Technische Lösung zwischen Finanzministerium und Wirtschaftskammer Österreich steht
per 1. Dezember - Förderanträge können auch 2014 noch eingereicht werden
Wien (bmf) - Der Handwerkerbonus wird rückwirkend ab 19.11. weitergeführt. Eine dementsprechende
technische Voraussetzung wurde in Abstimmung zwischen Finanzministerium, Wirtschaftskammer Österreich und
Bausparkassen geschaffen. "Der Handwerkerbonus hat sich als Impulsgeber für die österreichische
Wirtschaft erwiesen. Umso mehr freue ich mich, dass wir die Aktion nahtlos fortsetzen können", so Finanzminister
Hans Jörg Schelling. Für den Handwerkerbonus standen für 2014 bis zu zehn Millionen Euro zur Verfügung.
Mit einer Änderung der Richtlinien durch das BMF ist es möglich, weiter Anträge zu stellen und noch
2014 zu profitieren.
2015 stellt die Bundesregierung vereinbarungsgemäß bis zu 20 Millionen Euro für Arbeitsleistungen
von Handwerkern, die zwischen dem 19.11.2014 und 31.12.2015 erbracht werden, als Förderleistung bereit. "Gerade
in Zeiten wie diesen ist es wichtig, die redlichen Wirtschaftstreibenden, die gesetzestreu agieren und wiederum
für Steueraufkommen und Wirtschaftswachstum sorgen, zu unterstützen. Mit dem Handwerkerbonus setzen wir
auch ein deutliches Zeichen gegen Schwarzarbeit", so Finanzminister Schelling weiter.
Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl: "Ich bedanke mich ausdrücklich bei Finanzminister Schelling
für seinen konstruktiven und dynamischen Einsatz, um eine nahtlose Weiterführung des - sowohl bei Konsumenten
wie auch heimischen Betrieben - erfolgreichen Handwerkerbonus zu ermöglichen. Gerade wenn das Wirtschaftswachstum
stagniert, brauchen wir positive Impulse und Anreize für Investitionen. Der Finanzminister und ich wollten
daher keine Unterbrechung einer erfolgreichen Aktion - und ist es uns daher darum gegangen, eine Brücke von
2014 zu 2015 trotz ausgeschöpfter Mittel im heurigen Jahr zu bauen. Der Finanzminister und ich wollen keine
frustrierten Kunden, wir wollen keine frustierten Betriebe, wir setzen auf positive Investitionsimpulse, die Österreich
dringend braucht und die auch dem Pfusch entgegenwirken."
Privatpersonen, die zur Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung ihres Hauses oder ihrer Wohnung Leistungen eines
Handwerkers oder befugten Unternehmens in Anspruch nehmen, haben also weiterhin die Chance auf Förderung von
bis zu 600 Euro.
Eine Antragsstellung ist somit ab 1. Dezember möglich. Die betreffenden Unterlagen stehen auf http://www.handwerkerbonus.gv.at zum Download zur Verfügung und können elektronisch,
per Post oder Fax sowie in den zum Vertriebsnetzwerk der Bausparkassen gehörenden Filialen eingereicht werden.
|