Österreichischer Regulator TKK sieht dringenden Handlungsbedarf bei Europ. Kommission
Wien (rtr) - "Der Telekom-Control-Kommission (TKK) liegen Informationen vor, wonach nicht alle Regulierungsbehörden
der Europäischen Union den europäischen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste
einheitlich anwenden. Besonders auffällig und damit schlecht für die österreichischen Unternehmen
sowie Konsumentinnen und Konsumenten, die das bezahlen müssen, ist das bei den in Deutschland geltenden Mobilterminierungsentgelten",
kritisiert Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation
und Post, die Regulierungspraxis der deutschen Regulierungsbehörde.
Asymmetrie bei Terminierungsentgelten schadet österreichischen Kundinnen und Kunden
Bei den für österreichische Kundinnen und Kunden aufgrund der besonders bedeutsamen Auslandsgespräche
nach Deutschland sind wesentlich höhere Mobilterminierungsentgelte vorgesehen: Die österreichischen Telekomanbieter
bezahlen derzeit 1,79 Eurocent pro Minute. Das liegt über dem Doppelten dessen, was die österreichischen
Telekomanbieter von den deutschen Anbietern erhalten (0,8049 Eurocent).
"Unseres Wissens setzt der deutsche Regulator demnächst neue Mobilterminierungsentgelte fest. Sie werden
allerdings nur marginal gesenkt und liegen damit weiterhin über dem Doppelten des in Österreich gegenwärtig
zur Verrechnung gelangenden Mobilterminierungsentgeltes. Wir sind der Ansicht, dass hier erneut die europäischen
Vorschriften nicht eingehalten werden", sagt Gungl. "Diese deutliche Asymmetrie der Mobilterminierungsentgelte
stellt eine starke Belastung für unsere Telekomanbieter dar und wirkt sich negativ auf den Wirtschaftsstandort
Österreich aus", so Gungl und weiter: "Das dürfen wir nicht einfach so hinnehmen."
TKK fordert bei Europäischer Kommission Maßnahmen ein
Die österreichische Regulierungsbehörde hält es daher im Sinne der unionsrechtlich geschuldeten
loyalen Zusammenarbeit für dringend notwendig, dass die Europäische Kommission diese Schieflage zwischen
den Terminierungsentgelten von Deutschland und Österreich zeitnah und nachhaltig beseitigt. "Wir haben
der Europäischen Kommission ein Schreiben übermittelt, in dem wir unsere Sichtweise dargelegt haben.
Die Fakten liegen bereits seit längerem auf dem Tisch, jetzt ist für rechtliche Schritte höchste
Zeit", so Gungl abschließend.
Hintergrund
Die Europäische Kommission hat im Mai 2009 eine Empfehlung über die Regulierung der Festnetz- und Mobilfunkterminierungsentgelte
in der EU beschlossen, die die nationalen Regulierungsbehörden bei ihren Regulierungsentscheidungen weitestgehend
berücksichtigen sollten.
Unter Einhaltung dieser Vorgaben hat die TKK im September 2013 in den entsprechenden Verfahren ein maximales Mobilterminierungsentgelt
in der Höhe von 0,8049 Eurocent festgesetzt und für Festnetzbetreiber - in Abhängigkeit von der
Tageszeit - ein (maximales) Entgelt in der Höhe von 0,137 Eurocent (Peak-Zeit) bzw. 0,085 Eurocent (Off-Peak-Zeit)
vorgesehen.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) unterstützt die Telekom-Control-Kommission (TKK) bei
der Erfüllung ihrer Aufgaben als deren Geschäftsstelle.
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