Ministerrat beschließt Gesetzesentwurf von Justizminister Brandstetter zur Neuregelung
der Gerichtsgebühren
Wien (bmj) - Die Gerichtsgebühren in Pflegschafts- und familienrechtlichen Verfahren, in denen Minderjährige
im Zentrum stehen, werden deutlich gesenkt; für Minderjährige entfallen sie ganz. Diese Gebührenerleichterung
wurde am 18.11. im Ministerrat beschlossen.
"Mit der Neuregelung der Gerichtsgebühren ist es gelungen, Familien und Minderjährige gezielt zu
unterstützen. Die Gebührenerleichterung in praktisch allen Verfahren, in denen Kinder betroffen sind,
bringt eine wichtige Entlastung für Familien, Kinder und Jugendliche -schließlich ist der Gang vor Gericht
schon belastend genug", zeigte sich Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter erfreut über den Beschluss
der Gerichtsgebühren-Novelle im Ministerrat.
Auch die Unterstützung durch die Familiengerichtshilfe als Besuchsmittler und durch die Kinderbeistände
bei Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren ist künftig in der Regel kostenlos. Damit möchte Justizminister
Brandstetter sicherstellen, dass Eltern in der Zeit nach einer Trennung oder Scheidung die nötige Hilfe zur
Seite gestellt bekommen, um selbst Lösungen im Interesse des Kindeswohls zu finden.
Zusätzlich kommt es auch zu Gebühren-Erleichterungen bei einvernehmlichen Scheidungen und bei Sachwalterschaften
im Zuge der Vermögensverwaltung. Die Gebührenerleichterungen sollen mit 1. Juli 2015 in Kraft treten.
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