EU-Ausschuss des Bundesrats will Vorschläge zur demokratischen Weiterentwicklung im Rahmen
des Lissabon-Vertrags machen
Wien (pk) – Innerhalb der EU hat auf Vorschlag des italienischen Ratsvorsitzes ein Prozess eingesetzt, der
zum Ziel hat, die Funktionsweise der Union im Rahmen der bestehenden Verträge genauer unter die Lupe zu nehmen.
Eine eigens dafür eingesetzte Ratsarbeitsgruppe unter dem Namen "Freunde der Präsidentschaft"
soll diesem Auftrag nachkommen und Verbesserungsvorschläge unterbreiten. Insgesamt wurden drei Themenblöcke
definiert. Sie betreffen die legislative Programmierung und bessere Rechtsetzung, weiters die Funktions- und Arbeitsweise
des Rats und schließlich die Umsetzung und Nachbereitung der Schlussfolgerungen des Europäischen Rats.
Das entsprechende Dokument lag heute dem EU-Ausschuss des Bundesrats vor.
Instrumente der Subsidiaritätsprüfung sind noch zu verbessern
Wie die Vertreterin des Außenministeriums betonte, liegt der Mehrwert dieser Arbeitsgruppe darin, dass Themen
und Anliegen auf die politische Ebene gehoben werden. Für den EU-Ausschuss ist interessant, dass die Arbeitsgruppe
die bestehenden Instrumente zur Subsidiaritätsprüfung zwar als ausreichend erachtet, man jedoch die Auffassung
vertritt, dass diese besser genützt werden sollten. Das gelte insbesondere für die Folgenabschätzung.
Vor allem schlägt die Gruppe vor, die Kommission sollte substantiell geänderte Gesetzgebungsvorschläge
nochmals vorlegen, um den nationalen Parlamenten die Möglichkeit zu geben, den voraussichtlichen Letztstand
des Entwurfs nochmals einer Subsidiaritätsprüfung unterziehen zu können.
Außerdem wird angeregt, die Fristen für die Subsidiaritätsprüfung durch nationale Parlamente
möglichst flexibel zu handhaben. Damit wird der Bundesrat in seinen Anliegen und in der von ihm immer wieder
vorgebrachten Kritik bestätigt. Es wird aber auch darauf hingearbeitet, dass die Kommission auf Stellungnahmen
der nationalen Parlamente rascher und qualitätsvoller reagiert.
Kritikpunkt delegierte Rechtsakte
Ausschussvorsitzender Edgar Mayer (V/V) konnte dazu berichten, dass Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
auch zentrales Thema bei der letzten Sitzung der COSAC (Konferenz der Europaausschüsse) in Rom gewesen sei.
Ebenso sei die große Anzahl der delegierten Rechtsakte kritisiert worden, wobei er selbst in diesem Zusammenhang
das Wort "Unfug" in den Mund genommen habe. Zudem hätten die ParlamentarierInnen mehr Transparenz
bei den Verhandlungen zu den Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) und Canada (CETA) eingefordert.
In der EU ist man sich offensichtlich auch der Gefahr der Überregulierung bewusst. In diesem Sinne strebt
man eine bessere Folgenabschätzung und ex-post Evaluierung von Gesetzgebungsakten an. Außerdem dürfte
auch die Kritik an den delegierten Rechtsakten, wodurch die Mitsprache der EU-Länder ausgehöhlt wird,
angekommen sein. Der Bundesrat hat seine diesbezüglichen schweren Bedenken bereits oft in seinen Subsidiaritätsrügen
und Mitteilungen festgehalten. Die Arbeitsgruppe fordert daher, die delegierten Rechtsakte einzudämmen und
nur dort welche zu erlassen, wo dies auch dem Interesse des Mitgliedstaaten entspricht. Es soll auch eine verstärkte
Rechenschaftspflicht der Kommission erfolgen, das heißt es geht in dieser Frage nicht nur um die Quantität
sondern auch um die Qualität. Die Kommission hat die systematische Einbindung nationaler Experten bei der
Ausarbeitung von delegierten Rechtsakten in Aussicht gestellt.
EU-Ausschuss will Vorschläge zur Verbesserung erarbeiten
Stefan Schennach (S/W) kündigte an, dass man aufgrund der bisherigen Erfahrungen im EU-Ausschuss des Bundesrats
ein Papier ausarbeiten werde, in dem man die nötigen Schritte zur demokratischen Weiterentwicklung im Rahmen
des Lissabon-Vertrags und der Subsidiaritätsprüfung auflistet.
Weitere Vorschläge gehen dahin, die Zusammenarbeit zwischen Kommission und nationalen Parlamenten weiter zu
verbessern, mehr Transparenz seitens der EU und ihrer Organe walten zu lassen und die Abstimmung der Jahresprogramme
zwischen den Institutionen zu optimieren. So sollen die Mitgliedstaaten die vorgelegten Jahresprogramme nicht nur
zur Kenntnis nehmen, sondern bereits im Vorfeld einen Entwurf dazu erhalten, um sich besser einbringen zu können.
Seitens der Arbeitsgruppe richtet man sich aber auch an die nationalen Parlamente selbst mit der Anregung, sich
bereits in einem sehr frühen Stadium, bevor noch die Rechtsakte als Entwurf auf dem Tisch liegen, damit zu
befassen und eigene Ideen und Ansichten vorzulegen.
Die Arbeit der letzten Sitzung der Gruppe am 01.12. widmete sich der Europäischen Bürgerinitiative, der
künftigen Rolle von verstärkter Zusammenarbeit und der in den EU-Verträgen vorgesehenen Passerelle-Klauseln
sowie der neuen Arbeitsweise der Kommission und bisher nicht in vollem Umfang genutzten Bestimmungen im Bereich
Sicherheits- und Verteidigungspolitik.
Die Tätigkeit der Arbeitsgruppe ist mit der italienischen Ratspräsidentschaft limitiert, Italien wird
darüber einen Bericht vorlegen, mit dem sich der Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 16. und 17. Dezember
befassen wird. Die operative Umsetzung erfolgt im nächsten .
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