Volksanwaltschaft: Weiter Warten auf
 Ausweitung der Prüfbefugnisse

 

erstellt am
28. 11. 14
10.00 MEZ

Regierungsfraktionen wollen Verfassungsausschuss mit Gesetzesänderung befassen
Wien (pk) - Die Forderung der Volksanwaltschaft nach Ausweitung ihrer Prüfberechtigung auf staatsnahe Unternehmen erhält aus dem Parlament prinzipielle Unterstützung. Bei der Sitzung des Volksanwaltschaftsausschusses am 27.11. bezogen grundsätzlich sämtliche Fraktionen Position für eine Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft, sodass sie auch bei ausgelagerten Rechtsträgern der öffentlichen Hand Bürgerbeschwerden über Missstände nachgehen kann. FPÖ, Grüne und NEOS untermauerten diese Sicht mit einem gemeinsamen Antrag auf eine Verfassungsänderung, durch die der Volksanwaltschaft das Recht eingeräumt wird, Prüfungen bei Betrieben wie Bundesimmobiliengesellschaft, Verbund oder Bundesbahnen vorzunehmen. Auf Grund von Bedenken, dass ausgelagerte Unternehmen teilweise im freien Wettbewerb stünden und durch zusätzliche Kontrollen Nachteile am Markt hätten, kam von sozialdemokratischer Seite jedoch der Aufruf zur Vertagung des Antrags, dem die ÖVP folgte, weil für die geforderte Gesetzesänderung eigentlich der Verfassungsausschuss zuständig sei. Deutlich drückten die VertreterInnen der Koalitionsparteien jedoch ihr Bemühen aus, eine Kompetenzausweitung der Volksanwaltschaft im Sinne der BürgerInnen zu erreichen.

Zum aktuellen Beschwerdeaufkommen aus der Bevölkerung und über die Aufgaben der Volksanwaltschaft im Rahmen des Menschenrechtsschutzes berichteten dem Ausschuss heute außerdem die VolksanwältInnen Gertrude Brinek, Günther Kräuter und Peter Fichtenbauer, wobei die öffentliche Wirksamkeit der Tätigkeiten im Blickfeld stand. Brinek unterstrich, als Nationaler Präventionsmechanismus zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen wirke die Volksanwaltschaft vorbeugend bzw. rege Verbesserungen an, ohne einzelne Institutionen vorschnell in den Brennpunkt der öffentlichen Kritik zu rücken. Dadurch ließen sich menschenrechtlich bedenkliche Umstände am besten unterbinden. Dennoch intensiviere die Volksanwaltschaft den Kontakt mit der Bevölkerung ständig, bezog sich Brinek auf das heurige Beschwerdeaufkommen und die Informationsarbeit der Ombudseinrichtung. Bis Ende Oktober hätten bereits mehr BürgerInnen als im gesamten Jahr 2013 den Kontakt mit der Volksanwaltschaft gesucht. Wenn Parlament und Regierung die Kontrollarbeit im Dienste der Bevölkerung weiterhin unterstützen wollen, sei dafür Sorge zu tragen, dass die Volksanwaltschaft auch in den kommenden Jahren über ausreichend Personal verfügt, gab die Volksanwaltschaftsvorsitzende zu verstehen.

Ausweitung der Volksanwaltschafts-Prüfbefugnis soll im Verfassungsausschuss weiter diskutiert werden
In ihrem Gesetzesantrag ( 695/A) machen Carmen Schimanek (F), Wolfgang Zinggl (G) und Nikolaus Scherak (N) dafür mobil, dass die Volksanwaltschaft staatsnahe Unternehmen ebenfalls prüfen darf - und zwar sowohl aufgrund einer Individualbeschwerde als auch von Amts wegen. Ausgelagerte Rechtsträger, die bereits der Gebarungskontrolle durch den Rechnungshof unterliegen, wären damit bei behaupteten bzw. vermuteten Verletzungen in Menschenrechten im Fokus der Volksanwaltschaft, was eine gebotene Abrundung der parlamentarischen Vollziehungskontrolle darstelle, so die OppositionspolitikerInnen. Der Initiativantrag umfasst die dafür notwendigen Verfassungsänderungen und erweitert auch die Bestimmungen zu Unterstützungsverpflichtung der geprüften Stellen bzw. die Empfehlungsbefugnis der Volksanwaltschaft auf öffentliche Rechtsträger. Falls es Meinungsverschiedenheiten über die Zuständigkeit der Ombudseinrichtung hätte jede der beteiligten Stellen das Recht, den Verfassungsgerichtshof anzurufen.

Die Regierungsfraktionen sehen Hindernisse bei Ausweitung der Volksanwaltschafts-Prüfbefugnis auf ausgelagerte Rechtsträger der öffentlichen Hand in der parlamentarischen Zuständigkeitsverteilung. Die Verwirklichung der zur Kompetenzerweiterung nötigen Verfassungsnovelle komme vorrangig dem Verfassungsausschuss des Nationalrats zu, so ihr Tenor. Abgesehen davon warnte Johan Hell (S), staatsnahe Betriebe am freien Markt müssten durch Volksanwaltschaftsprüfungen Wettbewerbsnachteile befürchten, intensive Verhandlungen seien deswegen weiterhin notwendig. Maria Fekter (V), von 2007 bis 2008 selbst Volksanwältin, konnte der Argumentation Hells indes nicht folgen, befänden sich doch viele der fraglichen Unternehmen nicht im privatwirtschaftlichen Wettbewerb; dennoch schloss sie sich aus verfassungsrechtlichen Gründen dem Vertagungsantrag des SPÖ-Abgeordneten zum diesbezüglichen Vorstoß der Opposition an. Von beiden Koalitionsparteien wurde grundsätzlich versichert, man werde in Abstimmung mit dem Verfassungsausschuss zu einer Lösung kommen.

Für FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan, der ebenfalls an der Volksanwaltschaftsausschusssitzung teilnahm, war der heutige Widerstand der Regierungsfraktionen gegen die Verfassungsänderung völlig unverständlich und Team Stronach Mandatarin Martina Schenk plädierte für einen konkreten Zeitplan zur Umsetzung des Gesetzesvorhabens. Beispielgebend sollte Österreich in Sachen unabhängiger parlamentarischer Kontrolle in Zeiten vermehrter Privatisierungen sein, hielt Günther Kräuter dazu fest und Peter Fichtenbauer ergänzte, es sei nun am Parlament, der Volksanwaltschaft eine umfassende Missstandskontrolle zu ermöglichen.

Beschwerden über die Verwaltung steigen an
Konsens bestand im Ausschuss unter allen Fraktionen, die Volksanwaltschaft sei eine unverzichtbare Instanz der Verwaltungskontrolle; ihre Arbeit werde von den BürgerInnen hoch geschätzt. Volksanwältin Getrude Brinek belegte diese Einschätzung der Abgeordneten mit Zahlen: Die Volksanwaltschaft habe heuer im Vergleich zum Vorjahr schon einen deutlichen Anstieg bei den Bürgerbeschwerden verzeichnet. Bis zum 31. Oktober seien 9316 Prüfersuchen eingelangt, im gesamten Jahr 2013 habe es 9144 Beschwerden über Probleme mit der Verwaltung gegeben. Sozial- und Gesundheitsthemen würden die Beschwerdeliste anführen, erläuterte Brinek, darin spiegle sich zum einen der demographische Wandel wider, durch den beispielsweise Barrierefreiheit vermehrt ins Bewusstsein rückt. Dicht darauf folge bei den Beschwerden der Bereich Inneres, vor allem wegen langer Asylverfahren. Ebenso im Steigen begriffen sei die Zahl an Erledigungen von Beschwerdefällen, trotz unveränderten Personalstands in der Volksanwaltschaft, so Brinek weiter. Sie schloss an diese Feststellung die Warnung an, bei gleichbleibendem Personal werde die Volksanwaltschaft spätestens 2017 in der Aufgabenerfüllung an ihre Grenzen stoßen.

In Bezug auf die präventiven Menschenrechtsprüfungen, sagte die Volksanwältin, gemeinsam mit den Prüfkommissionen erhebe man Fehlentwicklungen, die eventuell zu Menschenrechtsverletzungen führen können. Seit 2012 erfüllt Österreich das UN-Abkommen gegen Folter und zum Schutz der Menschenrechte, indem die Volksanwaltschaft als Nationaler Präventionsmechanismus potentielle Freiheitsentziehung in öffentlichen und privaten Einrichtungen prüft. Im Blickfeld befänden sich beispielsweise Pflege- und Jugendheime sowie der Strafvollzug, präzisierte Brinek. Regelmäßige Sitzungen mit den Kommissionsmitgliedern, Weiterbildungsprogramme sowie internationaler Erfahrungsaustausch mit vergleichbaren Ombudsstellen würden den Blick aller Beteiligten auf menschenrechtlich bedenkliche Indikatoren schärfen. Der Anregung von Abgeordnetem Wolfgang Zinggl (G), die Wahrnehmungen der Kommissionen nach einer Prüfung auch auf der Volksanwaltschaftswebsite zu publizieren, wollte Brinek nicht bedingungslos folgen. Der Volksanwaltschaft gehe es nicht um Skandalisierung einzelner Vorfälle, sondern vielmehr um die Verbesserung der beanstandeten Zustände. Dem Präventionsgedanken werde dabei hauptsächlich Beachtung geschenkt, zog Volksanwalt Günther Kräuter nach, daher bedürfe es in der Frage, ob Prüfergebnisse im Internet nachzulesen sind, eines ausgewogenen und sensiblen Herangehens in Bezug auf Persönlichkeitsrechte, Datenschutz und Amtsgeheimnis.

Unabhängig davon seien einzelne Erkenntnisse der Präventionsprüfungen sehr wohl online abgebildet worden, so Kräuter und er nannte als Beispiel die in Psychiatrien verwendeten Netzbetten, die nach Aufdeckung durch die Volksanwaltschaft verboten wurden. Überlegungen gebe es zudem, mittels Präsenz auf Social Media auch verstärkt Jugendliche anzusprechen. Dazu warf Volksanwalt Peter Fichtenbauer allerdings ein, eine juristisch korrekte Beschwerdebearbeitung sei über neue digitale Medien kaum möglich. Fichtenbauer sieht eher in den über 200 Sprechtagen, die von den VolksanwältInnen jährlich absolviert werden, ein gutes Instrument zur Kontrolle des Gesetzesvollzugs. Der österreichische Rechtsschutz sei noch sehr durchlässig, folgerte er aus seinen Erfahrungen, weswegen eine Ausweitung der Kontrollkompetenzen der Volksanwaltschaft nach Maßgabe jener des Rechnungshofes absolut nötig sei. Angesichts der bestehenden Prüflücke will Fichtenbauer sich möglicher Menschenrechtsverstöße österreichischer Unternehmen im Ausland erst annehmen, wenn die Prüfbefugnis der Volksanwaltschaft im Inland entsprechend ausgeweitet worden ist. Aufgeworfen wurde die Thematik von SPÖ-Mandatarin Petra Bayr mit den Schlagworten Wirtschaft und Menschenrechte. Im Detail verlangte sie legislative Maßnahmen zur Ahndung von Menschenrechtsverletzungen durch heimische Unternehmen, die im Ausland tätig sind. Immerhin habe dies auch die UNO angeregt, hob Bayr hervor und sie verwies in diesem Zusammenhang auf den von der Regierung geplanten Nationalen Aktionsplan Menschenrechte.

NEOS-Abgeordneter Christoph Vavrik und SPÖ-Mandatar Johann Hell thematisierten generell den Prozessfortschritt bei der Entwicklung des österreichischen Aktionsplans für Menschenrechte, wobei Hell vor allem die Einbindung der Volksanwaltschaft hinterfragte, während Vavrik die Beteiligung von NGOs in diesem Prozess ein Anliegen ist. Kräuter informierte daraufhin über die Eckpunkte des Regierungsprojekts, für das die Volksanwaltschaft eine Plattform biete, wo NGOs und Zivilgesellschaft ihre Beiträge sammeln. Überdies bringe sich die Volksanwaltschaft auch eigenständig in den Prozess ein, der nach Workshops mit Bundeskanzleramt und Außenministerium im kommenden Frühjahr bis Jahresende 2015 zu einem konkreten Plan führen sollte. Der Volksanwalt plädierte dafür, das Parlament ebenfalls in die Entwicklung des Nationalen Aktionsplans Menschenrechte einzubinden, etwa im Rahmen einer Enquete.

Menschenrechtliche Aspekte traten bei der Ausschussdebatte über spezifische Bürgerbeschwerden ebenfalls immer wieder zu Tage. Der Autonomieverlust von besachwalteten Personen, der Umgang mit minderjährigen Asylsuchenden oder die fehlende Umsicht mit chronisch kranken SchülerInnen waren nur einige Beispiele dafür. Zur öffentlich breit diskutierten Frage über Arbeitsmöglichkeiten für AsylwerberInnen, bezog Volksanwalt Kräuter klar Position: Die Volksanwaltschaft versteht die Möglichkeit zu arbeiten als grundsätzliches Menschenrecht und befürwortet folglich eine Öffnung des heimischen Arbeitsmarkts für Asylsuchende, zumal dies auch einen budgetär positiven Effekt von zusätzlichen Sozialbeiträgen hätte. In punkto Sachwalterschaft sei derzeit eine Arbeitsgruppe im Justizresort damit beschäftigt, bis nächstes Jahr eine Regierungsvorlage zur kompletten Neugestaltung der sozialbehördlichen Hilfeleistung zu schaffen; und die Situation Minderjähriger in Asylverfahren verfolge die Volksanwaltschaft österreichweit.

 

 

 

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