitliche Vorgehensweisen bei Sponsorleistungen festlegen. Diese Richtlinie soll
Sponsoring nicht unmöglich machen, sondern einheitliche, transparente und nachvollziehbare Rahmenbedingungen
gewährleisten. Dazu sieht die Richtlinie fixe Berichts- und Genehmigungsmechanismen vor. Außerdem sollen
jährlich in einem zentralen und öffentlichen Sponsoring-Bericht alle Leistungen wie Vertragspartner,
Anlass der Leistung, Gegenleistung und Nutznießer erfassen werden.
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