Österreich will rund 3,5 Milliarden Euro von BayernLB - Schelling: Den Steuerzahlern verpflichtet
- mit Klage Österreichs Rechte wahren – Gesprächsbereitschaft Österreichs bleibt aufrecht
Wien (bmf) - Finanzminister Dr. Hans-Jörg Schelling erklärte in einer Pressekonferenz, dass die
Republik Österreich am 19.12. eine Anfechtungsklage gegen die Notverstaatlichungs- vereinbarung gegen die
Bayerische Landesbank (BayernLB) eingebracht hat. „Wir haben alle Optionen geprüft und dem Land Bayern zahlreiche
Vergleichsmöglichkeiten vorgeschlagen. Nach acht Wochen des Wartens auf eine Antwort, die leider nicht erfolgte,
mussten wir den Weg über eine Anfechtungsklage wählen. Wir haben diese sorgfältig vorbereitet, unter
Federführung der Finanzprokuratur und unter Beiziehung renommierter Rechtsexperten“, erklärte der Finanzminister.
Die Rechtsvertretung der Republik, die Finanzprokuratur, hat heute Früh die Anfechtungsklage gegen die Notverstaatlichungsvereinbarung
in der Höhe von 3,5 Milliarden Euro gegen die Bayerische Landesbank beim Handelsgericht Wien eingebracht.
„Wir sind den österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern verpflichtet und müssen ihre Interessen
bestmöglich vertreten. Nachdem wir in zahlreichen Gesprächen und Verhandlungsrunden mit dem bayerischen
Finanzminister leider keine Vergleichslösung gefunden haben, ist die Klage nun der nächste Schritt, um
zu unserem Recht zu kommen“, betonte der Finanzminister weiter.
Dass eine Lösung nur auf dem nun eingeschlagenen Gerichtsweg zu finden sei, bedauere Schelling sehr. Der Finanzminister
räumte dazu aber auch ein: „Unsere Gesprächsbereitschaft gegenüber unserem Nachbarn Bayern bleibt
selbstverständlich aufrecht. Ein gemeinsamer und akzeptabler Vergleich ist nach wie vor möglich. Der
Ball liegt bei Bayern“, so Schelling.
Die eingebrachte Klage stütze sich auf zahlreiche Gutachten, die eindeutig darauf hinweisen, dass Bayern zum
Zeitpunkt des Verkaufs die katastrophale wirtschaftliche Lage der Hypo Alpe Adria nicht offengelegt habe. Die Klage
stützt sich auch darauf, dass die BayernLB unmittelbar vor der Verstaatlichung rechtswidrig 600 Millionen
Euro an dringend benötigter Liquidität abgezogen habe. Die BayernLB wäre besonders verpflichtet
gewesen, die Republik über den wahren wirtschaftlichen Zustand aufzuklären. „Das hat sie nicht getan“,
so Schelling.
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