Reformen, Strategien, Strukturreformen

 

erstellt am
18. 11. 14
10.00 MEZ

Wien (bmi) - "Foreign Fighters" und Maßnahmen gegen Radikalisierung, das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014, die Strafrechtsreform 2015, die "Nationale Risikoanalyse", das Kompetenzzentrum Wirtschaftskriminalität, Vermögenssicherung und Geldwäsche sowie der Kriminalitätsatlas und andere Themen wurden bei der Behördenleiterkonferenz am 13. und 14.11. behandelt.

"Das Naheverhältnis vom Innenressort und dem Justizministerium ist heute aktueller denn je. Gerade wenn es um das Thema Sicherheit geht, müssen wir uns den täglichen Herausforderungen gemeinsam stellen", sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bei der Eröffnung der zweitägigen Konferenz der Behördenleiterinnen und -leiter am 13. November 2014 in Wien. "Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten eng zusammen – das Miteinander ist wichtig für erfolgreiche Ermittlungen und Strafverfahren", sagte Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter. Neben Führungskräften des Innenministeriums nahmen auch Führungskräfte des Justizministeriums an der Konferenz teil.

Maßnahmen gegen Radikalisierung
Justizanstalten werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als kritische Orte und potenzieller Nährboden für Radikalisierungsvorgänge eingestuft und von ideologisierten Extremisten auch als Rekrutierungsräume genutzt. Das Justizwachepersonal wird von Experten des BVT für dieses Thema sensibilisiert. Auch Polizistinnen und Polizisten werden geschult, um Anzeichen richtig zu deuten und zu verstehen. Außerdem soll eine Anlaufstelle für Angehörige eingerichtet werden, an die sich Familienmitglieder wenden können, wenn sie entsprechende Tendenzen beobachten.

Strafprozessänderungsgesetz
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Der Begriff des "Verdächtigen" wird wieder eingeführt – er war 2008 abgeschafft worden. Damals wollte man eine Person, gegen die nur ein Anfangsverdacht bestanden hatte, nicht öffentlich "brandmarken". Künftig wird eine Person, gegen die aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt wird, solange noch kein konkreter Tatverdacht besteht, als "Verdächtiger" erfasst. Als Beschuldigter gilt man erst dann, wenn ein konkreter Tatbestand besteht.

Nationale Risikoanalyse
Die "Nationale Risikoanalyse" ist aufgrund von europarechtlichen Verpflichtungen ein neues Aufgabengebiet des Innenministeriums. Eine interministerielle Fachgruppe unter der Koordination des BMI erstellte eine Risikomatrix für Hochwasser-, Sturm-, Hitze- und Erdbebenszenarien sowie Verkehrskatastrophen. Auf der Matrix sind die Gefahren dargestellt, mit denen sich die Einsatzorganisationen auseinandersetzen müssen.

Kriminalitätsatlas
Der Kriminalitätsatlas ist ein Instrument der strategischen Kriminalanalyse und soll mithilfe digitaler Kartografie Tatorte, Polizeidienststellen und Straftaten visualisieren. Bei der Behördenleiterkonferenz ging es vor allem um den Bereich Dämmerungseinbrüche. Die Tatorte der letzten drei Jahre wurden ausgewertet und neue Hotspotgebiete wurden definiert. Der Kriminalitätsatlas neu soll aktuelle Fälle und Fachdaten – PI Grenzen, Autobahnen, Öffentliche Verkehrsmittel – darstellen und Aufschlüsse zu Entwicklungen der Einbruchskriminalität geben.

 

 

 

zurück

 

 

 

 

Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin "Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at