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Nach dem Ministerrat
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erstellt am
03. 12. 14
10.00 MEZ
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Faymann:
Wirtschaft und Beschäftigung ankurbeln, europäische Wettbewerbsfähigkeit stärken
Reform des Amtsgeheimnisses beschlossen - Bericht der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission
entgegengenommen
Wien (sk) - Bundekanzler Werner Faymann hat am 02.12. nach dem Ministerrat betont, dass Investitionsprogramme
in die europäische Wirtschaft "ganz oben auf der Tagesordnung stehen müssen", solange sich
die Konjunkturentwicklung in Europa nicht verbessert. Auch der deutsche Nachbar sei davon überzeugt, dass
es neben dem 315-Milliarden-Euro Investitionspaket von EU-Kommissionspräsident Juncker weitere Programme geben
muss, um Wirtschaft und Beschäftigung in Europa anzukurbeln und die europäische Wettbewerbsfähigkeit
zu stärken, berichtete Faymann von seinem gestrigen Besuch in Berlin. Man müsse die Möglichkeiten
der Europäischen Union, konjunkturfördernde Maßnahmen zu setzen, "voll nutzen", forderte
der Kanzler. "Viele EU-Länder haben Probleme", man dürfe sich auch in Österreich nicht
an den Anstieg der Arbeitslosenzahlen, besonders unter Älteren gewöhnen, mahnte Faymann.
Der Bundeskanzler berichtete außerdem, dass der Ministerrat die Novelle zum Informationsfreiheitsgesetz beschlossen
hat, mit dem das Amtsgeheimnis reformiert wird. Ab 2016 sollen BürgerInnen demnach ein grundsätzliches
Recht auf Informationszugang bei Behörden und öffentlichen Unternehmen erhalten. Kanzleramtsminister
Josef Ostermayer sei es gelungen, mit der Gesetzesvorlage den "schmalen Grat zwischen mehr Transparenz und
Wunsch nach Information der Bevölkerung einerseits und Wahrung der Interessen Einzelner und von Betrieben
andererseits" zu wahren.
Die Regierung hat heute auch den Bericht der Aufgaben- und Deregulierungskommission entgegengenommen. Der Bericht
enthält Vorschläge, wo auf staatlicher Ebene Abläufe und Strukturen im Sinne der Bürgerinnen
und Bürger und im Sinne der österreichischen Unternehmen vereinfacht werden können, etwa durch den
Einsatz moderner Technologien. Die Umsetzung der Vorschläge bedeutet "harte Arbeit", betonte Faymann,
und werde von der Regierung sehr ernst genommen. Der Regierung werde als nächstes ein Bericht zum Förderwesen
vorgelegt. "Auch das ist wichtig, weil darin Doppelgleisigkeiten aufgezeigt und Möglichkeiten gegeben
werden, konkret im Detail aktiv zu werden", berichtete Faymann.
Zum Thema Steuerreform unterstrich Faymann, dass diese "kommen muss" und "nicht auf die lange Bank
geschoben" werden darf. Die Reform soll im März nächsten Jahres beschlossen werden, machte Faymann
deutlich. Das sei "politisch lebenswichtig". Es dürfe keinen Zweifel geben, so Faymann: "Diese
Koalition muss bis März eine Steuerreform beschließen."
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Mitterlehner zu Bundesverfassungs-Gesetznovelle: Recht des Bürgers auf Information
wird gestärkt
Zusammenarbeit mit Bayern im Bereich Energie und Wirtschaft optimiert – Nach Stopp des Projekts
South Stream notwendig, um Auswirkungen abzufedern – Marktlage ausschlaggebend für Projektende
Wien (övp-pd) "Bei den gestrigen Gesprächen in Bayern haben wir entschieden, die Zusammenarbeit
im Bereich Energie und Wirtschaft zu optimieren. Dies ist auch notwendig, um die Auswirkungen des Stopps des South-Stream-Projekts
abzufedern", sagte Vizekanzler Reinhold Mitterlehner nach dem Ministerrat im Pressefoyer. Zum Projektstopp
habe man bisher aber keine offiziellen Informationen. "Weder Bulgarien noch andere Partner, die an diesem
Projekt mitwirken, haben zu diesem Zeitpunkt offizielle Informationen."
Den Vorwürfen einer Blockade durch die Europäische Union sei zu widersprechen. "Dabei ist es um
einen 3rd Party Access gegangen, also die Nutzung des Systems durch Dritte, und das sei in EU-Verträgen geregelt.
Jeder, der ein solches Projekt realisiert, hat denselben Rechtsrahmen wie in diesem Fall der Antragsteller Gazprom",
so Mitterlehner. Gründe für den Stopp könnten auch die schlechte Preisentwicklung bei fossilen Energien
und schwierige Finanzierungsmöglichkeiten sein. Was die betroffenen österreichischen Unternehmen anbelangt,
seien keine Bestätigungen eingelangt, dass Aufträge storniert worden seien. Auch die Gasversorgung sei
nicht beeinträchtigt, da es ein Zukunftsprojekt war, das erst in ein paar Jahren seine Wirkung entfaltet hätte.
"Mit der heute im Ministerrat beschlossenen Bundesverfassungs-Gesetznovelle Informationsfreiheit stärken
wir das Recht des Bürgers auf Information", betont der Vizekanzler. Die Regierung habe sich darauf geeinigt,
dass es keinen Informationsbeauftragten, der eine Prüfung durchführen soll, geben wird, "weil wir
rechtliche Prüfungsmöglichkeiten haben, die eine rasche Klärung der Angelegenheit möglich machen
und die auch vorhanden sind", so Mitterlehner. Zudem gibt es im Gegensatz zu Ländern, in denen es einen
Informationsfreiheitsbeauftragten gibt, in Österreich die Volksanwaltschaft, die eine ähnliche Rolle
einnimmt.
"Bei der weiteren Entwicklung im Bereich der Arbeitslosigkeit ist das System einer Prüfung zu unterziehen
und im Kontext mit Wirtschaftsförderungen und Konjunkturmaßnahmen zu überprüfen", betont
Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, denn die Entwicklung der vergangenen Monate sei besorgniserregend. Was die Steuerreform
betreffe, so gehe er weiterhin von einer konstruktiven Zusammenarbeit beider Koalitionspartner aus. Schließlich
sei ja schon im Regierungsprogramm darauf ein großer Fokus gelegt worden.
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Schrangl zur Amtsgeheimnisreform: Ausnahmen müssen klar definiert werden
Ablehnung der FPÖ zu einfachgesetzlicher Aufweichung des Ausnahmekatalogs und Forderung
nach einheitlicher Regelung
Wien (fpd) - "Ein grundsätzliches Recht der Bürger auf Informationszugang bei Behörden
und öffentlichen Unternehmen wurde von den Freiheitlichen seit jeher gefordert und die Reform des Amtsgeheimnisses
wird daher grundsätzlich begrüßt. Es bleibt aber abzuwarten, wie ernst die Regierung die Kritiker
im Stellungsnahmeverfahren genommen hat", erklärte der freiheitliche Verhandlungsführer zur Reform
des Amtsgeheimnisses, NAbg. Mag. Philipp Schrangl.
Schon im Begutachtungsverfahren zur geplanten Reform des Amtsgeheimnisses fand sich eine Reihe von kritischen Stimmen.
Diese befassten sich insbesondere auch mit den Ausnahmen von der Informationspflicht. "Für die FPÖ
ist gerade der Katalog der Ausnahmen von besonderer Bedeutung. Insbesondere eine schrankenlose Ausdehnung der Ausnahmen
durch einfachgesetzliche bundes- oder landesrechtlicher Regelungen kommt für uns nicht in Frage. Weiters sind
einheitliche Regelungen für ganz Österreich gefordert", präzisierte Schrangl die grundsätzlichen
Voraussetzungen für die notwendige Zustimmung der FPÖ.
"Es bleibt daher bis zur Zuleitung der Regierungsvorlage an das Parlament abzuwarten, ob die Regierung den
wesentlichen Kritikern des Gesetzes Rechnung getragen hat oder nicht. Umfangreiche Verhandlungen werden daher unumgänglich
sein", zeigte Schrangl grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft.
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Steinhauser zu Informationsfreiheit: Regierungsvorlage noch nicht beschlussreif,
Grüne aber verhandlungsbereit
Musiol will Forum Informationsfreiheit in die Gespräche einbeziehen
Wien (grüne) - "Nachdem sich die heute im Ministerrat beschlossene Regierungsvorlage zur Abschaffung
des Amtsgeheimnisses praktisch nicht vom vielfach kritisierten Vorentwurf unterscheidet, gibt es derzeit keine
Zustimmung der Grünen dazu im Parlament", reagiert der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser,
signalisiert aber trotz der Kritik Grüne Verhandlungsbereitschaft. Das Gesetz braucht im Parlament die Zustimmung
von zwei Drittel der Abgeordneten, weshalb Steinhauser dennoch gute Chancen sieht, Verbesserungen durchzusetzen.
Die Grüne Verfassungssprecherin Daniela Musiol wünscht sich bei den folgenden Parteienverhandlungen auch
die Einbindung des Forums Informationsfreiheit. Für Musiol wäre es ein neuer Stil, KompetenzträgerInnen
gleich in die Gespräche mit einzubinden. Steinhauser will in Verhandlungen sicherstellen, dass allfällige
Ausnahmen von der Informationsfreiheit präzise und abschließend im Gesetz aufgezählt sind und nicht
wie vorgesehen mit einfachem Gesetz erweitert werden können. "Wenn das kommt, wird die Informationsfreiheit
schrittweise wieder ausgehöhlt werden", sieht Steinhauser das als Schlüsselfrage. Außerdem
will Steinhauser einheitliche Standards, wie BürgerInnen zu Informationen kommen und nicht unterschiedliche
Regelungen in den einzelnen Ländern. Auch die Frage der Durchsetzbarkeit und des Rechtsschutzes, beispielsweise
mit Hilfe eines Informationsfreiheitsbeauftragten, soll bei Parteiengesprächen verhandelt werden.
Für die Grünen werden Verfassungssprecherin Daniela Musiol und Justizsprecher Albert Steinhauser die
Verhandlungen führen.
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Alm begrüßt Paradigmenwechsel in puncto Amtsgeheimnis
Skepsis gegenüber der konkreten Ausgestaltung bleibt
Wien (neos) - "Es ist längst an der Zeit, dass das noch aus der Monarchie stammende Amtsgeheimnis
durch ein Informationsfreiheitsgesetz ersetzt wird, um eine transparentere Verwaltung zu fördern", so
Niko Alm. "Insofern ist der Beschluss, den die Regierung heute gefällt hat, sehr zu begrüßen."
Bedenklich stimmt allerdings, dass es keine größeren Änderungen zum bereits im März vorgelegten
Begutachtungsentwurf geben wird. Auf den von vielen Seiten geforderten Informationsbeauftragen zu verzichten, ist
ein großes Versäumnis. Ebenso kritisch sind die - offenbar gleichbleibenden - weit gefassten Ausnahmeregelungen
zu sehen: hier ist die Möglichkeit vorgesehen, per Gesetz weitere Ausnahmeregelungen nachzureichen.
"Zudem kommt, dass NEOS sich in diesem Zusammenhang EIN Informationsfreiheitsgesetz für das gesamte Bundesgebiet
gewünscht hätte. Wenn den Ländern die Möglichkeit von Ausführungsgesetzen eingeräumt
wird, besteht die große Gefahr, dass der Zugang zu Information zersplittert wird und es letztlich zu Rechtsunsicherheit
kommt.", schließt Niko Alm.
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Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
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sofern (bis zur Aktualisierung um 10:00 Uhr) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
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Personen. Die Redaktion
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