Kulturausschuss debattiert Kunstbericht 2013 und Schwerpunkte der Kunstförderung des Bundes
Wien (pk) - KünstlerInnen erhalten leichteren Zugang zu Leistungen des Künstler- Sozialversicherungsfonds.
Der Kulturausschuss sprach sich am 26.11. mehrheitlich, ohne die Stimmen der Freiheitlichen, für entsprechende
Änderungen im Künstler- Sozialversicherungsfondsgesetz aus. In diesem Zusammenhang wurde ein Antrag der
Grünen auf bessere soziale Absicherung von KünstlerInnen durch ein KünstlerInnen-Absicherungsgesetz
(KAG) abgelehnt. Die NEOS sprachen sich für eine Selbstverpflichtung der Kulturbetriebe zur Herstellung fairer
Arbeitsbedingungen aus. Dieser Antrag wurde ebenfalls abgelehnt.
Mehrheitlich, ohne Stimmen der FPÖ und des Team Stronach, wurde vom Ausschuss der Kunstbericht 2013 zur Kenntnis
genommen und damit enderledigt. Einstimmig wurde hingegen der Abschluss eines Filmabkommens zwischen Österreich
und Israel gebilligt.
Schließlich behandelte der Ausschuss einen Antrag der FPÖ auf Einrichtung einer eigenen Transparenzdatenbank
der Kunst- und Kulturförderungen, der mehrheitlich vertagt wurde.
Debatte über Schwerpunkte der Kunstförderung des Bundes im Jahr 2013
Die Abgeordneten des Kulturausschusses thematisierten anhand des Kunstberichts 2013 im Gespräch mit Bundesminister
Josef Ostermayer die grundsätzliche Richtung der Kunstförderung in Österreich.
Der Grüne Kultursprecher Wolfgang Zinggl (G) und sein Fraktionskollege Harald Walser sprachen die Frage der
Verteilung der Fördermittel an. Sie sahen es unter anderem als problematisch, dass die Festspiele in Erl in
Tirol vom Bund höher gefördert werden als sämtliche regionalen Kulturinitiativen Österreichs
zusammen. Der Kulturminister entgegnete, dass sein Ressort in jedem Fall sehr genau prüfe, welches Projekt
finanziert wird. So habe er Investitionen für das Weltmuseum vorerst gestoppt, da das Konzept nochmals überdacht
werden müsste.
Im Fall Erl gehe es um Zusagen einer Investitionsförderung für ein Festspielhaus. Die Programmförderung
selbst betrage nur 500.000 € pro Jahr. Die von Zinggl angesprochene zusätzliche Förderung von einer Million
Euro für die Salzburger Festspiele werde über das Bundesministerium für Finanzen und nicht über
sein Ressort abgewickelt, erläuterte Ostermayer. Förderungen für Festspiele und andere Großprojekte
hätten immer auch einen ökonomischen Aspekt, denn durch Kulturinvestitionen werde auch Wachstum geschaffen,
gab er zu bedenken.
Sein Ressort fördere auch die Verbreitung österreichischer Kunst im Ausland und internationalen Austausch
sowie die Mobilität von KünstlerInnen in verschiedenster Weise, teilte er Gisela Wurm (S) mit und versicherte,
dass in den Bereichen, in denen das möglich ist, auf Gendergerechtigkeit geachtet wird. Ob es sinnvoll sei,
die Maßnahmen für internationale Mobilität noch extra auszuweisen, wie Abgeordneter Walser es wünschte,
werde er mit dem Ressort diskutieren, sagte Ostermayer.
Für die Förderung des österreichischen Films interessierte sich SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth
Hakel. Auch ihr versicherte der Kulturminister, dass trotz allgemein knapper Budgets hier ein Schwerpunkt des Ressorts
bestehen bleibe. Die Förderung des Österreichischen Filminstituts sei trotz des allgemeinen Sparzwangs
in derselben Höhe belassen worden.
Die Abwicklung von Förderungen hinterfragte FPÖ-Kultursprecher Walter Rosenkranz. Er sah eine Unvereinbarkeit
darin, dass in Beiräten und Jurys oft KünstlerInnen über eigene Projekte mitentscheiden könnten.
Der Kulturminister verteidigte die geübte Praxis. Es sei selbstverständlicher Usus, dass Mitglieder von
Beiräten und Jurys bei eigenen Projekte nicht mitentscheiden. Es dürfe aber nicht soweit kommen, dass
aktive KünstlerInnen nicht mehr bereit sind, diese wichtige und weitgehend ehrenamtliche Tätigkeit auszuüben,
gab er zu bedenken.
Aus demselben Grund hielt Ostermayer es auch für eine überzogene Forderung, Juryentscheidungen über
Ablehnungen stets schriftlich zu begründen. Es würde mündlich Auskunft gegeben, wenn dies gewünscht
sei, teilt er Zinggl mit. Alles andere würde die Jurys mit Bürokratie überlasten. Er werde sich
aber erkundigen, wie oft schriftliche Begründungen von Entscheidungen verlangt werden, sagte der Kulturminister.
Er versprach auch, mit den MitarbeiterInnen des Ressorts zu erörtern, ob abgelehnte Förderanträge
summarisch im Kunstbericht genannt werden können, wie Wolfgang Zinggl angeregt hatte. Er gehe davon aus, dass
dies keinen großen Aufwand bedeute. Auf eine diesbezügliche Frage von ÖVP-Kultursprecherin Maria
Fekter teilte Ostermayer mit, dass die Daten über Kunst- und Kulturförderungen in die Transparenzdatenbank
des Bundes eingespeist werden.
Studie bestätigt Bedeutung der Ehrenamtlichkeit im Kulturbereich
Im Rahmen der Debatte über den Kunstbericht wurde auch die im Auftrag der Kunstsektion erstellten Studie "Fair
Pay" über die finanzielle Situation der freien Kulturinitiativen und –vereine präsentiert. Veronika
Ratzenböck erläuterte als eine der Autorinnen der Studie, dass die Erhebung bei Initiativen und Vereinen
mittels Fragebogen erfolgte. Die hohe Rücklaufquote zeige das Interesse der Befragten, unterstrich sie. Dabei
werde die Kooperation mit der Kunstsektion des Bundes sehr positiv bewertet. Neben dem verständlichen Wunsch
nach mehr Geld zeigten sich weitere Anliegen, wie etwa größere Planungssicherheit oder auch nach mehr
Anerkennung der Leistung. Man würde gerne EU-Förderungen stärker in Anspruch nehmen, was aber stets
die Zusage einer nationalen Ko-Finanzierung voraussetzt.
Die Abgeordneten bewerteten die Aussagekraft der Studie unterschiedlich. Walter Rosenkranz sah einen geringen Rücklauf
und meinte, zudem seien nur Vereine befragt worden, die aus Bundesmitteln gefördert wurden. Auch Wolfgang
Zinggl sah aus diesem Grund nur eine eingeschränkte Aussagekraft der Studie. Sie lasse aber erkennen, dass
ein Missverhältnis im Einsatz der Fördermittel bestehe.
Kontrovers wurde auch das von der Studie bekräftigte Faktum beurteilt, wonach regionale Kulturinitiativen
einen hohen Anteil von ehrenamtlich tätigen oder geringfügig beschäftigten MitarbeiterInnen aufweisen.
So meinte Elisabeth Hakel, es zeige zeige sich die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit, die Anerkennung
verdiene. Kulturvereine leisteten einen wichtigen Beitrag als kulturelle Nahversorger in ländlichen Regionen.
Für Wolfgang Zinggl zeigte sich ein hoher Grad an Selbstausbeutung im Kulturbereich. Beate Meinl-Reisinger
sah irreguläre Beschäftigungsverhältnisse als grundsätzliches Problem des Kulturbereichs, das
eine Lösung brauche.
Kulturminister Josef Ostermayer stellte fest, der hohe Anteil der Freiwilligenarbeit im Kulturbereich sei ein positives
Zeichen dafür, dass Menschen bereits seien, sich über ihren Beruf hinaus zu engagieren. Er hielt grundsätzlich
fest, dass das Kulturministerium Förderzusagen nicht mit der Forderung verknüpfen könne, dass in
Kulturvereinen nur reguläre Beschäftigungsverhältnisse bestehen dürfen. Ohne atypische Beschäftigung
oder ehrenamtliche Tätigkeit müssten viele Initiativen ihre Tätigkeit einstellen.
Er werde die Studie den Ländern zu Verfügung stellen, die für ein großes Netzwerk an Kulturanbietern
zuständig sind, sagte er. Soweit es möglich sei, gebe man schon jetzt mehrjährige Förderzusagen,
um Planungssicherheit zu schaffen. Er verwies weiters auf Programme, die den Aufbau von Know-how in Fragen des
Kulturmanagements unterstützen.
BezieherInnenkreis des Künstler-Sozialversicherungsfonds wird ausgeweitet
Mehrheitlich wurde vom Kulturausschuss die Novelle des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes angenommen,
die den Zugang zu den Leistungen dieses Fonds erleichtert ( 322 d.B. ). Bedenken hatten nur die Freiheitlichen,
die der Novelle die Zustimmung verweigerten. Abgeordneter Josef Riemer (F) sah eine unbegründete Erweiterung
des Kunstbegriffs in der Novelle. Diese Neudefinition wurde hingegen von NEOS-Kultursprecherin Beate Meinl-Reisinger
und dem Kultursprecher der Grünen Wolfgang Zinggl ausdrücklich begrüßt. Zinggl meinte auch,
einige Kritikpunkte der Grünen seien durch die Novelle ausgeräumt.
Beatrix Karl (V) sah die Novelle ebenfalls positiv. Man beziehe nun auch Einkünfte von KünstlerInnen
aus unselbständiger Arbeit ein, was auf der bisherigen gesetzlichen Grundlage nicht möglich war. Sie
gab aber zu bedenken, dass die Erweiterung des BezieherInnenkreises die Frage der künftigen Finanzierung des
Fonds aufwerfe. Die Regelung der Novelle sei bis 2018 befristet, dann sind die derzeit verfügbaren Mittel
aufgebraucht. Man müsse in der Frage der künftigen Speisung des Topfes auch dem Technologiewandel Rechnung
tragen, meinte sie. Ihre Fraktionskollegin Maria Fekter ergänzte, dass derzeit rechtliche Unklarheiten bestehen,
welche Geräte vergütungstauglich sind. Durch einen Abänderungsantrag könnte leicht Klarheit
geschaffen werden, zumal eine Einigung mit den betroffenen Branchen bereits erzielt worden sei. Die Abgeordneten
der SPÖ Elisabeth Hakel und Andreas Schieder zeigte sich skeptisch gegenüber dem Vorstoß von Fekter.
Kulturminister Ostermayer verteidigte den bestehenden Entwurf. Dieser sei breit ausverhandelt, betonte er. Er werde
laufend mit neuen Modellen für Vergütungen konfrontiert, diese seien aber noch nicht durchgerechnet.
Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich damit der Kreis der Anspruchsberechtigten, die einen Zuschuss zu
ihren Beiträgen in die gesetzliche Sozialversicherung erhalten (derzeit 4.000 bis 4.500 Personen pro Jahr),
um etwa 500 Personen erweitert. Diese Zahl sei mit dem Fonds und der Sozialversicherung erhoben worden, teilte
Ostermayer NEOS-Abgeordneter Meinl-Reisinger mit.
SPÖ-Kultursprecherin Elisabeth Hakel begrüßte es, dass nun auch Einkünfte aus künstlerischen
Nebentätigkeiten wie etwa Kunstvermittlung und Kunstinterpretation eingerechnet werden können und die
jährliche Zuschussobergrenze erhöht wird. Sie sah es als besonders wichtig an, dass der Künstler-Sozialversicherungsfonds
nun in besonderen Notfällen auch Beihilfen an selbständige und unselbständige KünstlerInnen
vergeben kann. Für diese Zwecke kann der Fonds aus seinen eigenen Mitteln jährlich bis zu 500.000 € ausschütten,
stellte der Kulturminister klar.
Grüne und NEOS setzen sich mit Ideen zur Absicherung von KünstlerInnen nicht durch
Eine bessere soziale Absicherung von KünstlerInnen mit geringem Einkommen war Inhalt eines Antrags des Kultursprechers
der Grünen Wolfgang Zinggl ( 25/A ). Der Entwurf der Grünen für ein KünstlerInnen-Absicherungsgesetz
(KAG) sieht einen Fonds vor, der an im Inland pflichtversicherte KünstlerInnen bis zu einer maximalen Höhe
von 1.500 € monatlich leisten, wenn deren Einnahmen im Kalendermonat unter diesem Betrag liegen. Der Antrag enthält
auch ein Finanzierungsmodell.
Abgeordnete Beatrix Karl (V) hielt den Vorschlag der Grünen für rechtlich inkonsistent. Dem schloss sich
Meinl-Reisinger (N) an, die meinte, gegenüber anderen NiedrigverdienerInnen sei schwer argumentierbar, dass
nur KünstlerInnen eine Mindestsicherung erhalten. Dazu stellte Zinggl fest, der Vorschlag ließe sich
sicher verbessern. Es gehe den Grünen aber um die grundsätzliche Intention, für eine Gruppe, in
der atypische Beschäftigungsverhältnisse die Norm sind, ein Modell der Mindestsicherung zur Diskussion
zu stellen. Er war überzeugt, dass es finanzierbar sei. Der Antrag wurde jedoch nur von den Abgeordneten der
Grünen unterstützt und somit abgelehnt.
Um die sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der Kulturschaffenden zu verbessern spricht sich Meinl-Reisinger
(N) ( 530/A(E)) für die Erarbeitung einer Selbstverpflichtung der Kulturbetriebe zur Herstellung fairer Arbeitsbedingungen
aus. Zumindest bei den staatlich subventionierten Kunst- und Kulturinstitutionen sollten dann Subventionen an die
Einhaltung dieser Selbstverpflichtung gekoppelt sein. Ablehnend äußerte sich dazu ÖVP-Kultursprecherin
Fekter. Der Antrag formuliere entweder eine Selbstverständlichkeit oder unterstelle, dass in großen
Kulturinstitutionen illegale Beschäftigungsverhältnisse die Norm seien. Meinl-Reisinger hielt dem entgegen,
dass man tatsächlich vor vielen Missständen lange die Augen verschlossen habe. Der Antrag fand neben
den NEOS nur Unterstützung bei Freiheitlichen und Grünen und blieb damit in der Minderheit.
Ausschuss genehmigt Filmabkommen zwischen Österreich und Israel
Einstimmig genehmigte der Kulturausschuss ein zwischen Österreich und Israel geschlossenes Abkommen über
die Gemeinschaftsproduktion von Filmen ( 299 d.B. ). Damit sollen ProduzentInnen von Kino- und TV-Filmen der beiden
Länder einen erleichterten Zugang zu allen nationalen Begünstigungen des jeweiligen Partnerlandes erhalten,
sowohl was die Produktion als auch was die kommerzielle Verwertung der Gemeinschaftsproduktionen betrifft. Österreich
verspricht sich von der Regelung unter anderem eine bessere Kooperation mit der erfolgreichen israelischen Filmindustrie
und damit eine Stärkung der österreichischen Filmwirtschaft.
Wie Kulturminister Josef Ostermayer erklärte, gibt es auch mit anderen Ländern derartige Abkommen, etwa
mit Deutschland, der Schweiz und Luxemburg.
Kunst- und Kulturförderung: FPÖ fordert Transparenzdatenbank
Schließlich vertagte der Kulturausschuss einen Antrag der FPÖ ( 748/A(E)), der auf die Einrichtung einer
öffentlich einsehbaren Transparenzdatenbank für Kunst- und Kulturförderungen abzielt. Nach den Vorstellungen
der FPÖ-Abgeordneten Wendelin Mölzer und Walter Rosenkranz sollten in der Datenbank sämtliche Förderungsnehmer,
die jeweilige Höhe der Förderungsmittel und die jeweiligen öffentlichen Subventionsgeber aufgelistet
werden.
Begründet wurde die Initiative heute von FPÖ-Abgeordneter Petra Steger damit, dass die allgemeine Transparenzdatenbank
gescheitert sei. Ihrer Meinung nach wäre es jedoch dringend notwendig, im Kulturbereich Licht in den Förderdschungel
zu bringen und von Doppelförderungen wegzukommen.
Dieser Einschätzung wollte sich ÖVP-Abgeordneter Norbert Sieber nicht anschließen. Auch die ÖVP
sei für Transparenz im Kulturbereich, betonte er, er sieht die allgemeine Transparenzdatenbank aber auf gutem
Weg und daher keine Notwendigkeit, eine eigene Datenbank für den Kulturbereich einzurichten.
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