EU Haushalt

 

erstellt am
13. 11. 14
10.00 MEZ

Mehr Flexibilität bei außergewöhnlichen Anpassungen nationaler Beiträge
Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 12.11. eine Änderung der Regeln zur Anpassung der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt vorgeschlagen. Der Vorschlag kommt, nachdem das derzeitige automatische System in diesem Jahr zu außerordentlich hohen Forderungen an einige Mitgliedstaaten geführt hatte. Die Änderungen würden bei außergewöhnlichen Umständen eine verlängerte Zahlungsfrist bis zum 1 September des folgenden Jahres vorsehen, ohne dass Zinsen berechnet würden. Die Verlängerung würde eintreten, sobald die zusätzlichen Zahlungsforderungen einen bestimmten Schwellenwert übersteigen: für einzelne Mitgliedstaaten, falls die Forderung mehr als das doppelte ihrer normalen monatlichen Zahlung in den EU-Haushalt ausmacht; für alle, falls die gesamte geforderte Anpassung mehr als die Hälfe einer normalen monatlichen Zahlung aller Mitgliedstaaten übersteigt.

Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte hierzu: “Wir haben schnell gehandelt. Unser Vorschlag vermeidet, dass Staatskassen in diesem Jahr und auch in Zukunft außergewöhnlich belastet werden. Die Umstände erfordern von uns diese Flexibiliät . Gleichzeitig müssen die Regeln klar und präzise bleiben, um die finanzielle Sicherheit der EU zu gewährleisten. Für unsere Bürger, Betriebe, Universitäten - um nur diese Gruppen zu nennen – ist das von sehr großer Bedeutung"

Teil der vorgeschlagenen Regeländerung ist, dass Mitgliedsstaaten im Falle eines Antrages auf verlängerte Zahlungsfrist auch einen verbindlichen Zahlungsplan vorlegen müssen. Wird dieser nicht eingehalten, würden Zinszahlungen fällig.

Die Anpassung, die jährlich und automatisch erfolgt, war in diesem Jahr die bisher mit Abstand größte, da sie Nachrechnungen des Bruttonationaleinkommens (BNE) einkalkulierte, die bis 1995 zurückreichen. Nach einem Entschluss der Finanzminister am 7. November hat die Kommission schnell gehandelt und schlaegt heute eine entsprechende Regeländerung vor. Der heutige Vorschlag wird nun den EU-Mitgliedstaaten zur Billigung unterbreitet. Zudem wird um die Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofs ersucht.

Die Kommission hat auch festgehalten, dass es notwendig ist, auf die zeitlich angemessene Verfügbarkeit der Informationen zu Anpassungen, zu achten, sowie darauf, dass der Zugang zu diesen Informationen leicht zu gestalten ist und wie in Bezug auf das Datenmaterial zu Bruttonationaleinkommen mehr Transparenz geschaffen werden soll.

Hintergrund
Die Anpassung der nationalen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, basierend auf Mehrwertsteuer und Bruttonationaleinkommen ('Eigenmittel'), findet jedes Jahr am ersten Arbeitstag im Dezember statt. Diese Anpassungen basieren auf aktualisierten Zahlen zum BNE, die von den Mitgliedstaaten geliefert werden und sind vom Volumen her von Jahr zu Jahr verschieden., Sie basieren auf Regeln, die von den Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Die Anpassung erfolgt unabhängig von den normalen Beiträgen, die die Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt leisten und monatlich überwiesen werden. Die Anpassung ist keine zusätzliche Zahlung in den EU-Haushalt, sondern dient einer fairen Lastenverteilung. Das Geld fließt an die Mitgliedstaaten zurück, aufgeteilt nach der relativen Größe ihres angepassten BNEs.

Die diesjährige Anpassung beinhaltet nachgerechnete BNE-Werte, die für die meisten Mitgliedstaaten bis 2002 zurückgehen, und für ein Land bis 1995. Die diesjährige Anpassung ist auch das Ergebnis von über Jahren angehäuften und nicht umgehend angegangenen statistischen Adaptierungen. Die diesjährige Anpassung – 9,5 Milliarden Euro – ist die bisher größte, rund 2,5 Mal mehr als die zweitgrößte (3,8 Milliarden Euro in 2007). Die Anpassungen sind normalerweise kleiner und damit leichter zu handhaben.

 

 

 

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