Nationalratspräsidentin Doris Bures eröffnet Parlamentarische Enquete zu Kinderrechten
Wien (pk) – Heute werde erstmals in einer parlamentarischen Enquete nicht über Kinder und Jugendliche,
sondern mit Kindern und Jugendlichen diskutiert, unterstrich Nationalratspräsidentin Doris Bures am Beginn
der Enquete "25 Jahre UN- Kinderrechtskonvention" am 10.11. So gesehen, stellt die heutige Enquete eine
Premiere dar, zumal sich Kinder und Jugendliche auf Augenhöhe mit PoltikerInnen und ExpertInnen austauschen
können. Das große Interesse an dem Thema zeigte sich auch am voll besetzen Nationalratssitzungssaal.
Die Nationalratspräsidentin machte darauf aufmerksam, dass nicht nur die Mauer, die Berlin während des
Kalten Kriegs getrennt hat, vor 25 Jahren gefallen ist, sondern mit der Konvention auch ein wesentlicher völkerrechtlicher
Vertrag zum Schutz von Kindern und Jugendlichen geschlossen wurde. "Träume können wahr werden,"
meinte Bures angesichts dieser beiden Ereignisse, die vor einem Vierteljahrhundert stattgefunden haben.
Bures: Kinderrechte werden weltweit noch immer mit Füßen getreten
Die Unterzeichnung dieses völkerrechtlichen Vertrags habe zu wesentlichen Verbesserungen geführt - etwa
in Österreich zum Recht auf gewaltfreie Erziehung. Dennoch dürfe man nicht die Augen davor verschließen,
dass Kinder- und Jugendrechte weltweit noch heute mit Füßen getreten werden, so Bures, dass hunderttausende
Kinder an Hunger leiden und auch an Hunger sterben und die Welt noch immer mit den schrecklichen Phänomenen
Kinderarbeit, Kinderprostitution und Kindersoldaten konfrontiert ist. Auch in Österreich stünden noch
zahlreiche Verbesserungen für die kindliche Lebenswelt an, betonte Bures und nannte in diesem Zusammenhang
vor allem die noch immer ungleichen Startbedingungen von jungen Menschen. Kinder und Jugendliche seien auch in
besonderem Ausmaß Verhältnissen von Macht, Abhängigkeit und Vertrauen ausgesetzt, tausende würden
in Österreich psychisch und physisch missbraucht, hunderttausende seien von Armut und Ausgrenzung betroffen,
skizzierte die Nationalratspräsidenten das oft düstere Szenario, in dem Kinder und Jugendliche aufwachsen.
Es gelte daher, die Situation von Kindern und Jugendlichen immer wieder zu beleuchten und dazu diene auch die heutige
Enquete.
Karmasin und Heinisch-Hosek: Gewaltverbot durchsetzen
Auch die beiden Ministerinnen Sophie Karmasin und Gabriele Heinisch-Hosek würdigten die UN-Kinderrechtskonvention
als eine unverzichtbare Grundlage für die Verbesserung der Situation der Kinder. Beide räumten jedoch
ein, dass noch viel zu tun ist. Ein besonderes Anliegen ist Familien- und Jugendministerin Karmasin, das Gewaltverbot
tatsächlich durchzusetzen. 30% der Erwachsenen hätten in ihrer Kindheit Gewalt erlebt, jeder zweite Erwachsene
in Österreich verteile Ohrfeigen, skizzierte Karmasin, die angesichts dieser Zahlen von einem nicht tolerierbaren
Zustand sprach. Dennoch habe das Gewaltverbot in Österreich eine positive Entwicklung eingeleitet, man könne
das an der Tatsache ablesen, dass in Ländern ohne gesetzlichem Verbot Gewalt an Kindern bei 72% liegt. Kinder
seien bei strittigen Scheidungen und bei Gewalt in der Familie immer mitbetroffen und hätten an langzeitlichen
Folgen zu leiden, umriss auch Bildungsministerin Heinisch-Hosek die Dringlichkeit dieser Frage.
Karmasin: Neue Herausforderung Cyber-Mobbing
Man müsse auch die Aufmerksamkeit auf neue Herausforderungen, wie Cyber-Mobbing richten, gab Karmasin zu bedenken
und wies darauf hin, dass dieses Phänomen in Österreich gegenüber anderen Ländern stark verbreitet
sei. Hier sei Bewusstseinsarbeit notwendig, sagte sie. Allgemein führe ihr Ressort zum Schutz von Kindern
und Jugendlichen ein Kinderrechte-Monitoring durch.
Die Familienministerin erinnerte in ihrem Statement aber auch an die Schritte, die Österreich nach der Ratifizierung
der Kinderrechtekonvention gesetzt hat. Als bedeutsamste Maßnahme nannte sie, das Kindeswohl in den Mittelpunkt
zu stellen, wenn es um die rechtliche Position der Kinder in Bezug auf Erwachsene geht. Weitere wichtige Schritte
waren laut Karmasin die Senkung des Wahlalters auf 16 Jahre, die gesetzliche Verankerung der Bundesjugendvertretung,
die gemeinsame Obsorge und das Mitspracherecht in familiengerichtlichen Verfahren.
Heinisch-Hosek: Nachteile durch Bildungsangebote ausgleichen
Sowohl Karmasin als auch Bildungsministerin Gabriele Heinich-Hosek erachten den Ausbau der Kinderbetreuungseinrichtungen
mit hohem Qualitätsanspruch als einen wichtigen Ansatzpunkt, um die Chancengleichheit von Kindern zu gewährleisten.
"Den Kindern in Österreich geht es unterschiedlich gut", sagte Heinisch-Hosek. Es gelte, alles zu
unternehmen, um die Bildungsnachteile auszugleichen, obgleich sie gleichzeitig einräumte, das Bildungswesen
könnte viel aber nicht alles abfangen.
Heinisch-Hosek griff drei Punkte heraus, wo sie ansetzen möchte. Besonders am Herzen liegt ihr die Inklusion,
um Kindern jeden Weg zu öffnen. "Wir wollen in einem inklusiven Schulsystem und in einer inklusiven Gesellschaft
leben," hielt sie fest und kündigte dazu Schritte bis zum Jahr 2020 an. Darüber hinaus beabsichtigt
die Bildungsministerin, das Unterrichtsprinzip Politische Bildung neu aufzustellen und Kindern und Jugendlichen
auch im Bildungsbereich mehr Partizipation zu ermöglichen, ihnen mehr Gehör zu verschaffen und mehr Mitgestaltung
als bisher zu eröffnen.
Tradinik fordert vollständige verfassungsrechtliche Verankerung der Konvention
Kinderrechte müssen vollwertige Rechte sein, die allen Kindern und Jugendlichen ohne Einschränkung zustehen,
schickte Johanna Tradinik als Vorsitzende der Bundesjugendvertretung in ihrem Impulsreferat voraus und sah Österreich
aufgefordert, in diesem Bereich Musterschüler zu sein und mit gutem Beispiel voranzugehen. Dies treffe aber
nicht immer zu, kritisierte sie und erinnert dabei an den Umstand, dass von den 50 Artikeln der Konvention nur
sechs in Verfassungsrang stehen. Nicht nachvollziehbar sei dies, zumal doch sämtliche Kinderrechte den gleichen
Stellenwert haben, klagte Tradinik und plädierte für die vollständige Verankerung des Übereinkommens
in der Verfassung.
Handlungsbedarf bestehe aber auch noch in anderen Bereichen. So dürfe es nicht dem Zufall überlassen
werden, ob ein Kind gesund aufwächst oder Zugang zu Bildung hat. Aufgabe der Politik sei es vielmehr, dafür
zu sorgen, dass alle Kinder auch tatsächlich die gleichen Rechte und Möglichkeiten haben. Gerade vor
diesem Hintergrund sollte die Einbindung der Kinder und Jugendlichen selbstverständlich sein, betonte die
Vorsitzende der Bundesjugendvertretung und rief dazu auf, die Ideen junger Menschen ernst zu nehmen. Die Beteiligung
von Kindern und Jugendlichen dürfe nicht mit dieser Enquete zu Ende sein.
Winter: Auch Österreich hat noch nicht alle Verpflichtungen umgesetzt
Der wesentliche Grundgedanke der Kinderrechtskonvention, dass Kinder und Jugendliche Rechtssubjekte und nicht Rechtsobjekte
sind, sei noch nicht überall zum Durchbruch gelangt, zog Renate Winter vom UN-Kinderrechtsausschuss kritisch
Bilanz. Kein einziger Unterzeichnerstaat habe bisher sämtliche Verpflichtungen umgesetzt. Österreich
war einmal Musterschüler, dies sei aber schon lange her, stellte sie fest. Viele Prinzipien, wie etwa das
Verbot der Diskriminierung, seien zwar formell im Gesetz verankert, hätten aber noch nicht Eingang ins Bewusstsein
der Menschen gefunden.
Einen besonderen Handlungsauftrag sah Winter überdies durch die Zusatzprotokolle der Konvention gegeben. Die
Verpflichtung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in bewaffneten Konflikten bestehe auch gegenüber jugendlichen
IS-Kämpfern, die nach Österreich zurückkehren. Hier seien in einem ersten Schritt ärztliche
und psychologische Betreuung und nicht Bestrafung gefordert, mahnte sie. Betroffen sei Österreich aber auch
durch das Protokoll gegen Kinderhandel und sexuelle Ausbeutung von Kindern. Hier sollte die Rechtsordnung stärker
bei den erwachsenen Kunden der missbrauchten Kinder ansetzen, schlug Winter vor. Kein Verständnis zeigte sie
schließlich auch dafür, dass das Zusatzprotokoll über die Individualbeschwerde noch immer nicht
von Österreich ratifiziert wurde.
Holz-Dahrenstaedt: Chancengleichheit für Kinder darf kein bloßes Lippenbekenntnis sein
Keine Zeit für Stillstand gibt es nach Meinung der Salzburger Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt,
die vor allem angesichts der neuen Medien, aber auch im Zusammenhang mit Individualisierung und Radikalisierung
neue Gefahren auf Kinder und Jugendliche zukommen sah. Auch in Österreich bestünden bei der praktischen
Durchsetzung der Kinder- und Jugendrechte noch Defizite, gab sie zu bedenken und sprach zunächst den Schutz
vor Gewalt an. Mit polizeilicher und strafrechtlicher Intervention erreiche man hier die Kinder nicht, es brauche
vielmehr andere Formen der Unterstützung wie etwa schulische Sozialarbeit oder den Ausbau von Kinderschutzzentren.
Der Grundsatz der Chancengleichheit wiederum stehe für 10 bis 20% der Kinder und Jugendlichen bloß auf
dem Papier. So seien mehr als 300.000 Kinder armutsgefährdet, die Zahl der SchulabbrecherInnen wachse. Ein
Grund mehr für Holz-Dahrenstaedt, vermehrte Anstrengungen zu fordern - von einheitlichen Betreuungsstrukturen
und einer besseren Finanzierung bis zur Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften und der Schaffung eines
zentralen Kinder- und Jugendanwalts für Österreich.
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Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen – mit und ohne Familie
Monika Pinterits, Kinder- und Jugendanwältin in Wien, hielt fest, dass Kinder und Jugendliche die ExpertInnen
für ihre eigene Lebenswelt sind. Als solche müssten sie auch von der Politik betrachtet und gehört
werden, forderte sie. Kinder- und Jugendrechte seien daher nicht im Familienausschuss als bloßes "Anhängsel"
der Familienpolitik zu behandeln, sondern müssten einen eigenen parlamentarischen Ausschuss erhalten.
Olaf Kapella (Österreichisches Institut für Familienforschung) verwies darauf, dass gesellschaftliche
Veränderungen auch die Familienformen und das Leben der Kinder und Jugendlichen beeinflussen. Die hohe Scheidungsrate
bedeute, dass junge Menschen im Lauf des Lebens mit verschiedenen Familien- und Lebensformen konfrontiert werden.
Bereits 9 % der Familien seien Patchwork-Familien. Durchschnittlich 13 % der Kinder und Jugendlichen lebten in
Haushalten von AlleinerzieherInnen. Wichtig war für Kapella auch das Thema Gewaltprävention. Die Familie
sei auch der Ort, wo viele Kinder und Jugendliche psychische, physische und sexuelle Gewalt erleben. Auch die Schule
sei für viele ein Ort von Gewalterfahrungen.
Hilfe auch über das 18. Lebensjahr hinaus
Eine zentrale Forderung des Panels war, dass die Hilfe für Jugendliche in Betreuung nicht mit dem 18. Lebensjahr
abrupt enden solle. Gerade von Jugendlichen, die erschwerte Ausgangsbedingungen vorfinden, werde erwartet, dass
sie besonders schnell selbständig werden, sagte Elisabeth Hauser (SOS-Kinderdorf). Die Vortragende sprach
sich zudem dafür aus, Kinder- und Jugendhilfe nicht nur als Angelegenheit der Länder zu betrachten. Die
Vorstellung eines "Corporate Parenting", der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für alle Kinder
und Jugendlichen, müsste gestärkt werden.
Ende 2013 befanden sich rund 40.000 junge Menschen, knapp 2 % aller Minderjährigen in Österreich, in
einer Maßnahme der Kinder- und Jugendhilfe, hielt Elisabeth Hauser fest. Ein Mangel der Kinder- und Jugendhilfegesetzgebung
sei, dass sie es von vielen Zufällen abhängig mache, ob Hilfe über das 18. Lebensjahr hinaus weiter
gewährt wird. Sie warb daher um Unterstützung für die von der Organisation SOS-Kinderdorf gestartete
Petition "18plus-Hilfe", die das Recht von über 18-Jährigen auf Unterstützung fordert.
Der aus Afghanistan stammende Mostafa Noori berichtete in diesem Zusammenhang von seinem Leben als unbegleiteter
minderjähriger Flüchtling. Er sei Österreich zutiefst dankbar, dass ihm eine neue Lebensperspektive
gegeben wurde. Leider stehe er seit Vollendung des 18. Lebensjahres vor riesigen Schwierigkeiten. So dürfe
er als Ausländer nicht für seinen Lebensunterhalt arbeiten. Österreich sollte mehr Vertrauen in
Menschen wie ihn haben und ihnen ermöglichen, der Gesellschaft etwas zurückzugeben, sagte er.
Sebastian Merten sprach als jugendlicher Experte das Problem der Betreuung von Jugendlichen an, die Gewalt in der
Familie erlebt haben und in Betreuungseinrichtungen untergebracht werden. Es sei ein großes Problem, wenn
diese mit achtzehn Jahren keinen Betreuungsanspruch mehr haben, denn gerade sie seien schweren psychischen Belastungen
ausgesetzt, wie der Sorge um jüngere Geschwister, die in der Familie zurückgeblieben sind.
Die Forderungen der Jugendlichen nach Gleichbehandlung
Benjamin Kaspar stellte als Rollstuhlfahrer die Situation von Jugendlichen mit besonderen Bedürfnissen in
den Mittelpunkt und berichtete seinen Problemen am Schulweg und in der Schule. Züge und Straßenbahnen
sind wenig benutzerfreundlich, stellte er fest. Er wünsche sich eine bessere Schulung für ZugbegleiterInnen
und LehrerInnen im Umgang mit Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Er wolle weder Diskriminierung noch Überfürsorglichkeit,
stellte er klar.
Michaela Felbauer sprach die in der Verfassung verankerten Rechte von Kindern und Jugendlichen als Frage der Gleichbehandlung
an. Das politische Handeln müsse grundsätzlich auch die Bedürfnisse der jungen Menschen berücksichtigen.
In diesem Zusammenhang sah sie es als diskriminierend an, dass gleichgeschlechtlichen Paaren die Adoption nicht
erlaubt ist. Wenn die Gesetzgebung das Kindeswohl in den Mittelpunkt stelle, dann müsse sie auch anerkennen,
dass gleichgeschlechtliche Paare Kindern dieselbe Fürsorge bieten können, wie andere Familien es tun,
argumentierte sie.
In den an die Referate anschließenden Diskussionsbeiträgen wurde ein breites Spektrum weiterer Themen
angesprochen. Sie reichten vom Recht der Kinder und Jugendlichen auf sexuelle und reproduktive Selbstbestimmung
bis zur Stadtgestaltung, die mehr Rücksicht auf junge Menschen nehmen müsse.
Schule als Ort der Demokratievermittlung
Wie Schulen demokratisches Denken und Handeln vermitteln, beleuchtete die Kinderrechte-Enquete bei der Gesprächsrunde
zu "Schule und Partizipation". Kernfrage dabei war, wo und wie SchülerInnen aktiv den Schulalltag
mitgestalten können. Bildungspsychologin Christiane Spiel und Bildungswissenschaftler Stefan Hopmann von der
Universität Wien sowie Dorothea Steurer, Menschenrechtsexpertin des "Zentrum Polis" für politische
Bildung, umrissen ihre Sicht der Thematik in der Diskussion mit SchülerInnen. Allgemeines Credo war: Die Mitgestaltungsrechte
der Schülerinnen und Schüler in Österreich sind im Sinne der Gesamtgesellschaft zu stärken.
"Partizipation in der Schule legt den Grundstein für demokratisches Bewusstsein und solidarisches Handeln
im Erwachsenenleben", unterstrich Universitätsprofessorin Spiel. SchülerInnen, die an der Gestaltung
des Schulalltags mitwirken und Verantwortung übernehmen, würden davon nicht nur in ihrer schulischen
Entwicklung profitieren. Sie zeigen später auch mehr Bereitschaft zur politischen Teilhabe und zur Solidarität
gegenüber den Mitmenschen, so die Bildungspsychologin. Die Schule müsse daher konkrete Erfahrungen der
Partizipation zulassen, inklusive begleitender Reflexion über die Auswirkungen der Mitgestaltung." Partizipation
muss die Schulkultur kennzeichnen". Allerdings, betonte Spiel, benötigen die Schulen dafür die nötige
Autonomie, genauso sollten Kompetenzen zur Gestaltung partizipativer Unterrichts- und Schulkultur in der PädagogInnenbildung
vermittelt werden.
Bildungsexpertin Steurer bekräftigte, PädagogInnen müssten schon während ihrer Ausbildung erfahren,
wie SchülerInnen in der schulischen Mitgestaltung professionell begleitet werden. Ziel sei, gelebte Partizipation
an allen österreichischen Schulen zu etablieren. "Partizipation ist ein ganz zentrales Kinderrecht",
hielt Steurer mit Verweis auf die UN-Kinderrechtskonvention fest. Kinder und Jugendliche hätten also ein Recht
auf angemessene Beteiligung in allen Bereichen, die sie betreffen. Um Demokratie an der Schule erfolgreich zu verwirklichen,
braucht es ausreichend Zeit und die richtigen Rahmenbedingungen, betonte die Expertin und nannte die Einbindung
von politischer Bildung in den Unterricht als wesentliches Element.
Benachteiligung im Bildungsbereich: Ursachen und Folgen
Universitätsprofessor Stefan Hopmann ging näher auf das Problem der Ungleichbehandlung im Schulwesen
ein. Österreich habe Nachholbedarf bei den Mitwirkungschancen. Gründe dafür seien das Fehlen an
gleichwertiger Inklusion von SchülerInnen mit und ohne Behinderung, außerschulische Faktoren wie die
soziale Prägung im Elternhaus und die politische Benachteiligung, vor allem von Kindern mit Migrationshintergrund.
"Wer benachteiligt wird, hat weniger Mitbestimmungsmöglichkeit und zeigt weniger Engagement", resümierte
Hopmann. Hierzulande stagniere die Bildungs- und Partizipationsentwicklung bestenfalls, konstatierte er, dabei
sei Österreich vor hundert Jahren noch Vorreiter in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte von SchülerInnen
gewesen.
In ihren Eingangsstatements hielten auch die jugendlichen VertreterInnen in der Expertenrunde fest, Mitbestimmung
und politische Bildung sollten als Grundprinzip im Schulwesen verankert sein. Für die Ausbildung mündiger
BürgerInnen sei ein Pflichtfach "Politische Bildung" unabdingbar, meinte etwa Nicolas Hofbauer.
Magdalena Trauner schlug vor, als Unterrichtsprinzip Politische Bildung schon in den Volksschulklassen einen Platz
einzuräumen und Matthias Rudischer wünscht sich eine Stärkung der Schülervertretung. Konkret
drängte er auf die gesetzliche Verankerung einer Schülervollversammlung und auf vermehrte Mitbestimmungsrechte
des Schulgemeinschaftsausschusses an jeder Schule.
Die Barrierefreiheit in Schulbauten als Basis für gleichberechtigten Zugang zu Bildung war in der folgenden
Diskussion ebenso Thema wie der Ausgleich sozioökonomischer Unterschiede.
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