Haslauer: Neues Regionen übergreifendes Kooperationsprogramm Alpenraum von der EU-Kommission
genehmigt
Salzburg (lk) - Das neue Kooperationsprogramm Alpenraum wurde von der Europäischen Kommission genehmigt.
Im Zeitraum 2014 bis 2020 stehen dem Programm aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
Fördergelder der EU in Höhe von rund 117 Millionen Euro für die Umsetzung von regionsüberschreitenden
Projekten im Alpenraum zur Verfügung. Dies gab Landeshauptmann Dr. Wilfried Haslauer am 19.12. bekannt.
Das Alpenraum-Programm wird nun schon zum dritten Mal in Folge vom Land Salzburg, Wirtschaftsabteilung, koordiniert.
"Dort konnten in den vergangenen 15 Jahren wertvolles Knowhow und viele Kontakte im Bereich internationaler
Zusammenarbeit aufgebaut werden, auf welche die Partnerstaaten des Programms und vor allem auch Salzburger Projektpartner
zurückgreifen können", so Europareferent Hauslauer. Am Alpenraumprogramm nehmen Österreich,
Deutschland, Frankreich, Italien, Slowenien, die Schweiz und Liechtenstein teil.
Das neue Alpenraumprogramm wird Kooperationsprojekte von mindestens vier Partnern aus drei Staaten fördern.
Die Projektpartner können vom Erfahrungsaustausch in einem breiten Netzwerk profitieren, professionelle Partnerschaften
knüpfen und gleichzeitig eigene Lösungsansätze für ihre Region und ihren Wirtschaftszweig entwickeln.
Abhängig vom jeweiligen Förderschwerpunkt können verschiedene Akteure als Projektträger auftreten
wie zum Beispiel lokale, regionale oder nationale Verwaltungen, Agenturen, Bildungs- und Forschungseinrichtungen,
Interessenvertretungen oder Nichtregierungsorganisationen. Insbesondere spricht das neue Programm auch den privaten
Sektor an.
Künftig wird das Programm Kooperationsprojekte fördern, die dazu beitragen, regionale Innovationen anzustoßen,
den CO2-Ausstoß zu verringern, die Umwelt zu schonen bzw. die natürlichen und kulturellen Ressourcen
behutsam in Wert zu setzen sowie die fach- und verwaltungsebenen übergreifende Kooperation im Alpenraum zu
stärken. Die Projekte können aus dem Programm bis 85 Prozent der Kosten als EU-Förderung erhalten,
der verbleibende Teil kann aus nationalen öffentlichen Förderungen oder Eigenmitteln aufgebracht werden.
Auch im neuen Programm wird es regelmäßig Aufrufe zur Projekteinreichung geben. Diese erfolgt wiederum
in einem zweistufigen Verfahren: Zunächst genügt es, eine Kurzinformation über das Projekt einzureichen.
Interessante Projekte werden in einer zweiten Runde eingeladen, einen vollständigen Antrag einzureichen. Der
erste Aufruf zur Projekteinreichung wird voraussichtlich im Februar 2015 erfolgen.
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