Bis Ende Oktober 52.000 Menschen mit Behinderung mit Arbeitsplatzförderungen unterstützt
Wien (bmask) - Anlässlich des "internationalen Tages der Menschen mit Behinderung" am 03.12.
verweist Sozialminister Rudolf Hundstorfer auf die im Jahr 2014 vom Sozialministerium umgesetzten Maßnahmen
zur Inklusion von Menschen mit Behinderung und streicht dabei die immensen Anstrengungen hervor, die unternommen
wurden, um die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung zu bekämpfen. "Durch den gezielten Einsatz
von Förderungen konnten im Jahr 2013 trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeiten in ca. 71.000 Fällen
Menschen mit Behinderung bei der Erlangung oder Sicherung ihrer Arbeitsplätze unterstützt werden. Heuer
konnten bis Ende Oktober 2014 bereits in fast 52.000 Fällen Menschen mit Behinderung unterstützt werden.
Dem Sozialministeriumsservice stehen für diesen Zweck im Jahr 2014 finanzielle Mittel im Volumen von rund
170 Millionen Euro zur Verfügung", schildert Hundstorfer die Anstrengungen seines Ressorts, die Situation
von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu verbessern.
2013 waren Im Jahresdurchschnitt ca. 47.000 Menschen mit gesundheitlichen Vermittlungseinschränkungen arbeitslos
gemeldet, wovon ca. 8.500 eine durch Behindertenpass oder Begünstigten Eigenschaft nachgewiesene Behinderung
von zumindest 50 Prozent aufweisen. Dies bedeutet eine Steigerung von +17,6 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Dieser Trend setzte sich leider auch 2014 fort. "In Zeiten der Krise wurden erhöhte Anstrengungen nötig,
um Menschen mit Behinderung den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Wir haben einerseits auf die erhöhte
Nachfrage nach der Arbeitsassistenz mit vermehrtem Angebot reagiert und andererseits die Schnittstelle "Übergang
Schule und Beruf" optimiert. Aus dem breit gefächerten Förderinstrumentarium an Projekt- und Individualförderungen
für Menschen mit Behinderung, die bei der Erlangung adäquater Beschäftigung unterstützen und
mit denen Unternehmen Anreize geboten werden, diesen Personenkreis vermehrt einzustellen, sind insbesondere die
Arbeitsassistenz und die Präventionsmaßnahmen hervorzuheben" , erläutert der Sozialminister.
Rechte von Menschen mit Behinderung sind ein fundamentales Menschenrecht und keine Almosen
"Die Rechte von Menschen mit Behinderung dürfen nicht als Almosen gesehen werden, sondern sind ein fundamentales
Menschenrecht", betont Sozialminister Hundstorfer und verweist auf die heuer im Rahmen der Präsidentschaft
des Europarates abgehaltene Veranstaltung zu diesem Thema: "Die UN-Konvention gibt uns den Weg vor, der Nationale
Aktionsplan für Menschen mit Behinderung präzisiert diesen Weg bis ins Jahr 2020 und wir liegen gut in
der Zeit. Beispielshaft darf ich dafür die Erfolge des heurigen Jahres bei der Inklusion von Menschen mit
Behinderung anführen: So hat das Bundeskanzleramt eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eine Empfehlung für
die Darstellung von Menschen mit Behinderung in den Medien ausarbeitet. Seit März dieses Jahres läuft
im Justizministerium das Modellprojekt "Unterstützung zur Selbstbestimmung", in dem Alternativen
zur Sachwalterschaft entwickelt werden sollen. Das Bildungsministerium arbeitet am Ausbau der Integrationsklassen
und an der Weiterentwicklung der inklusiven Bildung. Das Gesundheitsressort hat die Verwendung von Netzbetten verboten
und die Volksanwaltschaft kontrolliert mit ihren Kommissionen laufend Einrichtungen, um Gewalt und Missbrauch zu
verhindern. In meinem Bereich, dem Sozialministerium, werden bereits aktuell Menschen mit Behinderung und SelbstvertreterInnen
aktiv in die Prozesse der Gesetzgebung und Behindertenpolitik einbezogen", informiert Hundstorfer über
die Projekte der Bundesregierung zur Verbesserung der Inklusion.
Weiters verweist der Sozialminister auf die mit August 2014 in Kraft getretene Novelle zum Bundesbehindertengesetz,
die die Rechte von Menschen mit Lernbehinderungen stärkt und zusätzlich künftig einheitliche Kriterien
der Beurteilung von Assistenz- und Therapiehunden, sowie Maßnahmen der Qualitätssicherung verankert.
"Ich bin besonders stolz darauf, dass mein Ministerium und das Sozialministeriumservice die im Jänner
in Kraft getretene Verwaltungsvereinfachung bei der Ausstellung der Parkausweise für Menschen, denen die Benützung
öffentlicher Verkehrsmitteln nicht zumutbar ist, gut gemeistert hat. Statt einer uneinheitlichen Vorgehensweise
in den zahlreichen Bezirksverwaltungsbehörden, stellen nunmehr die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Sozialministeriumservice
die Parkausweise nach bundesweit gleichen Kriterien aus - bislang bereits rund 31.600 Stück", informiert
Sozialminister Hundstorfer abschließend.
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