Reformen, Strategien, Strukturreformen
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erstellt am
18. 11. 14
10.00 MEZ
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Wien (bmi) - "Foreign Fighters" und Maßnahmen gegen Radikalisierung, das Strafprozessrechtsänderungsgesetz
2014, die Strafrechtsreform 2015, die "Nationale Risikoanalyse", das Kompetenzzentrum Wirtschaftskriminalität,
Vermögenssicherung und Geldwäsche sowie der Kriminalitätsatlas und andere Themen wurden bei der
Behördenleiterkonferenz am 13. und 14.11. behandelt.
"Das Naheverhältnis vom Innenressort und dem Justizministerium ist heute aktueller denn je. Gerade wenn
es um das Thema Sicherheit geht, müssen wir uns den täglichen Herausforderungen gemeinsam stellen",
sagte Innenministerin Mag.a Johanna Mikl-Leitner bei der Eröffnung der zweitägigen Konferenz der Behördenleiterinnen
und -leiter am 13. November 2014 in Wien. "Polizei und Staatsanwaltschaft arbeiten eng zusammen – das Miteinander
ist wichtig für erfolgreiche Ermittlungen und Strafverfahren", sagte Justizminister Dr. Wolfgang Brandstetter.
Neben Führungskräften des Innenministeriums nahmen auch Führungskräfte des Justizministeriums
an der Konferenz teil.
Maßnahmen gegen Radikalisierung
Justizanstalten werden vom Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) als kritische
Orte und potenzieller Nährboden für Radikalisierungsvorgänge eingestuft und von ideologisierten
Extremisten auch als Rekrutierungsräume genutzt. Das Justizwachepersonal wird von Experten des BVT für
dieses Thema sensibilisiert. Auch Polizistinnen und Polizisten werden geschult, um Anzeichen richtig zu deuten
und zu verstehen. Außerdem soll eine Anlaufstelle für Angehörige eingerichtet werden, an die sich
Familienmitglieder wenden können, wenn sie entsprechende Tendenzen beobachten.
Strafprozessänderungsgesetz
Das Strafprozessrechtsänderungsgesetz 2014 tritt mit 1. Jänner 2015 in Kraft. Der Begriff des "Verdächtigen"
wird wieder eingeführt – er war 2008 abgeschafft worden. Damals wollte man eine Person, gegen die nur ein
Anfangsverdacht bestanden hatte, nicht öffentlich "brandmarken". Künftig wird eine Person,
gegen die aufgrund eines Anfangsverdachts ermittelt wird, solange noch kein konkreter Tatverdacht besteht, als
"Verdächtiger" erfasst. Als Beschuldigter gilt man erst dann, wenn ein konkreter Tatbestand besteht.
Nationale Risikoanalyse
Die "Nationale Risikoanalyse" ist aufgrund von europarechtlichen Verpflichtungen ein neues Aufgabengebiet
des Innenministeriums. Eine interministerielle Fachgruppe unter der Koordination des BMI erstellte eine Risikomatrix
für Hochwasser-, Sturm-, Hitze- und Erdbebenszenarien sowie Verkehrskatastrophen. Auf der Matrix sind die
Gefahren dargestellt, mit denen sich die Einsatzorganisationen auseinandersetzen müssen.
Kriminalitätsatlas
Der Kriminalitätsatlas ist ein Instrument der strategischen Kriminalanalyse und soll mithilfe digitaler Kartografie
Tatorte, Polizeidienststellen und Straftaten visualisieren. Bei der Behördenleiterkonferenz ging es vor allem
um den Bereich Dämmerungseinbrüche. Die Tatorte der letzten drei Jahre wurden ausgewertet und neue Hotspotgebiete
wurden definiert. Der Kriminalitätsatlas neu soll aktuelle Fälle und Fachdaten – PI Grenzen, Autobahnen,
Öffentliche Verkehrsmittel – darstellen und Aufschlüsse zu Entwicklungen der Einbruchskriminalität
geben.
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