Almgipfel zieht positive Bilanz – Großteil der Sanktion zurückbezahlt
Wien (bmlfuw) - "Bei meinem Amtsantritt vor einem Jahr habe ich versprochen, eine Lösung für
die Almbäuerinnen und Almbauern zu finden. Ich bin sehr froh, dass uns das gemeinsam gelungen ist. Die Zukunft
der Almwirtschaft ist damit gesichert", betonte Bundesminister Andrä Rupprechter am 19.12. beim Almgipfel
in Wien.
Vor genau einem Jahr hat die von Rupprechter eingesetzte Task Force Almen ihre Arbeit aufgenommen. Anlass waren
die seit Jahren bestehenden Probleme bei der Flächenfeststellung für die Almförderung, die zu manchmal
existenzbedrohenden Strafzahlungen geführt hatten.
Inzwischen haben die Bauern den Großteil dieser Sanktionen wieder zurückbekommen. Insgesamt wurden seit
April dieses Jahres in mehreren Etappen 12 Millionen Euro ausbezahlt. Mit der AMA-Auszahlung am 18. Dezember sind
die Rückzahlungen weitgehend abgeschlossen.
Rupprechter: "Viele Almbäuerinnen und Almbauern haben ihr Geld zurückbekommen. Das ist eine große
Erleichterung für die betroffenen Betriebe. Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für diese gemeinsame
Kraftanstrengung. Mit der Almlösung haben wir die Rechtssicherheit geschaffen, die notwendig ist, dass die
Almen auch in Zukunft bewirtschaftet werden können."
An der Task Force Almen waren Vertreter der Almwirtschaft, die Landwirtschaftskammern, die Bundesländer, die
AMA und das Landwirtschaftsministerium beteiligt. Bereits im März wurden die Rahmenbedingungen für die
Rückzahlungen fixiert. Die Sanktionsbefreiung war dann möglich, wenn kein schuldhaftes Verhalten der
Betroffenen vorlag. 12.000 entsprechende Bestätigungen der Landwirtschaftskammern wurden an die AMA übermittelt
und inzwischen aufgearbeitet. Fast alle Fälle mit geringen Flächenabweichungen (maximal 10 Prozent) konnten
positiv erledigt werden, insgesamt waren es 80 Prozent.
Mit der MOG-Novelle wurde im Juni auch die Möglichkeit geschaffen, die Auftreiber sanktionsfrei zu stellen.
60.000 Erklärungen für den Zeitraum 2005 bis 2013 sind dazu eingelangt. Mit dieser Regelung konnten
85 Prozent der Strafzahlungen rückerstattet werden.
Zudem wurde von der Task Force ein neues System entwickelt, um bei eventuellen Flächenkorrekturen künftig
Strafen zu vermeiden.
Mit knapp 4,7 Millionen Euro ging der Großteil der Rückzahlungen an Betriebe in Tirol. 2,5 Millionen
Euro wurden an Kärntner Bauern zurückbezahlt , 2,2 Millionen gingen in die Steiermark, 1,5 Millionen
Euro nach Salzburg und knapp 750.000 Euro nach Vorarlberg.
Bei laufenden Gerichtsverfahren ist keine Rückerstattung der Sanktionen möglich. Grundsätzlich
werden nur Strafgelder zurückgezahlt, nicht die Gelder, die für nicht vorhandene Flächen zurückgefordert
wurden.
|