Auf Basis neuer Photovoltaik-Tarife können mehr Anlagen als bisher gefördert werden
- Ausbau mit degressiven Elementen unterstützt Weg zur Marktreife und effizienten Einsatz der Fördermittel
Wien (bmwfw) - Wirtschafts- und Energieminister Reinhold Mitterlehner hat im Einvernehmen mit Umweltminister
Andrä Rupprechter und Sozialminister Rudolf Hundstorfer die neue Ökostrom-Einspeisetarifverordnung für
das Jahr 2015 erlassen. Die aktuelle Verordnung verändert nur den Photovoltaik-Tarif, weil die Rahmenbedingungen
für die anderen Technologien bereits im Vorjahr festgelegt wurden. "Wir gehen davon aus, dass auch die
neuen Tarife gut angenommen werden und mehr Photovoltaik-Anlagen denn je gefördert werden können. Die
laufende Ausbauoffensive soll wirtschaftlich sinnvolle Ökostrom-Projekte auf dem Weg zur Marktreife unterstützen",
sagt Mitterlehner. Durch die rechtzeitige Kundmachung wird die Planungs- und damit Investitionssicherheit für
die Förderwerber verbessert. Für die Abwicklung der Vergabe ist die Ökostrom- Abwicklungsstelle
(OeMAG) zuständig.
Für neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Engpassleistung von 200 Kilowatt-Peak (kWp), welche ausschließlich
an oder auf einem Gebäude angebracht sind, liegt der Einspeisetarif künftig bei 11,50 Cent pro Kilowattstunde
(kWh). Damit sinkt dieser Tarif um acht Prozent, um den gesunkenen Investitionskosten der Betreiber Rechnung zu
tragen und die Weiterentwicklung zur Marktreife zu verstärken. Der Zuschuss von 30 Prozent der Investitionskosten
mit maximal 200 Euro Zuschuss pro Kilowatt bleibt aber unverändert, um so die dezentrale Eigenversorgung anstatt
nur einer Volleinspeisung in das Netz zu forcieren. Bei einer Kombination von Einspeisetarif und Investzuschuss
ergibt sich in Summe eine Vergütung von rund 13,70 Cent pro kWh. Diese Tarife werden dazu führen, dass
mit demselben PV-Förderkontingent mehr Anlagen als 2014 unterstützt werden können. Damit wird auch
der PV-Anteil am Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter steigen und werden sämtliche positiven Umwelteffekte
verstärkt.
Degressive Elemente forcieren Weg zur Marktreife
Für die Technologien Wind, Wasserkraft und Biomasse/Biogas wurden die Tarife bereits in der Vorjahres-Verordnung
geregelt. Somit kommt es erneut zu den automatischen gesetzlichen Tarifabschlägen in Höhe von jeweils
einem Prozent. Die Tarife gelten nach Maßgabe der technologiespezifischen Kontingente für neue Anlagen,
für die ein Antrag auf Vertragsschluss mit der OeMAG 2015 gestellt wird. Damit werden die Neu-Errichter und
Betreiber von Anlagen mit garantierten Einspeisetarifen über 13 bzw. 15 Jahre bei rohstoffabhängigen
Anlagen von den Stromkonsumenten unterstützt.
Insgesamt steht 2015 aufgrund der im Ökostromgesetz festgelegten automatischen Degression um eine Million
Euro pro Jahr ein Kontingent von 47 Millionen Euro für neue Anlagen zur Verfügung: Für Wind sind
es 11,5 Millionen Euro, für Biomasse- und Biogas 10 Millionen Euro, für Photovoltaik 8 Millionen Euro
sowie für die Kleinwasserkraft 1,5 Millionen Euro. Weitere 16 Millionen Euro (statt bisher 17) gehen in einen
"Resttopf", der flexibel unter Wind, Kleinwasserkraft und Photovoltaik aufgeteilt wird. Hinsichtlich
der Gewährung eines Netzparitäts-Tarifs aus dem Resttopf erfolgt für Photovoltaik-Anlagen eine Präzisierung
auf "gebäude- und fassadenintegrierte" Anlagen, womit sowohl für Förderwerber als auch
für die mit der Abwicklung beauftragte OeMAG ein geringerer Administrationsaufwand besteht.
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