Politiker, Sozialpartner und Experten treten für Weiterentwicklung des Vergaberechts ein
Wien (pk) - Für eine gerechtere und fairere Vergabepraxis tritt eine Sozialpartner-Initiative ein,
die u.a. die generelle Anwendung des Best- statt des Billigstbieterprinzips sowie Maßnahmen gegen die Gründung
von Scheinfirmen und gegen Preis-, Lohn- und Sozialdumping verlangt. Auf Einladung von Nationalratspräsidentin
Doris Bures wurde am 11.11. im Parlament über den insgesamt sechs Punkte umfassenden Forderungskatalog dieser
Initiative diskutiert, deren primäres Ziel es ist, die heimischen Arbeitsplätze sowie die Wertschöpfung
im Inland abzusichern.
Neben Stellungnahmen von namhaften Vertretern der Sozialpartner, wie ÖGB-Chef Erich Foglar und Wirtschaftskammerpräsident
Christoph Leitl, standen Fachreferate zu den verschiedenen Aspekten des Vergaberechts auf dem Programm. Abschließend
gibt es Statements von Sozialminister Hundstorfer und Staatssekretär Mahrer sowie Schlussfolgerungen der Sozialsprecher
von SPÖ und ÖVP sowie des Bundesinnungsmeisters für das Baugewerbe.
Bures: Gerechtere Vergabepraxis sichert Arbeitsplätze und Beschäftigung
Nationalratspräsidentin Doris Bures eröffnete die Diskussion, bei der es ihrer Meinung nach um eine der
allerwichtigsten Herausforderungen für Österreich als auch für ganz Europa geht – die Sicherung
der Arbeitsplätze und die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit. Die heutige Veranstaltung, die von einem breiten
Bündnis getragen wird, sieht sie als Auftakt für weitere politische Gespräche, die in einer möglichen
Gesetzesinitiative münden können. Ihrer Ansicht nach sollte die öffentliche Vergabepraxis derart
gestaltet werden, dass heimische Arbeitsplätze gesichert sind und somit die Wertschöpfung im Inland bleibt.
Die Klubobleute von SPÖ und ÖVP, Andreas Schieder und Reinhold Lopatka, freuten sich über den regen
Zuspruch und die aktive Beteiligung an der heutigen Veranstaltung, die als Unterstützung für die parlamentarische
Arbeit gesehen wird. Gemeinsam mit den Stakeholdern sollen Lösungsvorschläge entwickelt werden, um im
Laufe des Jahres 2015 einen Gesetzesentwurf vorlegen zu können.
"Billig gekauft ist oft teuer bezahlt"
Da Lohn-, Sozial- und Preisdumping durch fragwürdige Unternehmen die heimischen Arbeitsplätze und Betriebe
gefährden, haben drei Fachgewerkschaften sowie 14 Bundesinnungen bzw. Fachverbände die Initiative "Faire
Vergaben sichern Arbeitsplätze!" ins Leben gerufen, betonte einleitend ÖGB-Präsident Erich
Foglar. Auch auf europäischer Ebene haben sich neue Möglichkeiten für faire Vergaben ergeben. Durch
die EU-Vergaberichtlinie können bei der Ausschreibung öffentlicher Aufträge soziale, arbeitsrechtliche
und umweltbezogene Aspekte miteinbezogen werden, hob Foglar hervor. Die juristische Umsetzung sei nicht natürlich
nicht so einfach. Dennoch appellierte er an alle Beteiligten, die Riesenchance, die sich durch die EU-Gesetzgebung
nun bietet, zu nutzen und "einen großen Wurf" auszuarbeiten, der für alle betroffenen Branchen
eine gute Lösung darstellt.
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl lobte die positive Vernetzung zwischen Parlament und Sozialpartnern,
die auch schon früher zu sehr guten Ergebnissen geführt habe. Er glaube, dass die Bevorzugung des Bestbieterprinzips
statt dem Billigstbieterprinzip im Grunde von allen unterstützt werde. Es müssen allerdings Regelungen
gefunden werden, die zu keinen Unklarheiten und auch nicht zu einer Ausweitung der Bürokratie führen,
unterstrich Leitl. Seiner Meinung nach sollte die Anwendung des Bestbieterprinzips einmal in der Bauwirtschaft
ausprobiert werden, um eine Grundlage dafür zu haben, wie mögliche weitere gesetzliche Schritte aussehen
könnten.
Die derzeitigen rechtlichen Möglichkeiten zur Vergabe nach dem Bestbieterprinzip beleuchtete der Rechtsanwalt
Martin Schiefer in seinem Vortrag. Generell könne man sagen, dass Bauaufträge fast immer zum Billigstbieterprinzip
vergeben werden, weil die vorgegebenen Schwellenwerte höher sind. Problematisch sei die Tatsache, dass gewisse
Bereiche – wie z.B. der Begriff Subunternehmen – nicht geregelt sind, wodurch ein großer Gestaltungsspielraum
für "kreative Konstellationen" besteht. Was die vorgeschriebene Vergabe zu angemessenen Preisen
betrifft, so gibt es auch hier Möglichkeiten (z.B. durch Markteinführungsrabatte etc.), sehr günstig
anbieten zu können. Mit all diesen Fragen müsse man sich ausführlich beschäftigen, bevor man
einen entsprechenden Gesetzesbeschluss fasst, gab er zu bedenken.
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