Mehr Flexibilität bei außergewöhnlichen Anpassungen nationaler Beiträge
Brüssel (ec) - Die Europäische Kommission hat am 12.11. eine Änderung der Regeln zur Anpassung
der Beiträge der EU-Mitgliedstaaten an den EU-Haushalt vorgeschlagen. Der Vorschlag kommt, nachdem das derzeitige
automatische System in diesem Jahr zu außerordentlich hohen Forderungen an einige Mitgliedstaaten geführt
hatte. Die Änderungen würden bei außergewöhnlichen Umständen eine verlängerte Zahlungsfrist
bis zum 1 September des folgenden Jahres vorsehen, ohne dass Zinsen berechnet würden. Die Verlängerung
würde eintreten, sobald die zusätzlichen Zahlungsforderungen einen bestimmten Schwellenwert übersteigen:
für einzelne Mitgliedstaaten, falls die Forderung mehr als das doppelte ihrer normalen monatlichen Zahlung
in den EU-Haushalt ausmacht; für alle, falls die gesamte geforderte Anpassung mehr als die Hälfe einer
normalen monatlichen Zahlung aller Mitgliedstaaten übersteigt.
Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, sagte hierzu: “Wir haben schnell gehandelt.
Unser Vorschlag vermeidet, dass Staatskassen in diesem Jahr und auch in Zukunft außergewöhnlich belastet
werden. Die Umstände erfordern von uns diese Flexibiliät . Gleichzeitig müssen die Regeln klar und
präzise bleiben, um die finanzielle Sicherheit der EU zu gewährleisten. Für unsere Bürger,
Betriebe, Universitäten - um nur diese Gruppen zu nennen – ist das von sehr großer Bedeutung"
Teil der vorgeschlagenen Regeländerung ist, dass Mitgliedsstaaten im Falle eines Antrages auf verlängerte
Zahlungsfrist auch einen verbindlichen Zahlungsplan vorlegen müssen. Wird dieser nicht eingehalten, würden
Zinszahlungen fällig.
Die Anpassung, die jährlich und automatisch erfolgt, war in diesem Jahr die bisher mit Abstand größte,
da sie Nachrechnungen des Bruttonationaleinkommens (BNE) einkalkulierte, die bis 1995 zurückreichen. Nach
einem Entschluss der Finanzminister am 7. November hat die Kommission schnell gehandelt und schlaegt heute eine
entsprechende Regeländerung vor. Der heutige Vorschlag wird nun den EU-Mitgliedstaaten zur Billigung unterbreitet.
Zudem wird um die Stellungnahme des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rechnungshofs ersucht.
Die Kommission hat auch festgehalten, dass es notwendig ist, auf die zeitlich angemessene Verfügbarkeit der
Informationen zu Anpassungen, zu achten, sowie darauf, dass der Zugang zu diesen Informationen leicht zu gestalten
ist und wie in Bezug auf das Datenmaterial zu Bruttonationaleinkommen mehr Transparenz geschaffen werden soll.
Hintergrund
Die Anpassung der nationalen Beiträge der EU-Mitgliedstaaten, basierend auf Mehrwertsteuer und Bruttonationaleinkommen
('Eigenmittel'), findet jedes Jahr am ersten Arbeitstag im Dezember statt. Diese Anpassungen basieren auf aktualisierten
Zahlen zum BNE, die von den Mitgliedstaaten geliefert werden und sind vom Volumen her von Jahr zu Jahr verschieden.,
Sie basieren auf Regeln, die von den Mitgliedstaaten beschlossen wurden. Die Anpassung erfolgt unabhängig
von den normalen Beiträgen, die die Mitgliedstaaten zum EU-Haushalt leisten und monatlich überwiesen
werden. Die Anpassung ist keine zusätzliche Zahlung in den EU-Haushalt, sondern dient einer fairen Lastenverteilung.
Das Geld fließt an die Mitgliedstaaten zurück, aufgeteilt nach der relativen Größe ihres
angepassten BNEs.
Die diesjährige Anpassung beinhaltet nachgerechnete BNE-Werte, die für die meisten Mitgliedstaaten bis
2002 zurückgehen, und für ein Land bis 1995. Die diesjährige Anpassung ist auch das Ergebnis von
über Jahren angehäuften und nicht umgehend angegangenen statistischen Adaptierungen. Die diesjährige
Anpassung – 9,5 Milliarden Euro – ist die bisher größte, rund 2,5 Mal mehr als die zweitgrößte
(3,8 Milliarden Euro in 2007). Die Anpassungen sind normalerweise kleiner und damit leichter zu handhaben.
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