Bessere Versicherungsaufsicht, mehr Geld für die ärmsten Länder
Wien (pk) - Mit einem EU-Finanzstrafsachenzusammenarbeitsgesetz soll der Kampf gegen die Abgabenkriminalität
verschärft und der grenzüberschreitende Informationsaustausch mit Finanzbehörden anderer Länder
intensiviert werden. Dazu gehört ein Zweites Abgabenänderungsgesetz 2014, das auch Änderungen in
Steuergesetzen mit Klarstellungen und Verwaltungsvereinfachungen bringt. Der Entwurf passierte am 04.12. den Finanzausschuss
nach Abänderungen, unter anderem auf Herausnahme erweiterter Kompetenzen für die Finanzstrafbehörden
mit SPÖ-ÖVP-FPÖ-Mehrheit. Dazu kam eine Änderung des Tabakgesetzes mit der Festlegung der Größe
von Zigarettenpackungen auf 20 Stück. Nur von der FPÖ abgelehnt wurde ein Gesetz über österreichische
Beiträge an internationale Finanzinstitutionen 2014 zur Wiederauffüllung internationaler Entwicklungsfonds
und stärkere Unterstützung von Entwicklungsländern. Unter dem Titel "Solvabilität II"
erhalten europäische Versicherungskunden durch ein neues Aufsichtssystem in Europa ab 2016 besseren Schutz
vor dem wachsenden Risiko der Branche. Diese Novelle samt flankierenden Änderungen in mehr als 30 anderen
Gesetzen passierte den Ausschuss mehrheitlich ohne Zustimmung der FPÖ.
EU-Finanzbehörden bekämpfen Steuerbetrug gemeinsam
In der Debatte über das EU-Finanzstrafsachen-Zusammenarbeitsgesetz und das Zweite Abgabenänderungsgesetz
(360 d.B.) samt Antrag zur Änderung der zulässigen Packungsgröße im Tabakgesetz begrüßten
die Abgeordneten Hubert Fuchs (S) und Bruno Rossmann (G) übereinstimmend die Bemühungen um eine effektivere
Bekämpfung des Steuerbetrugs durch intensivere Zusammenarbeit der europäischen Finanzstrafbehörden.
Ebenso übereinstimmend drängten sie darauf, den Kampf gegen Abgabenbetrug auch im Inland zu intensivieren
und den Finanzämtern das dafür notwendige Personal zur Verfügung zu stellen. Rossmann kritisierte
die Ausweitung der Steuerbefreiung für internationale Schachtelbeteiligungen und mahnte einmal mehr Maßnahmen
gegen aggressive Steuerplanungen ein. Die von der Regierung vorgesehenen Änderungen im Finanzstrafgesetz gehen
zu weit, sagte Rossmann und erinnerte an Kritik im Begutachtungsverfahren.
Bei der Bekämpfung der Steuerkriminalität reiche es laut Rainer Hable (N) nicht aus, nur Drohungen auszusprechen
und zu bestrafen. Die Regierung sollte den Steuerzahlern auf Augenhöhe begegnen und ihnen mehr Transparenz
und mehr Gerechtigkeit im Steuersystem bieten. Als völlig falsch bezeichnete Hable in Übereinstimmung
mit Robert Lugar (T) die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Tabakmonopol. Die Maßnahme sei lediglich eine
Begünstigung der Trafikanten, etablierten Betrieben und deren MitarbeiterInnen würde der Boden unter
den Füßen weggezogen. Robert Lugar (T) brach zudem eine Lanze für Häuslbauer, die in ihren
noch unfertigen Häusern wohnen – steuerlich sollte nicht das Datum ihrer Anmeldung, sondern das der Fertigstellung
des Hauses gelten, sagte er.
Der Forderung der Opposition nach einer großen Steuerreform schloss sich auch Abgeordneter Werner Groiß
(V) an, der aber auch die vielen kleinen Erleichterungen, Anpassungen und Verbesserungen im zweiten Abgabenrechtsänderungsgesetz
2014 begrüßte und den genannten Abänderungsantrag der Regierungsparteien einbrachte.
E-Zigaretten werden in das Tabakmonopol einbezogen
Für die Einbeziehung von E-Zigaretten in das Tabakmonopol sprechen für Abgeordneten Christoph Metznetter
(S) vor allem auch gesundheitspolitische Ziele. Der Jugendschutz beim Thema Rauchen sei bei TrafikantInnen gut
aufgehoben, sagte Matznetter, der klarstellte, dass nur nikotinhaltige Produkte dem Tabakmonopol unterworfen werden.
Sollte es notwendig sein, Geräte, die nur Wasser verdampfen, aus der Regulierung zu nehmen, sei er darüber
bis zur Plenardebatte gesprächsbereit – Robert Lugar (T) reagierte darauf mit dem Hinweis, dass E-Zigaretten
oft kein Nikotin enthielten. Die Abgeordneten Christoph Metznetter (S) und sein Fraktionskollege Franz Kirchgatterer
wiesen auf die Leistungen des Tabakmonopols bei der Beschäftigung behinderter Menschen hin.
Schelling: Österreich aktiv im internationalen Kampf gegen Steuerbetrug
Finanzminister Hans-Jörg Schelling berichtete dem Ausschuss über die internationalen Aktivitäten
Österreichs zur Intensivierung der grenzüberschreitenden Steuerprüfung und reagierte auf Kritik
an der Gruppenbesteuerung mit dem Hinweis auf erst kürzlich erfolgte Veränderungen. Den österreichischen
Vorschlag, das Reverse-Charge-System einzuführen, sei von der Kommission positiv aufgenommen worden. Die Herausnahme
der von seinem Ressort vorgeschlagenen Änderungen im Finanzstrafgesetz bedauerte Schelling.
Fragen zum Thema Steuerreform beantwortete der Finanzminister, indem er Medienberichte bestätigte, wonach
in der Steuerreformkommission über Verschiebungen bei begünstigten Mehrwert-Steuersätzen debattiert
werde. Änderungen bei der Besteuerung von Mieten und Nahrungsmitteln erteilte Schelling ebenso eine Absage
wie einer Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes über 20%. Beim Thema Einbeziehung von E-Zigaretten in das
Tabakmonopol schloss sich Schelling Christoph Metznetter an, und wies auf eine Studie hin, die in bestimmten E-Zigaretten
krebserregende Stoffe identifiziert habe.
Hypo-Alpe-Adria: Klage gegen Bayern ist vorbereitet
Beim Thema Hypo-Alpe-Adria informierte der Finanzminister über die Vorbereitung einer Klagschrift gegen Bayern
zur Anfechtung auf Irrtum. Dieses Verfahren würde in Österreich geführt werden, sagte Schelling,
der seine Position durch den Bericht der Untersuchungskommission gestärkt sah. Ob die Klage tatsächlich
innerhalb der Frist bis 31.12.2014 eingebracht werde, sei offen.
"Die Ausgestaltung des Rechtsschutzbeauftragten konnte noch nicht abgeschlossen werden", damit erklärte
Kai Jan Krainer (S) die Herausnahme der Änderung des Finanzstrafgesetzes. Er hoffe auf eine Lösung. Die
Festlegung der Packungsgröße im Tabakgesetz erleichtere die Verwaltung, merkte Krainer an.
Glücksspiel – Gesetze sind einzuhalten
"Gesetze sind einzuhalten", darin zeigten sich Finanzminister Hans-Jörg Schelling und die Abgeordneten
Kai Jan Krainer (S) sowie Hubert Fuchs (F) angesichts öffentlicher Aussagen von Glückspielbetreibern,
das Verbot des kleinen Glückspiels könnte ignoriert werden, einig. Kai Jan Krainer schlug vor, für
Glückspielbetreiber besondere Sorgfaltspflichten als Kriterien bei der Konzessionsbewilligung einzuführen.
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Mehr Geld für Hilfe an die ärmsten Länder
Mit einem Entwurf für ein Gesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen
(IFI-Beitragsgesetz 2014; 345 d.B. ) schlägt die Bundesregierung dem Nationalrat vor, sich an der Wiederauffüllung
internationaler Entwicklungsfonds zu beteiligen, um die Unterstützung von Entwicklungsländern zu stärken.
Der Finanzausschuss stimmte mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, Grünen und NEOS zu.
Das IFI-Beitragsgesetz sei ein "Lichtblick", so Grün-Abgeordnete Tanja Windbüchler-Souschill,
die die gute Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium beim Thema Entwicklungszusammenarbeit (EZA) betonte und angesichts
von Kriegen, Krisen und Naturkatastrophen dafür eintrat, die humanitäre Hilfe auf 20 Mio. € anzuheben.
Die vielen unterschiedlichen Strategien, die in der EZA verfolgt werden, sollten kohärenter im Sinne einer
einheitlichen Strategie aufeinander abgestimmt werden. Zudem wollte die Abgeordnete wissen, wann mit finanzieller
Hilfe für die vom Klimawandel betroffenen Entwicklungsländer von österreichischer Seite zu rechnen
sei.
Durch Österreichs Beitrag sei es leichter gefallen, andere Länder zu Wiederauffüllungen zu bewegen,
hob Finanzminister Hans Jörg Schelling hervor. Die Gespräche für Wiederauffüllungen in den
Jahren 2016 bis 2018 seien im Gange. Für Ebola-Opfer sollen Mittel aus dem Katastrophenfonds zum Einsatz kommen.
Weiters erklärte der Minister, dass alle Maßnahmen in Verbindung mit UN-Millenniumszielen an die budgetäre
Deckung im Budget gebunden seien. Trotz angespannter finanzieller Lage würde im Zuge der Budgetgespräche
weiter an der Erfüllung dieser Ziele gearbeitet.
Vizepräsident der Weltbank, Joachim von Amsberg, sei mit den Beiträgen Österreichs bei der Entwicklungszusammenarbeit
zufrieden, berichtete Abgeordneter Hubert Fuchs (F) von einer Aussprache mit Amsberg. Da man nicht wisse, was mit
den IFI-Mitteln geschehe, sollte man diese Mittel abziehen und für Projekte verwenden, wo sie dringend gebraucht
würden – etwa in Moldawien, wo hervorragende Arbeit geleistet wird. - Die Regierungsvorlage wurde von SPÖ,
ÖVP, Grünen und NEOS zur Annahme empfohlen.
Nationalbank – Pensionsfonds wird nachhaltig dotiert
Ein Bundesgesetz zur Ermittlung der Umlaufgewichteten Durchschnittrendite für Bundesanleihen samt Änderungen
im Nationalbankgesetz passierte den Nationalrat mit der Mehrheit von SPÖ, ÖVP, NEOS und Team Stronach.
Das Gesetz bringt neue Zuständigkeiten der OeNB für die Renditeermittlung und Vorkehrungen für die
Pensionsreserve der Nationalbank, die künftig geringer dotiert werden soll, weil Sonderpensionen per Gesetz
begrenzt wurden.
In der Debatte teilte Bundesminister Hans Jörg Schelling FPÖ-Abgeordnetem Hubert Fuchs mit, dass die
fünfjährige Bestellung von Rechnungsprüfern verbindlichen Vorgaben der Europäischen Zentralbank
entspreche. Beim Thema Nationalbank-Pensionsfonds machte der Finanzminister darauf aufmerksam, dass der Rechnungshof
von einer Überdotierung dieses Fonds ausgehe. Kai Jan Krainer (S) plädierte dafür, den Pensionsfonds
nachhaltig zu führen und kurzfristig wechselnde Zuführungen und Abschöpfungen zu vermeiden. Mit
Abgeordnetem Axel Kassegger (F), der auf die gravierenden Unterschiede der Pensionshöhe zwischen OeNB-Bediensteten
einerseits sowie Bundesbediensteten und ASVG-Versicherten andererseits hinwies, wusste sich Krainer in der Beurteilung
einig, dass diese Differenz nicht gerecht sei.
Zum Thema OeNB-Pensionsreserve stellte eine SPÖ-ÖVP-NEOS-Team-Stronach-Mehrheit im Finanzausschuss fest,
dass von einer nachhaltigen Überdeckung der Pensionsreserve der OeNB dann auszugehen sei, wenn in drei aufeinanderfolgenden
Jahren eine Überdotierung bereits festgestellt wurde und eine weitere Überdotierung zu erwarten sei.
Schutz von Versicherungskunden wird verbessert
Ein Versicherungsaufsichtsgesetz 2016 setzt die EU-Richtlinie mit dem Titel "Solvabilität II"
um und soll Versicherungskunden durch ein neues Aufsichtssystem in Europa ab 2016 besser vor dem wachsenden Risiko
der Branche schützen. Diese Novelle samt flankierenden Änderungen in mehr als 30 anderen Gesetzen passierte
den Ausschuss mehrheitlich, aber ohne Zustimmung der FPÖ.
Eingeleitet wurde die Debatte von Werner Kogler (G). Er bekannte sich zur Zielsetzung der Novelle, der vor dem
Hintergrund der Finanzkrise zuzustimmen sei. Die Grünen lehnten diese Richtlinienumsetzung dennoch ab, weil
diese nur den Eindruck erwecke, die Aufsicht wesentlich zu verbessern. Wo Basel III bei den Banken übersteuere,
sei es bei den Versicherungen umgekehrt, weil sich die Lobbies im europäischen Gesetzgebungsverfahren durchgesetzt
und die ursprüngliche Strategie verwässert hätten.
Demgegenüber signalisierte Rainer Hable (N) Zustimmung zu einer aus seiner Sicht akzeptablen Richtlinienumsetzung.
Hables Frage nach den Auswirkungen des Gesetzes auf kleine Versicherungsunternehmen beantwortete Finanzminister
Hans Jörg Schelling mit dem Hinweis auf die Berücksichtigung österreichischer Spezifika bei der
Richtlinienumsetzung. Die neue Versicherungsaufsicht sei kein Feigenblatt, sondern ein großer Wurf, der eine
deutliche Verbesserung des Versicherungsnehmerschutzes bringe, auch wenn sich die ursprüngliche Intension
der EU-Kommission im parlamentarischen Verfahren nicht 1:1 durchgesetzt habe. - Bei den Transparenzbestimmungen
für Kunden kündigte Kai Jan Krainer (S) kleinere technische Änderungen beim Beschluss im Plenum
an.
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