Gerichtsgebühren: Entlastungen für Familien
und Minderjährige ab Sommer 2015

 

erstellt am
19. 11. 14
10.00 MEZ

Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf von Justizminister Brandstetter zur Neuregelung der Gerichtsgebühren
Wien (bmj) - Die Gerichtsgebühren in Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, in denen Minderjährige im Zentrum stehen, werden deutlich gesenkt; für Minderjährige entfallen sie ganz. Diese Gebührenerleichterung wurde am 18.11. im Ministerrat beschlossen.

"Mit der Neuregelung der Gerichtsgebühren ist es gelungen, Familien und Minderjährige gezielt zu unterstützen. Die Gebührenerleichterung in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind, bringt eine wichtige Entlastung für Familien, Kinder und Jugendliche -schließlich ist der Gang vor Gericht schon belastend genug", zeigte sich Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter erfreut über den Beschluss der Gerichtsgebühren-Novelle im Ministerrat.

Auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren ist künftig in der Regel kostenlos. Damit möchte Justizminister Brandstetter sicherstellen, dass Eltern in der Zeit nach einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur Seite gestellt bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden.

Zusätzlich kommt es auch zu Gebühren-Erleichterungen bei einvernehmlichen Scheidungen und bei Sachwalterschaften im Zuge der Vermögensverwaltung. Die Gebührenerleichterungen sollen mit 1. Juli 2015 in Kraft treten.

 

 

 

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