Doppik auf Gemeindeebene - Umstieg auf ein modernes Rechnungswesen ab 2015 geplant
Eisenstadt (blms) - Um mehr Transparenz und Planungssicherheit in den Gemeindebudgets zu schaffen, soll
als Teil des Verfassungspaketes ab 2015 die „Doppik“ – eine Haushaltsführung wie in der Privatwirtschaft -
in den Gemeinden des Burgenlandes schrittweise umgesetzt werden. Das gaben Landeshauptmann Hans Niessl und Landeshauptmannstellvertreter
Mag. Franz Steindl am 05.12. bei einem gemeinsamen Pressegespräch mit den Vertretern der Gemeindeverbände
und des Städtebundes bekannt. Als Vorreiter unter den Bundesländern arbeitet das Burgenland auf Landesebene
bereits an der Umsetzung. Nach einem Testlauf in der Gemeinde Antau, der heuer unter Federführung von Expertinnen
und Experten des Landes erfolgreich durchgeführt wurde, sollen nun die anderen Gemeinden folgen. Voraussetzung
für die Umstellung ist eine entsprechende Verordnung des Finanzministeriums, die derzeit diskutiert wird.
„Der Testlauf in der Gemeinde Antau hat gezeigt, dass viele für den Umstieg notwendige Daten in den Gemeinden
bereits vorhanden sind. Das neue System bringt entscheidende Vorteile für die Budgeterstellung in den Gemeinden“,
erklärte Niessl. 2017 soll die Umstellung endgültig durchgeführt sein.
Transparenz, Planungssicherheit und Vergleichbarkeit
„Mehr Transparenz, auch gegenüber der Bevölkerung, Nachvollziehbarkeit und Planungssicherheit“ fasste
Niessl die Ziele der geplanten Haushaltsreform zusammen. Die Gemeinden sollen künftig einen klaren, raschen
Überblick über die Finanzen haben. Das Gesamtbild Vermögen und Schuldenlage solle durch die Gemeindebilanz
sichtbar gemacht werden. Steindl nannte als weiteres wichtiges Kriterium auch „die Vergleichbarkeit, und deshalb
soll es künftig auch einheitliche Kennzahlen und Standards für die Kontrolle geben, die eine eindeutige
Beurteilung der Gemeindebudgets sowohl durch die Gemeindeabteilung als auch durch den Rechnungshof erlauben“.
Künftig drei Rechnungen
Künftig soll das Rechnungswesen von Ländern und Gemeinden aus drei Rechnungen bestehen: einer Ergebnisrechnung
– sie entspricht der Gewinn- und Verlustrechnung in der Privatwirtschaft; einer Finanzierungsrechnung – sie entspricht
der Cash-Flow Rechnung in der Privatwirtschaft -, und einer Vermögensrechnung – diese entspricht der Bilanz
in der Privatwirtschaft.
Klares Gesamtbild der Vermögenslage und finanzielle Warnsignale
Durch die „Gemeindebilanz“ wird das Gesamtbild der Vermögens- und Schuldenlage ebenso wie die Substanzerhaltungspflicht
der Gemeinden, insbesondere durch Abschreibungen, sichtbar. „Damit kann die Gemeinde entsprechend reagieren im
Hinblick auf notwendige Erhaltungsmaßnahmen und Investitionen in die Infrastruktur“, präzisiert Niessl.
Vermögen, wie etwa Straßen, Gebäude oder Kanalbauten, sollen künftig so bewertet werden, dass
sich ein realistisches Bild dieser Vermögenswerte ergibt. Klare Spielregeln für die Verbuchung liefern
eine klare Entscheidungsgrundlage für Investitionen. Und durch Abschreibungen von Forderungen, Berücksichtigung
von Beteiligungen und Rückstellungen werden finanzielle Warnsignale gegeben. Neu ist auch die eindeutige Trennung
in laufenden Betrieb – „operative Gebarung“ – und Investitionen; diese soll Grundlage für die Neuregelung
von Darlehensaufnahmen in der Gemeindehaushaltsordnung bilden.
„Richtiger Schritt auf Modernisierungsweg der Gemeinden“
Uneingeschränkte Zustimmung gibt es von der Vertretern der Gemeinden und des Städtebundes, die die
Umstellung „als Meilenstein und richtigen Schritt auf dem Weg der Modernisierung der Gemeinden“ sehen. Die notwendigen
Schulungen und Kurse für die Gemeindebediensteten werden von der Akademie Burgenland durchgeführt. 2017
soll die Umstellung abgeschlossen sein. Als Musterprojekt könne das Modell mit Zustimmung der Gemeinde Antau
österreichweit präsentiert werden, so Niessl und Steindl.
Grundlage VRV
Die Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung (VRV) – vom Bundesministerium für Finanzen und dem
Rechnungshof beschlossen – bildet die Rechtsgrundlage für Budgets und Rechnungsabschlüsse auf Landes-
und Gemeindeebene. Die derzeit noch gültige VRV aus dem Jahr 1997 verpflichtet Länder und Gemeinden,
ein kamerales Rechnungs- und Haushaltswesen („Kameralistik“) zu führen, eine Art Einnahmen-Ausgaben-Rechnung.
Die derzeit noch verhandelte VRV 2014 sieht den Umstieg auf ein modernes, unternehmensähnliches Rechnungswesen
("Doppik"), angepasst auf die Gemeinden, vor.
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