LH Wallner: Stärkung für den Lebensraum und die Lebenqualität vor Ort
Bregenz (vlk) – Die Landesregierung hat kürzlich die Auszahlung der zweiten Rate der "schlüsselmäßigen
Bedarfszuweisungen" beschlossen. 74 Vorarlberger Gemeinden werden mit einer Gesamtsumme von mehr als 6,9 Millionen
Euro unterstützt. "Damit in unseren Gemeinden die Aufgaben und Verpflichtungen bestmöglich erfüllt
werden können, ist Handlungsspielraum gefragt, den wir unter anderem durch die Unterstützung aus Bedarfszuweisungen
absichern und erhalten wollen", bekräftigt Landeshauptmann Markus Wallner.
Es sei ein erklärtes Anliegen der Landesregierung, in allen Landesteilen möglichst gleichwertige Lebensbedingungen
zu ermöglichen, stellt der Landeshauptmann klar: "Im Vordergrund steht, unsere mit einer Vielzahl von
Aufgaben konfrontierten Gemeinden wirksam zu entlasten und sie beim Erhalt und beim weiteren Ausbau ihrer Infrastrukturen
aktiv zu unterstützen".
Investitionen in den Lebensraum und die Lebensqualität
Für Wallner sind es gerade die Investitionen in die kommunale Infrastruktur, die entscheidend dazu beitragen,
die Lebensqualität im Sinne der Bürgerinnen und Bürger weiter zu verbessern. Bei den schlüsselmäßigen
Bedarfszuweisungen gleicht das Land die Unterschiede aus, die in den Gemeinden bestehen zwischen tatsächlicher
Finanzkraft und dem rechnerischem Finanzbedarf. Diese Unterschiede werden vom Land zum Großteil abgegolten.
Dabei liege das Augenmerk vor allem auf den kleineren und strukturschwächeren Gemeinden im ländlichen
Raum, so Wallner. Diese sind mit ungleich stärkeren Belastungen konfrontiert, was es ihnen zusätzlich
erschwert, die in unterschiedlichsten Bereichen anfallenden Kosten zu stemmen. Je kleiner die Gemeinde, desto größer
die prozentuelle Gewichtung des Unterschieds zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft.
Zuschuss von über 13,6 Millionen Euro
Mit der im Juli ausbezahlten ersten Rate an schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen beläuft
sich dieser Zuschuss an die Gemeinden heuer auf über 13,6 Millionen Euro. Die Beträge, die als schlüsselmäßige
Bedarfszuweisungen im Jahr 2014 ausgezahlt werden, reichen von 25.000 Euro, die Gemeinden mit bis zu tausend Einwohnern
mindestens gewährt werden, bis hin zu 560.000 Euro. Bei schlüsselmäßigen und besonderen Bedarfszuweisungen
– letztere werden jeweils für einzelne Investitionsvorhaben bewilligt – handelt es sich um Mittel aus dem
Bundes-Finanzausgleich, welche ausschließlich für Gemeinden bestimmt sind.
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