Defekte Heizthermen müssen künftig vom Vermieter repariert oder ausgetauscht werden
Wien (pk) - Seit Jahren ist es ein Konfliktthema, das immer wieder die Gerichte beschäftigt, nun greift
der Nationalrat ein. Die Abgeordneten stimmten mit breiter Mehrheit für ein Gesetzespaket, das in der Frage,
wer für anfallende Reparaturkosten für defekte Heizthermen und Heißwasserboiler in Mietwohnungen
aufkommen muss, endgültig Rechtsklarheit schafft. Ab 1. Jänner 2015 wird die Verpflichtung in jedem Fall
den Vermieter treffen, unabhängig davon, ob die Wohnung in den vollen Anwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes
fällt oder nicht. Für die regelmäßige Wartung der Geräte bleibt wie bisher der Mieter
zuständig.
Gegen die neuen Gesetzesbestimmungen stimmte lediglich das Team Stronach. Abgeordneter Georg Vetter wandte sich
generell gegen die "Regulierungswut" des Staates und meinte, man müsse nicht alles gesetzlich regeln.
Seiner Meinung nach würde nichts dagegen sprechen, würde man es dem Vermieter und dem Mieter überlassen,
wie sie die Frage der Kostentragung von Heizthermenreparaturen im Mietvertrag regeln.
Die Erhaltungspflicht des Vermieters bezieht sich nur auf mitvermietete Wärmeverbreitungsgeräte, wie
ausdrücklich im Gesetz klargestellt ist. Wer während eines laufenden Mietverhältnisses nachträglich
eine Heiztherme in die Wohnung einbaut bzw. eingebaut hat, ist selbst für die Erhaltung verantwortlich. Ebenso
steht MieterInnen, die in der Vergangenheit ein defektes Gerät auf eigene Kosten reparieren bzw. austauschen
haben lassen, kein rückwirkender Aufwandsersatzanspruch gegen den Vermieter zu.
Mit der Wohnrechtsnovelle 2015 wird darüber hinaus noch in einem weiteren Punkt Rechtsunsicherheit beseitigt:
Gemäß einer Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes gilt Zubehör wie Kellerabteile, Autoabstellflächen
oder Gärten automatisch als zu einer Eigentumswohnung zugehörig, wenn aus dem Wohnungseigentumsvertrag
oder der Nutzwertermittlung eindeutig hervorgeht, dass es einer bestimmten Wohnung zugewiesen ist. Eine separate
Eintragung im Grundbuch ist nicht zwingend erforderlich.
Diesem Teil des Gesetzes stimmte auch das Team Stronach zu. Die Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes sei
längst überfällig, betonte Abgeordneter Vetter und stellte - wie auch NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker
- die Vermutung in den Raum, dass die aufgrund eines OGH-Urteils notwendig gewordene Gesetzesreparatur deshalb
so lange gedauert hat, weil die SPÖ ihre Zustimmung dazu an die Frage der Heizthermen-Regelung geknüpft
habe. Vetter sprach von einem Tiefpunkt des Parlamentarismus, nach Meinung von Loacker hat sich die ÖVP von
der SPÖ über den Tisch ziehen lassen.
Ausdrücklich positiv zu beiden Teilen der Gesetzesnovelle äußerten sich die Abgeordneten Johann
Singer (V), Ruth Becher (S), Philip Schrangl (F), Harald Troch (S), Norbert Sieber (V), Katharina Kucharowits (S),
Franz Kirchgatterer (S) und Klaus Uwe Feichtinger (S). Troch wies darauf hin, dass es Menschen in Österreich
gebe, die sich die Reparatur der Heiztherme nicht leisten könnten. Er kenne etwa einen Fall, wo eine alleinerziehende
Mutter mit vier Kindern monatelang nur kaltes Wasser zur Verfügung gehabt habe, schilderte er. Schließlich
sei die Volkshilfe eingesprungen und habe die Reparaturkosten für die Heiztherme übernommen. Dieser speziellen
Form der Armut werde mit der vorliegenden Gesetzesnovelle ein Riegel vorgeschoben, zeigte sich Troch erfreut. Becher
sprach von einer fairen Lösung und wies darauf hin, dass man mit der Miete schließlich auch für
Geräte für Warmwasser und Heizung zahle.
Geplante Mietrechtsreform: FPÖ kritisiert SPÖ-Vorschläge
Thema der Debatte war auch die geplante große Mietrechtsreform, die SPÖ und ÖVP grundsätzlich
im Regierungsübereinkommen vereinbart haben. Ziel ist es, das Mietrecht transparenter zu gestalten und Wohnen
leistbarer zu machen. Vor kurzem hat die SPÖ einen Vorschlag auf den Tisch gelegt, der allerdings bei FPÖ-Abgeordnetem
Philipp Schrangl auf wenig Gegenliebe stößt. Schrangl sprach von einem "absurden Planwirtschaftsprojekt"
nach dem Muster der Sowjetunion und wandte sich generell gegen Mietpreisobergrenzen. Das Hauptproblem in Wien sei,
dass zu wenig Wohnungen gebaut würden, meinte er.
Team-Stronach-Abgeordneter Vetter gab zu bedenken, dass der Markt nicht ausgeschaltet werden könne. Aber es
sei etwa das Phänomen der illegalen Ablösen weitgehend verschwunden, seit der Kategoriemietzins vom deutlich
höheren Richtwertmietzins abgelöst wurde.
Die FPÖ habe den Vorschlag der SPÖ offenbar missverstanden, hielt SPÖ-Abgeordnete Becher in Richtung
Abgeordnetem Schrangl fest. Es gehe um die Festlegung einer Basismiete, Zu- und Abschläge sollen weiter möglich
sein, betonte sie. Diese müssten aber transparent und nachvollziehbar sein.
Seitens der Grünen warf Abgeordneter Albert Steinhauser der FPÖ und dem Team Stronach vor, "Vodoo-Ökonomie"
zu betreiben. Die Rechnung, wonach Wohnen billiger werde, wenn jeder verlangen könne, was er wolle, könne
nicht aufgehen, bekräftigte er. Wohnraum sei ein knappes Gut, dem stehe die Tatsache gegenüber, dass
jeder ein Wohnbedürfnis habe. Nach Meinung von Steinhauser braucht es einen Mix aus Regulierung und Wohnungsneubau.
Dem Justizminister warf Steinhauser vor, sich in der Frage des Mietsrechts aus der Verantwortung zu stehlen. Brandtstetter
solle auf den Tisch zu legen, welche Vorstellungen er habe, um Wohnen billiger und leistbarer zu machen, fordert
er.
Abgeordneter Norbert Sieber hielt fest, die ÖVP verschließe sich der Diskussion nicht. Er geht allerdings
nicht davon aus, dass es zu einer raschen Einigung zwischen den Koalitionsparteien kommen wird. Seine Fraktionskollegin
Michaela Steinacker gab zu bedenken, dass kein Wirtschaftszweig so stark reguliert sei wie der Wohnungsbereich.
Die ÖVP stehe für leistbares Wohnen, bekräftigte sie, dieses Ziel könne man aber nicht allein
mit einer Reform des Mietrechts erreichen. Man müsse sich auch das Normungswesen, die Bauordnung, die Frage
der Finanzierungsmodelle und den Bereich Flächenwidmung anschauen. Im Bereich des Mietrechts geht es Steinacker
vor allem um mehr Nachvollziehbarkeit und Transparenz.
NEOS-Abgeordneter Loacker zeigte sich überzeugt, dass der Markt im Wohnbereich deshalb nicht funktioniert,
weil es zu wenig Wohnraum gibt. Dafür sind seiner Ansicht nach auch die komplizierten gesetzlichen Bestimmungen
mitverantwortlich.
SPÖ-Abgeordnete Kucharowits sprach sich unter anderem dafür aus, die Zweckwidmung bei der Wohnbauförderung
wieder einzuführen und eine Leerstandsabgabe zu prüfen. Ihrer Ansicht nach ist es außerdem notwendig,
mehr Startwohnungen bereitzustellen. Es gelte auch von den hohen Eigenmitteln im geförderten Wohnbau wegzukommen.
Keine Mehrheit für FPÖ-Antrag gegen Nachzahlung von Gebühren in Salzburg
Vom Nationalrat auf Empfehlung des Bautenausschusses abgelehnt wurde ein Antrag der FPÖ, der sich gegen drohende
Gebührennachzahlungen von HausbesitzerInnen in Salzburg wendet. Wer innerhalb von fünf Jahren nach Einzug
seinen Keller ausgebaut und damit die für den Erhalt der Wohnbauförderung höchstzulässige Wohnnutzfläche
überschritten hat, muss Gerichtsgebühren, die ihm ursprünglich erlassen wurden, nacherstatten. Würde
man der FPÖ-Forderung Rechnung tragen, würde man all jene "zu Idioten machen", die sich an
die Gesetze gehalten haben, sagte NEOS-Abgeordneter Gerald Loacker.
FPÖ-Abgeordneter Rupert Doppler wies dem gegenüber darauf hin, dass es für die HausbesitzerInnen
oftmals unklar sei, ab wann ein Keller als ausgebaut gilt. Ihm zufolge ist es nicht einmal erlaubt, die Wände
zu verputzen oder Müll im Keller zu lagern. Man könne von den HausbesitzerInnen nicht verlangen, ihren
Keller fünf Jahre lang nicht zu benutzen, meinte er.
|