Wiener Sozialpartnergipfel zur
 Bekämpfung von Sozialdumping

 

erstellt am
21. 11. 14
10.00 MEZ

Neues Gesetz soll in Wien bestmöglich umgesetzt werden
Wien (rk) - Seit 2011 ist in Österreich das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz in Kraft, das Unterentlohnung verhindert und fairen Wettbewerb sicherstellt. Die am 20.11. im Nationalrat beschlossene Reform bringt weitere wesentliche Verbesserungen. Sozialminister Rudolf Hundstorfer und Vizebürgermeisterin Renate Brauner nehmen das zum Anlass, für Anfang 2015 einen Sozialpartnergipfel für Wien einzuberufen, um die bestmögliche Umsetzung des Gesetzes in Wien festzulegen.

"Mit dem Lohn- und Sozialdumpinggesetz unterbinden wir unlauteren Wettbewerb und schaffen faire Bedingungen für alle in Österreich aktiven Betriebe", so Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Mit der heutigen Novelle wird Lohn- und Sozialdumping noch besser als bisher bekämpft werden."

"Lohn- und Sozialdumping ist Betrug an der Allgemeinheit", betont Vizebürgermeisterin Renate Brauner, "deshalb laden wir die Sozialpartner, die kontrollierenden Behörden und die politisch Verantwortlichen an einen Tisch, um gemeinsam Strategien auszuarbeiten, wie wir das Gesetz in Wien so effizient und wirksam wie möglich umsetzen. Die Bekämpfung von Sozialdumping ist ein wichtiger Beitrag, dass in Wien gut abgesicherte und anständig bezahlte Arbeitsplätze geschaffen werden. Für uns ist klar, dass wir es zum Schutz der Wiener ArbeitnehmerInnen nicht tolerieren, wenn sich einzelne Unternehmen durch Lohn- und Sozialdumping gegenüber den seriösen Wiener Betrieben einen Wettbewerbsvorteil verschaffen."

Diese Neuerungen bringt die Gesetzesreform
Die Reform des Gesetzes bringt wesentliche weitere Verbesserungen:

  • Die Lohnkontrollen durch die Behörden werden ausgeweitet, künftig werden auch Überstundenzuschläge und nicht nur der Grundlohn überprüft.
  • Die Verwaltungsstrafen bei fehlenden Lohnunterlagen werden erhöht und machen künftig zwischen 1.000 und 10.000 Euro aus
  • Die Verwaltungsbehörden können künftig einen vorläufigen Zahlungsstopp des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer verhängen.
  • Das neue Gesetz bringt auch eine Informationspflicht an die ArbeitnehmerInnen. Diese müssen informiert werden, wenn aufgrund von Unterentlohnung ein Strafbescheid gegen den Arbeitgeber vorliegt.
  • Auch die Verjährung wurde neu geregelt.


Wiener Sozialpartnergipfel Anfang 2015
Zum Wiener Sozialpartnergipfel werden Anfang 2015 die Sozialpartner, die kontrollierenden Behörden und Kassen sowie die politischen VerantwortungsträgerInnen eingeladen.

"Wien ist DER österreichische Wirtschaftraum mit internationaler Bedeutung. Natürlich gibt es auch hier schwarze Schafe, die durch Missbrauch den Wettbewerb unterlaufen", erklärt Brauner, "wir sind sehr froh über die Verschärfung des Gesetzes, weil es uns weitere Instrumente in die Hand gibt, möglichen Sozialbetrug wirksam zu bekämpfen und die gleichen Spielregeln für alle durchzusetzen. Wichtig ist, dass die Behörden und Sozialpartner bestmöglich zusammenarbeiten, der Sozialpartnergipfel soll dafür den Weg ebnen. Damit können wir gerechte Arbeitsbedingungen und unser hohes Sozialniveau sichern", so Brauner abschließend.

 

 

 

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