Rechnungslegungspflichten-Novelle bringt ´
 Erleichterungen für Unternehmen

 

erstellt am
04. 12. 14
10.00 MEZ

Leitl begrüßt Änderungen, wie auch das neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA), als sinnvolle Erleichterungen für Unternehmen
Wien (pwk) - Bei der am 02.12. im Justizausschuss beschlossenen Umsetzung der Bilanzrichtlinie* ist der WKÖ ein großer Erfolg gelungen. Da es durch die geänderten Vorschriften der Richtlinie zu einigen, zum Teil weit reichenden Änderungen bei der Rechnungslegung von Unternehmen kommen wird, hat man - auch auf Grund der Bemühungen der WKÖ - sich zu einer relativ frühzeitigen Umsetzung (Frist wäre der 20.06.2015) entschlossen, um den betroffenen Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit für die Umstellung einzuräumen. Durch die nunmehr vom Justizministerium vorgegebene Umsetzung der Richtlinie wird das Bilanzrecht insgesamt modernisiert, gleichzeitig aber auch die Rechnungslegungspflichten für Firmen stärker an das Steuerrecht angepasst - Stichwort "Einheitsbilanz". Ein wesentliches Ziel der Richtlinie besteht darin, eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu schaffen.

"Insgesamt ist uns dabei im Rahmen der Umsetzungsarbeiten ein sehr gutes Ergebnis gelungen. Viele Anregungen der Wirtschaftsvertreter wurden aufgegriffen und geplante steuerliche oder administrative Belastungen verhindert oder gemindert", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl. So wurden z.B. die Umsatzgrenzen bei der Einteilung der Größenklassen angepasst, sodass zukünftig mehr Unternehmen von den erleichterten Vorschriften profitieren. Darüber hinaus wurde die Streichung mancher Wahlrechte vorerst verschoben, zumal keine sofortige steuerliche Anerkennung gegeben gewesen wäre. Übergangsbestimmungen bei der europarechtlich zwingend vorgesehenen Auflösung von Rücklagen erleichtern Unternehmen die Umstellung auf die neuen Vorgaben. "Von besonderer Bedeutung sind aus meiner Sicht die Erleichterungen für Kleinstunternehmen sowie die Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Bilanzen", so Leitl, der auch darauf verweist, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt in Richtung unseres Generalkonzeptes "Beraten statt Strafen" handelt: Eine kumulative Verhängung von Zwangsstrafen ist so nur mehr eingeschränkt möglich. Umgekehrt sind auch für international tätige Unternehmen Verbesserungen vorgesehen. So wird es etwa zukünftig die Möglichkeit der Einreichung eines englischsprachigen Konzernabschlusses geben.

Weiters wurde im Wirtschaftsausschuss das neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) beschlossen, welches von der WKÖ ebenso begrüßt wird, da es Erleichterungen für die österreichischen Unternehmen mit sich bringt, weil es die bisher 14 dezentralen Gewerberegister durch eine bundeseinheitliche Lösung ersetzt. Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen werden deutlich erleichtert. Mit der Einführung von GISA im Frühjahr 2015 können Unternehmer österreichweit Gewerbeanmeldungen einheitlich elektronisch durchführen. Auch Vereinfachungen im Maß- und Eichgesetz wurden beschlossen. (BS)

* Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl. L 182/55.

 

 

 

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