Neues Gesetz: In heutigen Weingärten muss auch in Zukunft verpflichtend Weinbau betrieben
werden!
Wien (rk) - "Wo Rebstöcke sind, müssen Rebstöcke bleiben" erklärt Umweltstadträtin
Ulli Sima am 27.11. im Wiener Landtag. Eine neue gesetzliche Verpflichtung sieht vor, dass in allen Wiener Weingärten
auch in Zukunft Weinbau betrieben werden muss. "Wer heute in Weingärten investiert, in der Hoffnung dort
irgendwann bauen zu können, wird mit dem neuen Gesetz in die Schranken gewiesen.", so Sima.
Damit schiebt die Stadt Wien der Immobilien-Spekulation mit Weingärten einen Riegel vor. Die durch Spekulanten
in die Höhe getriebenen Grundstückspreise haben die Wiener Winzerinnen und Winzer in den letzten Jahren
gehörig unter Druck gebracht. Brach liegende oder lediglich als private Gärten genutzte Rebflächen
gefährdeten außerdem die typische Wiener Weinbau-Kulturlandschaft. "Mit dem neuen Gesetz ist auch
für die Zukunft klar: Rebflächen bleiben Rebflächen, eine Verbauung der Wiener Weinberge wird es
nicht geben", stellt Sima klar.
Weinbau ist wichtiger Teil der Wiener Kultur
Als einzige Großstadt der Welt verfügt Wien über ökonomisch bedeutenden Weinbau innerhalb
seiner Landesgrenzen. Mit einer Weinbaufläche von ca. 670 ha trägt der Weinbau wesentlich zur kulturellen
Identität Wiens bei und ist ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. Die Weingärten prägen in Verbindung
mit den alten Weinorten das unverwechselbare Landschaftsbild dieser Stadt. Die Weinbauflächen sind nicht nur
die Produktions- und Existenzgrundlage für die rund 250 Wiener Weinbaubetriebe sondern in ganz besonderem
Maße auch Lebensraum und Erholungsgebiet für die Wiener Bevölkerung und seine Gäste.
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