Bozen (lpa) - Der am 18.12. vom Landtag verabschiedete Haushalt bringt wieder eine Reihe von Entlastungen mit
sich. "Wir setzen weiterhin auf diese Strategie, um die finanziellen Spielräume von Bürgern und
Unternehmen weiter auszubauen", so Landeshauptmann Arno Kompatscher, der auch auf eine Bestimmung im Stabilitätsgesetz
verweist, die Betriebe bei der Immobiliensteuer GIS entlastet.
Schwerpunkt des Regierungsprogramms der Landesregierung und damit auch des Haushalts ist, die Familien und Betriebe
zu entlasten und gleichzeitig Steuern zu senken. "Darüber wollen wir Kaufkraft und Wachstum stärken",
so der Landeshauptmann.
Nun können sich Betriebe auf eine weitere Entlastung freuen, der die Südtiroler Parlamentarier in Rom
den Weg ebnen: eine Entlastung in Sachen GIS. "Wir haben - anders als andere Regionen - autonome Befugnisse,
was die Gestaltung der GIS betrifft, die in Südtirol die staatliche Immobiliensteuer und die Tasi ersetzt",
so Kompatscher. Diese autonome Gestaltung bringe den Vorteil mit sich, dass die Steuer den lokalen Gegebenheiten
angepasst werden könne.
Allerdings war damit auch ein Nachteil verbunden: "Unternehmer können 20 Prozent der staatlichen Immobiliensteuer
von der Steuergrundlage abziehen", so der Landeshauptmann. "Für die Südtiroler GIS war dies
bisher allerdings im Staatsgesetz nicht vorgesehen." Ein Änderungsantrag im Stabilitätsgesetz soll
nun Abhilfe schaffen. "Damit würde eine weitere Entlastung und zudem eine Gleichbehandlung erreicht",
so Kompatscher, der auch diese Maßnahme als Beitrag zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Südtiroler
Unternehmen und zur Stärkung der heimischen Wirtschaft sieht.
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