Rechnungshof durchleuchtet Spekulationen
 mit öffentlichem Geld

 

erstellt am
14. 11. 14
10.00 MEZ

Präsident Moser: einheitliches Rechnungswesen und Spekulationsverbot
Wien (pk) - Ursachen und Auswirkungen sowie Konsequenzen des Salzburger Finanzskandals auf Bundesebene beschäftigten den Rechnungshofausschuss am Schluss seiner Sitzung vom 13,11. 300 Bankkonten, 120 davon in fremder Währung führten Landesbedienstete in Salzburg und setzten darauf allein im Jahr 2012 9,5 Mrd. € um, ohne dass Landesbuchhaltung und Landtag davon wussten. Fakten wie diese entnahmen die Abgeordneten dem Prüfbericht über die finanzielle Lage Salzburgs ( III-22 d.B.), den der Ausschuss einhellig Richtung Plenum verabschiedete.

Große Kontrolllücken
Was auf Bundesebene zu ändern sei, um eine Wiederholung solcher Vorfälle zu verhindern, lautete die Frage, mit der Sigrid Maurer von den Grünen die Debatte mit Rechnungshofpräsident Josef Moser einleitete. Für unglaublich hielt Dorothea Schittenhelm (V), was in Salzburg passierte und wies darauf hin, dass die Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur nicht geprüft habe, ob Bundesgelder, die diese dem Land Salzburg zur Verfügung stellte, auch im Sinne des Rahmenvertrags zwischen OeBfA und Salzburg verwendet wurden. "Wie war es möglich, dass einzelne Personen hunderte Konten öffnen und schließen konnten, ohne dass diese Geschäfte vom Rechnungswesen des Landes erfasst wurden", fragte Schittenhelm weiter. Erfreulich sei, dass die OeBfA mittlerweile die Anleitungen des Rechnungshofes umgesetzt hat.

Rufe nach Strafsanktionen und Spekulationsverbot
Angesichts der Tatsache, dass der Rechnungshof die Spekulationsgeschäfte in Salzburg nicht prüfen konnte, weil ihm Unterlagen nicht zur Verfügung gestellt wurden, hielt es Martina Schenk (N) für überlegenswert, derartiges Verhalten unter Sanktionen zu stellen. Für dringend notwendig hielt die Abgeordnete auch ein Spekulationsverbot auf Bundesebene ein. Ein solches Spekulationsverbot sei in der vorigen Gesetzgebungsperiode mangels Zweidrittelmehrheit im Nationalrat nicht zustande gekommen, erinnerte Philip Kucher (S). Stattdessen bestehen mittlerweile unterschiedliche Spekulationsverbote in den einzelnen Ländern.

Auf die Ursachen des Kontrollversagens in Salzburg ging Elmar Podgorschek (F) ein. Auch er fragte nach strafrechtlichen Konsequenzen und hielt ein einheitliches Rechnungswesen für Bund, Länder und Gemeinden für notwendiger denn je. Der Text für einen Gesetzentwurf liege längst vor, meinte der Abgeordnete. Da dem Salzburger Landtag Informationen über die finanzielle Lage des Landes bewusst vorenthalten wurden, müsste die Staatsanwaltschaft tätig werden, meinte Podgorschek.

Salzburger Landtag war nicht ausreichend informiert
Das Rechnungswesen in Salzburg hatte nicht die notwendige Aussagekraft, um den Landtag zu informieren, damit dieser seine Steuerungsaufgabe in der Finanzpolitik ausreichend hätte wahrnehmen können, sagte Rechnungshofpräsident Josef Moser. Fonds und Beteiligungen sowie Derivate wurden im Landesrechnungsabschluss nicht dargestellt, erforderliche Rückstellungen wurden nicht gebildet. Fehlerhaft verbucht wurden auch die Verwendung von Geldern, die das Land als Darlehen von der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur erhielt. Die OeBfA habe die Einhaltung der Bedingung, dass ihre Darlehen nur für staatliche Zwecke, nicht aber für Spekulationen verwendet werden dürfen, nicht geprüft, da sie davon ausgegangen sei, kein Kontrollrecht gegenüber Salzburg zu haben. Die Empfehlung des Rechnungshofs an die OeBfA lautete daher, diese Kontrolle auszuüben.

Der Salzburger Rechnungsabschluss für das Jahr 2013 weist mit Stand 31.12.2013 2,2 Mrd. € an Schulden aus. Für 2014 sieht der Bundesvoranschlag Schulden von 2 Mrd. € vor, berichtete Moser und informierte die Abgeordneten über die Absicht Salzburgs, sein kameralistisches Rechnungswesen auf eine doppelte Buchhaltung in Konten umzustellen, wie dies etwa die Steiermark bereits getan hat.

Moser: Rechnungshof wurde getäuscht
Dem Rechnungshof wurden in Salzburg beim Thema Spekulationsgeschäfte verfälschte Protokolle des externen Finanzbeirats vorgelegt, bestätigte Moser. Die Verfälschungen hätten seiner Auffassung nach den Zweck gehabt, die Protokolle in Übereinstimmung mit anderen Dokumenten zu bringen. Als Konsequenz aus dieser Erfahrung habe etwa das Land Oberösterreich seinem Landesrechnungshof vollständige Einsichtsmöglichkeiten in alle Unterlagen eingeräumt. Der Rechnungshof verlasse sich nicht mehr auf mittelbare Informationen, sagte Präsident Moser. Der Rechnungshof habe alle neun Bundesländer hinsichtlich der Einhaltung der Haftungsobergrenzen umfassend geprüft und werde dem Nationalrat darüber einen Bericht vorlegen.

Bundeseinheitliches Rechnungswesen und Spekulationsverbot
Über eine Vereinheitlichung des Rechnungswesens in den Bundesländern werden derzeit Verhandlungen geführt. Länder und Gemeinden wollen ihr Rechnungswesen weiterentwickeln, wobei der Rechnungshof für Gemeinden Erleichterungen bei der Wirkungsorientierung vorschlägt. Wenn man Unternehmen den Aufwand eines doppischen Rechnungswesens zumute, könne man dies auch von Gemeinden verlangen, sagte Moser. Es liege im wohlverstandenen eigenen Interesse der Gemeinden, über ein aussagekräftiges Rechnungswesen zu verfügen – etwa im Hinblick auf den aufgabenorientierten Finanzausgleich.

Von einem Paradigmenwechsel beim Rechnungshof hinsichtlich der Einschätzung von Instrumenten wie Fremdwährungskrediten oder Swaps könne laut Rechnungshofpräsident keine Rede sein. Sein Amtsvorgänger habe den Einsatz solcher Instrumente durch öffentliche Hände lediglich zur Absicherung von Zins- und Währungsrisiken in der Staatsschuld vorgeschlagen und dabei klargestellt, dass öffentliche Gelder niemals für Spekulationszwecke eingesetzt werden dürfen, erfuhr Abgeordneter Philip Kucher (S) auf seine diesbezügliche Frage.

In der letzten Gesetzgebungsperiode sei man beim Thema Spekulationsverbot auf Bundesebene schon sehr weit gekommen, erinnerte der Rechnungshofpräsident und wies auf einen Vorschlag der ehemaligen Finanzministerin Fekter hin. Er habe aber nicht die notwendige Verfassungsmehrheit erhalten. Seitdem haben die meisten Bundesländer, auch Salzburg, Spekulationsverbote erlassen, berichtete Moser. Es wäre aber nach wie vor zweckmäßig, ein einheitliches Spekulationsverbot für Österreich zu beschließen. Ebenso notwendig sei ein einheitliches öffentliches Rechnungswesen für ganz Österreich, schloss der Rechnungshofpräsident.

 

 

 

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