Bankensanierungs- und -Abwicklungs-Gesetz nimmt Eigentümer und Gläubiger in die Pflicht
Wien (bpd) - Das Bankensanierungs- und -Abwicklungs-Gesetz (BaSAG) hat am 18.11. nach dem Begutachtungsverfahren
den Ministerrat passiert. Damit wird es noch im Dezember dem Plenum des Nationalrates vorliegen und - vorbehaltlich
der parlamentarischen Beschlussfassung - am 1. Jänner 2015 planmäßig in Kraft treten können.
Für Staatssekretärin Sonja Steßl wird mit dem BaSAG eine wichtige Lehre aus der Banken- und Finanzkrise
gezogen: "Das BaSAG garantiert, dass im Falle von Bankenpleiten künftig Eigentümer und Gläubiger
für die Sanierung aufkommen. Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler werden somit nicht mehr für die Abwicklung
von Banken einspringen müssen."
Mit dem BaSAG wird die "Bank Recovery and Resolution Directive" der Europäischen Union, mithin eine
EU-Richtlinie, umgesetzt. Zur Finanzierung künftiger Kosten von Bankabwicklungen leisten Banken Beiträge
an einen Abwicklungsfonds. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) bekommt als zuständige Abwicklungsbehörde mehr
Kompetenzen, wenn es um die Kontrolle, Sanierung oder Abwicklung von Banken geht. Die FMA wird darüber hinaus
für jede Bank einen Abwicklungsplan erstellen, der eine Verwertung des Bankvermögens im Konkursfall,
ohne Belastung des Steuerzahlers, aufzeigt.
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