Für altersgerechte Adaptierungsmaßnahmen – wie z.B. den Umbau von Sanitärräumlichkeiten
– ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 4.200 Euro möglich
Wien (rk) - In Kürze können auch WienerInnen ab 65 Jahren, die keine Pflegestufe haben, eine finanzielle
Unterstützung für Umbaumaßnahmen, die einer verbesserten Barrierefreiheit dienen, erhalten. „Die
Mehrzahl der Seniorinnen und Senioren in Wien möchte möglichst lange in den eigenen vier Wänden
leben. Dazu leistet die Stadt Wien nun einen weiteren Beitrag. Die neue Förderung richtet sich gezielt an
Personen und Haushalte, die über ein geringeres Einkommen verfügen. Speziell diese Bevölkerungsgruppe
soll bei aufwändigeren Maßnahmen zur Barrierefreiheit finanziell entlastet werden“, betont Wohnbaustadtrat
Michael Ludwig.
Die Aktion der Stadt Wien, die vorerst bis 31.12.2019 laufen wird, soll am kommenden Dienstag, den 25.11.2014,
im Wiener Gemeinderat beschlossen werden. Das Inkrafttreten der neuen Förderung ist unmittelbar darauf, mit
26.11.2014, vorgesehen. Die Förderung – 35 % der Kosten und maximal 4.200 Euro – kann sowohl von MieterInnen,
als auch von Eigenheim- und KleingartenbesitzerInnen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass es sich
um den Hauptwohnsitz handelt.
Förderbar sind Investitionskosten von 3.000 bis 12.000 Euro für altersgerechte Umbaumaßnahmen.
Dazu zählen etwa Maßnahmen für einen barrierefreien Zugang (Rampe, Plattformlift, Hebebühne,
motorische Türöffnungshilfe) sowie Ein- und Umbauten für einen seniorInnengerechtes Bad (tragfähige
Wände zur Montage von Stütz- und Haltegriffen, bodenebene Dusche, unterfahrbarer Waschtisch, Duschsitze,
Thermostatarmatur im Sanitärbereich).
Um soziale Fairness zu gewährleisten, ist die Förderung an bestimmte Einkommensgrenzen, die sich bereits
im sozialen Wohnbau bewährt haben, gebunden. Im Jahr 2014 sind dies bei einem 1-Personen-Haushalt 21.581 Euro
netto, bei einem 2-Personen-Haushalt 32.158 Euro netto, bei einem 3-Personen-Haushalt 36.393 Euro netto, bei einem
4-Personen-Haushalt 40.621 Euro netto. „Im Rahmen eines Beratungsgespräches in der Magistratsabteilung 25
erhalten Seniorinnen und Senioren, die um eine Förderung ansuchen wollen, nicht nur detaillierte Informationen
zur Förderung, sondern auch wichtige ExpertInnen-Tipps rund um die beabsichtigten Umbaumaßnahmen. Die
baulichen Gegebenheiten sind sehr unterschiedlich, daher soll diese umfassende Beratung zusätzlich dabei unterstützen,
jeweils die besten, individuell abgestimmten Lösungen zu finden“, so der Wiener Wohnbaustadtrat.
Service
Nähere Informationen zur neuen Förderung für altersgerechte Umbaumaßnahmen sind bei den folgenden
Stellen der Stadt Wien erhältlich:
Beratungsstelle:
MA 25 – Kompetenzstelle barrierefreies Planen, Bauen und Wohnen in Wien
Wien 20, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.10
Tel.: +43 1 4000-25345
E-Mail: ks@ma25.wien.gv.at
Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr bzw. nach telefonischer
Vereinbarung
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Informations- und Einreichstelle:
Infopoint der MA 25 / MA 50:
Wien 20, Maria-Restituta-Platz 1, 6. Stock, Zimmer 6.09
Tel.: +43 1 4000-74860
E-Mail: wv@ma50.wien.gv.at
Persönliche Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 13 Uhr
Telefonische Beratung: Montag bis Freitag von 8 bis 15 Uhr
Detaillierte Infos zur Förderung gibt es hier >
zum Download (pdf)
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