Leitl begrüßt Änderungen, wie auch das neue "Gewerbeinformationssystem
Austria" (GISA), als sinnvolle Erleichterungen für Unternehmen
Wien (pwk) - Bei der am 02.12. im Justizausschuss beschlossenen Umsetzung der Bilanzrichtlinie* ist der
WKÖ ein großer Erfolg gelungen. Da es durch die geänderten Vorschriften der Richtlinie zu einigen,
zum Teil weit reichenden Änderungen bei der Rechnungslegung von Unternehmen kommen wird, hat man - auch auf
Grund der Bemühungen der WKÖ - sich zu einer relativ frühzeitigen Umsetzung (Frist wäre der
20.06.2015) entschlossen, um den betroffenen Unternehmen ausreichend Vorbereitungszeit für die Umstellung
einzuräumen. Durch die nunmehr vom Justizministerium vorgegebene Umsetzung der Richtlinie wird das Bilanzrecht
insgesamt modernisiert, gleichzeitig aber auch die Rechnungslegungspflichten für Firmen stärker an das
Steuerrecht angepasst - Stichwort "Einheitsbilanz". Ein wesentliches Ziel der Richtlinie besteht darin,
eine bessere internationale Vergleichbarkeit von Jahresabschlüssen zu schaffen.
"Insgesamt ist uns dabei im Rahmen der Umsetzungsarbeiten ein sehr gutes Ergebnis gelungen. Viele Anregungen
der Wirtschaftsvertreter wurden aufgegriffen und geplante steuerliche oder administrative Belastungen verhindert
oder gemindert", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl. So wurden z.B. die Umsatzgrenzen bei der
Einteilung der Größenklassen angepasst, sodass zukünftig mehr Unternehmen von den erleichterten
Vorschriften profitieren. Darüber hinaus wurde die Streichung mancher Wahlrechte vorerst verschoben, zumal
keine sofortige steuerliche Anerkennung gegeben gewesen wäre. Übergangsbestimmungen bei der europarechtlich
zwingend vorgesehenen Auflösung von Rücklagen erleichtern Unternehmen die Umstellung auf die neuen Vorgaben.
"Von besonderer Bedeutung sind aus meiner Sicht die Erleichterungen für Kleinstunternehmen sowie die
Entschärfung des Verfahrens zur Erlassung von Zwangsstrafen bei nicht zeitgerechter Offenlegung der Bilanzen",
so Leitl, der auch darauf verweist, dass es sich dabei um einen weiteren Schritt in Richtung unseres Generalkonzeptes
"Beraten statt Strafen" handelt: Eine kumulative Verhängung von Zwangsstrafen ist so nur mehr eingeschränkt
möglich. Umgekehrt sind auch für international tätige Unternehmen Verbesserungen vorgesehen. So
wird es etwa zukünftig die Möglichkeit der Einreichung eines englischsprachigen Konzernabschlusses geben.
Weiters wurde im Wirtschaftsausschuss das neue "Gewerbeinformationssystem Austria" (GISA) beschlossen,
welches von der WKÖ ebenso begrüßt wird, da es Erleichterungen für die österreichischen
Unternehmen mit sich bringt, weil es die bisher 14 dezentralen Gewerberegister durch eine bundeseinheitliche Lösung
ersetzt. Gewerbeanmeldungen, Standortverlegungen und Betriebseröffnungen werden deutlich erleichtert. Mit
der Einführung von GISA im Frühjahr 2015 können Unternehmer österreichweit Gewerbeanmeldungen
einheitlich elektronisch durchführen. Auch Vereinfachungen im Maß- und Eichgesetz wurden beschlossen.
(BS)
* Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni
2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen
bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates, ABl. L 182/55.
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