Die EU-Kommission hat dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU-Staaten am 28.11.
einen neuen Haushaltsentwurf für 2015 vorgelegt.
Brüssel (ec) - Nach Verhandlungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat war es bisher
zu keiner Einigung gekommen. Der neue Haushaltsentwurf sieht Mittel für Verpflichtungen in Höhe von €145,2
Milliarden (+1,8 Prozent im Vergleich zu 2014) und Mittel für Zahlungen in Höhe von €141,3 Milliarden
(+0,7 Prozent im Vergleich zu 2014) vor. Der Vorschlag ist dem Europäischen Parlament und dem Rat übermittelt
worden, um eine Fortsetzung der Verhandlungen zu Beginn der kommenden Woche zu ermöglichen.
"Unser neuer Entwurf für den Haushalt berücksichtigt die Standpunkte des Europäischen Parlaments
und des Rats", sagte Kristalina Georgieva, Vizepräsidentin für Haushalt und Personal. "Er wird
hoffentlich den Weg für eine Einigung über den Haushalt für 2015 und über die Entwürfe
der Nachtragshaushalte für 2014 bereiten, die wir vorgelegt haben, um das wachsende Problem der nichtbezahlten
Rechnungen anzugehen. Ich hebe erneut hervor: Hier geht es nicht um einen Haushalt für Brüsseler Behörden.
Unternehmen, Wissenschaftler, Studenten, Nichtregierungsorganisationen, Städte und Regionen in der ganzen
EU warten auf das Ergebnis dieser Verhandlungen, um dringend benötigte Mittel in Anspruch nehmen zu können.
Die Kommission setzt sich in diesen Verhandlungen als ehrlicher Makler mit aller Kraft dafür ein, dass die
EU einen Haushalt bekommt, der unseren 500 Millionen Bürgern dient."
Das Prozedere für den EU Haushalt ist folgendes: Zuerst stellt die Kommission den Haushaltsentwurf vor (in
diesem Jahr am 11. Juni erfolgt); daraufhin reagiert der Rat; daraufhin reagiert das Parlament. Falls der Rat der
Position des Parlaments nicht zustimmen kann, ermöglicht eine 21-tätige Schlichtungsprozedur die Kompromissfindung
zwischen den beiden Institutionen. Kommt es während der Schlichtungsprozedur wie in den Jahren 2010, 2012
und 2014 zu keiner Einigung, muss die Kommission einen neuen Haushaltsentwurf vorstellen, was sie heute unternimmt.
Das Kollegium der Kommissare hat Vizepräsidentin Georgieva mit der Verabschiedung des Entwurfs beauftragt.
Auf den heutigen Entwurf folgen nun Sitzungen zwischen dem Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission
("Triloge"), bei denen eine Einigung angestrebt wird, die es dem Europäischen Parlament ermöglichen
würde, bei seiner letzten Plenartagung des Jahres den EU Haushalt 2015 formell zu beschließen.
Im Falle keiner Einigung bis zum 31. Dezember 2014 würde die EU ab dem 1. Januar 2015 mit dem System des "provisorischen
Zwölftels" arbeiten. Vereinfacht würden die Zuteilungen für jedes Haushaltskapitel monatlich
in Höhe eines Zwölftels des Haushalts für 2014 oder des relevanten Betrags des Haushaltsentwurfes
für 2015 betragen, wobei der geringere Betrag maßgeblich wäre. Das System des "provisorischen
Zwölftels" würde Auswirkungen auf die Wahrnehmung der Handlungsfähigkeit der EU haben. Neue
Initiativen oder Organe, die 2014 nicht im Haushalt aufgeführt sind, müssten zurückgestellt werden.
|