Vermieter künftig zur Erhaltung der Heiztherme verpflichtet
Wien (pk) – Wird in einer Mietwohnung die Heiztherme oder der Warmwasserboiler defekt, muss künftig
der Vermieter die Kosten für die Reparatur bzw. den Austausch übernehmen. Der Bautenausschuss des Nationalrats
stimmte am 27.11. mit breiter Mehrheit einem von Justizminister Wolfgang Brandstetter vorgelegten Gesetzentwurf
zu. Damit soll endgültig Rechtsklarheit in dieser Frage geschaffen werden. Die Bestimmung gilt auch für
Wohnungen, die nicht in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes fallen, sowie für geförderte
Mietwohnungen nach dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz. Damit sei zumindest eine offene Mietrechtsfrage einer
Lösung zugeführt worden, begrüßten – neben den Regierungsparteien – auch FPÖ, Grüne
und NEOS die Initiative.
Mitberücksichtigt bei der Abstimmung wurde ein von SPÖ und ÖVP eingebrachter Abänderungsantrag,
mit dem unter anderem das Inkrafttreten der Novelle vom 1. März auf den 1. Jänner 2015 vorverlegt wird.
Außerdem wird klargestellt, dass sich die Erhaltungspflicht des Vermieters nur auf mitvermietete Wärmeverbreitungsgeräte
bezieht. Installiert ein Mieter während des laufenden Mietverhältnisses aus Eigenem eine Therme, ist
er selbst für die Erhaltung verantwortlich. Auch eine Rückwirkung der Bestimmung wird ausgeschlossen:
Wer in der Vergangenheit selbst ein defekt gewordenes Gerät erneuert hat, kann aufgrund der neuen Bestimmungen
keinen Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter erheben.
Gegen die Gesetzesnovelle stimmte lediglich das Team Stronach. Nach Meinung von Abgeordnetem Georg Vetter wird
mit den neuen Bestimmungen ein weiterer Schritt in Richtung Regulierung und Beschränkung des Marktes gesetzt.
Allgemein bedauert wurde von der Opposition, dass die von der Regierung unter dem Titel "leistbares Wohnen"
geplante umfassende Wohnrechtsreform weiter auf sich warten lässt. Es seien noch nicht alle Eckpunkte und
Inhalte dieses Projekts festgelegt, deshalb werde die Realisierung noch eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen, heißt
es dazu in den Erläuterungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Justizminister Brandstetter sieht vor allem die
Parlamentsparteien gefordert, bei den noch offenen Punkten gehe es vorrangig um politische und nicht um rechtliche
Fragen, hielt er im Ausschuss fest. Ausschussvorsitzende Ruth Becher (S) kündigte an, noch im Dezember Gespräche
mit dem Koalitionspartner aufnehmen und die einzelnen Kapitel Punkt für Punkt abarbeiten zu wollen. Die Opposition
ist aber pessimistisch, dass es angesichts der unterschiedlichen Positionen zu einer Lösung kommen wird.
Dass Handlungsbedarf beim Mietrecht besteht, darin sind sich Justizminister Brandstetter und die Oppositionsparteien
einig.
Zugeordnete Kellerabteile und Gärten gehören zu einer Eigentumswohnung
Neben der Frage der Reparatur von Heizthermen werden mit der Wohnrechtsnovelle 2015 ( 352 d.B.) noch in einem weiteren
Punkt bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt. Es geht um die Frage, inwieweit Zubehör wie Kellerabteile,
Autoabstellflächen oder Gärten zu einer Eigentumswohnung gehören und bei einem Verkauf mitübertragen
werden. Das Problem wurde aufgrund mehrerer OGH-Urteile virulent und soll nun durch eine Novellierung des Wohnungseigentumsgesetzes
behoben werden. In Hinkunft ist Zubehör bei der Begründung und Übertragung von Wohnungseigentum
automatisch miterfasst, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht,
dass es einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine separate Eintragung im Grundbuch ist nicht mehr unbedingt
erforderlich. Diese Regelung soll auch für "Altfälle" gelten.
Opposition drängt auf große Wohnrechtsreform
Im Rahmen der Debatte wurde die Gesetzesnovelle nicht nur von den Koalitionsabgeordneten Johann Singer (V), Ruth
Becher (S) und Klaus Uwe Feichtinger (S), sondern auch von den Abgeordneten Gabriela Moser (G), Philipp Schrangl
(F) und Gerald Loacker (N) begrüßt. Sie sei froh, dass der Thermenstreit endlich beseitigt werde, hielt
etwa Moser fest.
Skeptisch ist Moser, was die von der Regierung angekündigte große Wohnrechtsreform betrifft. Sie sieht
auch nach jahrelanger Diskussion keine Einigung in Sicht und appellierte an die Koalitionsparteien, endlich den
"Stellungskrieg" zu beenden. Es brauche dringend eine Lösung, um Wohnen leistbarer zu machen sowie
das Mietrecht zu vereinheitlichen und transparenter zu gestalten, mahnte sie. Mittlerweile seien die gesetzlichen
Bestimmungen durch zahlreiche OGH-Entscheidungen undurchschaubar geworden.
In dieselbe Kerbe schlugen die Abgeordneten Schrangl und Loacker. Die vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe
zum Mietrecht habe monatelang verhandelt, herausgekommen sei nicht einmal ein Mäuslein, sondern bestenfalls
eine Laus, beklagte Loacker. Er rief Justizminister Brandstetter auf, stärker aufs Tempo zu drücken.
Mit der vorliegenden Novelle zeigte sich Loacker zwar grundsätzlich zufrieden, er glaubt allerdings, dass
es sich "um das Ergebnis eines großkoalitionären Basars" handelt.
Team-Stronach-Abgeordneter Georg Vetter sieht das Hauptproblem bei der Reform des Mietrechts darin, dass die eine
Seite mehr Markt wolle und die andere eine stärkere Regulierung. Er selbst sprach sich dafür aus, auf
Regulierungen weitgehend zu verzichten und mehr Vertragsfreiheit zuzulassen. Beim Wohnen gehe es um einen Markt
wie jeden anderen, meinte er. Durch die Abschaffung des Kategoriemietzinses und die Einführung des Richtwertmietzinses
sei es immerhin gelungen, die Ablösekultur zurückzudrängen. Wenn es keinen Markt gebe, entstehe
eben ein Parallelmarkt, ist er überzeugt.
Was den vorliegenden Gesetzentwurf betrifft, bedauerte Vetter, dass er wegen der Ablehnung der Mietrechtsnovelle
auch gegen die Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz stimmen müsse. Vetter ist überzeugt, dass man
mit den neuen Bestimmungen über die Erhaltung von Heizthermen auch den Mietern nichts Gutes tut, da sie vermutlich
nur Billigthermen bekommen und zudem höhere Wartungskosten zu erwarten hätten. Für ihn ist die Regelung
außerdem unfair, weil sie auch für bestehende Mietverträge gilt, ohne dass der Vermieter die Möglichkeit
hatte, die Kosten für einen regelmäßigen Thermenaustausch in der Mietzinskalkulation zu berücksichtigen.
Dem hielt Ausschussvorsitzende Ruth Becher (S) entgegen, dass mit der Novelle endlich Rechtssicherheit in der Frage
der Heizthermen geschaffen werde. Für sie ist die Lösung gerecht und "völlig logisch",
schließlich zahle der Mieter die Ausstattung der Wohnung mit der Miete mit.
Ihr Fraktionskollege Feichtinger machte geltend, dass man den Wohnbereich nicht alleine dem Markt überlassen
könne. Es sei eine Illusion, dass es ein Marktgleichgewicht zwischen Mietern und Vermietern gebe, sagte er.
Wohnen sei keine Ware, sondern ein Grundbedürfnis, hielt auch Grün-Abgeordnete Moser fest.
FPÖ-Abgeordneter Schrangl glaubt hingegen, dass der Markt deshalb nicht funktioniert, weil er überreguliert
ist. Eine Deregulierung des Mietrechts würde seiner Einschätzung nach dazu führen, dass wieder mehr
Wohnungen auf den Markt kommen und die Mieten sinken.
Justizminister Brandstetter zeigte sich erfreut, dass mit der vorliegenden Novelle in zwei wichtigen Punkten Rechtsunsicherheit
beseitigt werde, die durch verschiedene Entscheidungen der Judikatur entstanden sei. Die vorgesehenen Regelungen
seien sachlich fundiert und gut, ist er überzeugt, damit würden enorme Probleme in der Praxis gelöst.
Klar ist für Brandstetter, dass die Wartung der Thermen weiter den Mietern obliegt.
Was eine große Wohnrechtsnovelle betrifft, räumte Brandstetter ein, dass das Mietrecht reformbedürftig
sei. Bei den noch offenen Punkten handelt es sich ihm zufolge allerdings um politische und nicht um rechtliche
Fragen, es brauche daher zunächst einmal einen politischen Konsens. Er könne derzeit nichts anderes tun,
als die Expertise des Ministeriums anzubieten, meinte er.
FPÖ gegen Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg
Vom Bautenausschuss mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ ( 798/A(E)),
mit dem Abgeordneter Philipp Schrangl gegen drohende Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg
mobil macht. Ihm zufolge müssen Dutzende HäuslbauerInnen vor nachträglich verrechneten Gerichtgebühren
bangen, weil sie innerhalb von fünf Jahren nach Einzug ihren Keller ausgebaut und damit gemäß Wohnbauförderungsgesetz
die Wohnnutzfläche vergrößert haben. Schrangl fordert eine Änderung des Gesetzes und eine
Rückerstattung bereits entrichteter Gebühren.
Grün-Abgeordnete Gabriela Moser äußerte zwar ein gewisses Verständnis für das Anliegen,
gab aber gleichzeitig zu bedenken, dass mit der Wohnbauförderung in der Praxis auch viel Missbrauch betrieben
würde. Vor allem bei Häusern in Hanglage würden Wohnräume oft als Keller ausgewiesen. NEOS-Abgeordneter
Gerald Loacker hielt fest, würde man dem Antrag der FPÖ zustimmen, würde man all jene "zu Deppen
erklären" die sich an die Förderrichtlinien gehalten haben. Laut ÖVP-Abgeordnetem Johann Singer
ist die Lagerung von Müll oder das Abstellen von Rädern im Keller im Hinblick auf die Frage der Gerichtsgebühren
kein Problem, auch nicht eine Verfliesung, relevant werde es, wenn dort Werkzeuge, Spiele oder andere Gebrauchsgegenstände
aufbewahrt würden.
Am Beginn der Sitzung war FPÖ-Abgeordneter Philipp Schrangl zu einem der Obfrau-Stellvertreter des Bautenausschusses
gewählt worden.
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