Deklaration „Menschenrechtsstadt Wien“ am 19. Dezember im Gemeinderat
Wien (rk) - "Wien ist Menschenrechtsstadt und soll noch stärker zum internationalen Vorbild werden",
kündigen Bürgermeister Michael Häupl und Stadträtin Sandra Frauenberger am 09,12, die Deklaration
zur "Menschrechtsstadt Wien" im Gemeinderat nächste Woche an. Die Erklärung sei, führt
Frauenberger weiter aus, der erste Höhepunkt eines Prozesses, der die bereits jetzt hohen menschenrechtlichen
Standards in Wien sichern und die internationale Leuchtturmwirkung Wiens in Sachen Menschenrechten ausbauen solle.
"Aber gerade bei den Menschenrechten gibt es immer Luft nach oben", betont Frauenberger.
"Menschenrechte sind eine Querschnittsmaterie, sie betreffen den Integrationsbereich gleichermaßen wie
die Themen Mobilität, Gesundheit, Umwelt oder Wohnen. Als Menschenrechtsstadt setzen wir die Menschenrechtsbrille
auf und gestalten Wien gesamtheitlich nach menschenrechtlichen Prinzipien", so Frauenberger weiter. Wien sei,
wie die Stadtpolitikerin ausführt, eine Stadt, in der die Wahrung von Menschenrechten seit jeher Fundament
politischer Entscheidungen sei und die Situation laufend verbessert werde. "Das gilt für alle Bereiche,
denn Menschenrechtsstadt bedeutet zum Beispiel auch Sozial-, Kinderrechte-, Kultur-, Partizipations- und Frauenstadt
zu sein"
Prozess "Wien - Stadt der Menschenrechte"
Grundlage für die Deklaration zur Menschenrechtsstadt und den weiterführenden Prozess ist die Studie
"Wien - Stadt der Menschenrechte" des etablierten Menschenrechtsexperten Univ.-Prof. Manfred Nowak. "Die
Studie stellt Wien ein gutes und im internationalen Vergleich sogar hervorragendes Zeugnis aus. Darauf wollen wir
uns aber nicht ausruhen! Im Bereich Antidiskriminierung zum Beispiel sind unsere Projekte und Einrichtungen Best-Practices,
aber solange Frauen mit sexistischen Bemerkungen konfrontiert sind, MigrantInnen mit Rassismus zu kämpfen
haben oder Homo- und Transphobie in manchen Kreisen noch salonfähig ist, gibt es in einer Menschenrechtsstadt
noch genug zu tun ", so Frauenberger.
Begleitet vom Ludwig-Boltzmann-Institut für Menschenrechte wurde ab Dezember 2013 ein magistratsinterner Prozess
aufgesetzt, der die Umsetzung der Handlungsempfehlungen von Univ.-Prof. Nowak prüfen und die Deklaration zur
Menschenrechtsstadt vorbereiten sollte. Parallel dazu startete in den Wiener Volkshochschulen eine öffentliche
Veranstaltungsreihe, die bis Juni 2015 ein breites Angebot an Workshops, Diskussionen und Events beinhaltet.
"Die Deklaration zur Menschenrechtsstadt ist nicht der Endpunkt des Prozesses, sondern vielmehr der Beginn
des Weges in Richtung internationaler Vorzeige-Menschenrechtsstadt", weist Frauenberger auf weitere Vorhaben
hin. Die nächsten Schritte sind die Entwicklung eines Maßnahmenplans für vier Jahre, die institutionelle
Verankerung des Querschnittthemas Menschenrechte in Verwaltung und Politik sowie die Etablierung eines internen
und externen Monitorings bzw. Berichtwesens.
Menschenrechtsstädte international
Eine Menschenrechtsstadt entscheidet und gestaltet nach menschenrechtlichen Prinzipien. Sie gewährleistet
Menschenrechte für alle und die Verbesserung der Situation der verletzlichsten Bevölkerungsgruppen. Darüber
hinaus garantiert sie Nicht-Diskriminierung, Partizipation und Inklusion als Prinzipien in Politik und Verwaltung.
Ein wesentlicher Aspekt ist die Förderung der Menschenrechtsbildung aller Teile der Gesellschaft.
Im Jahr 1997 war die argentinische Stadt Rosario die erste offizielle Menschenrechtsstadt. Die erste europäische
Menschenrechtsstadt war Barcelona. In Österreich haben sich bislang Graz und Salzburg dazu verpflichtet, nach
menschenrechtlichen Prinzipien zu entscheiden und zu gestalten.
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