St. Pölten (nlk) - In St. Pölten informierte Landtagspräsident Ing. Hans Penz in seiner Funktion
als Vorsitzender der Wahlkommission am 19.12. über die Gemeinderatswahl in 570 niederösterreichischen
Gemeinden am Sonntag, 25. Jänner 2015.
"Dabei sind in Summe 1.519.491 Personen wahlberechtigt - um rund 60.000 mehr als bei der letzten Gemeinderatswahl,
davon sind 733.404 Männer und 786.087 Frauen, was ein Plus von jeweils rund 30.000 bedeutet. Insgesamt werden
11.725 Mandate vergeben, das sind um 56 mehr als im Jahr 2010. Dieses Plus an 56 Mandaten resultiert aus einem
Plus von 120 Mandaten in 45 Gemeinden sowie einem Minus von 64 Mandaten in 23 Gemeinden", führte Penz
aus.
In Bezug auf die Wählerverzeichnisse hätten sich 19 Gemeindewahlbehörden an das Landesverwaltungsgericht
gewendet, so der Landtagspräsident weiter. Von den insgesamt 431 Beschwerden seien rund 10 Prozent zurückgewiesen
worden, in etwa 40 Prozent der Fälle seien die Entscheidungen bestätigt worden, in den restlichen 50
Prozent seien Streichungen im Wählerverzeichnis angeordnet worden, wovon ca. 200 Personen betroffen seien.
Angesichts des Veröffentlichungsdatums der wahlwerbenden Listen per 1. Jänner 2015 um 16 Uhr präzisierte
Penz den bisherigen Stand dahingehend, dass die VP in allen 570 Gemeinden, die SP in 559, die FP in 341, die Grünen
in 126 sowie die Neos in 45 Gemeinden antreten werden, dazu kämen 247 Namenslisten: "Nach derzeitigem
Stand bedeutet das, dass es um rund 130 Listen mehr als 2010 geben wird. Insgesamt ist davon auszugehen, dass am
25. Jänner 1.888 wahlwerbende Listen antreten werden, so viele wie noch nie."
Die Ausgangssituation nach der letzten Wahl 2010 bzw. diversen Neuwahlen etc. bezifferte der Landtagspräsident
wie folgt: VP 50,84 Prozent der Stimmen bzw. 6.672 Mandate, SP 33,73 Prozent bzw. 3.727 Mandate, FP 5,95 Prozent
bzw. 477 Mandate, Grüne 3,42 Prozent bzw. 210 Mandate sowie sonstige Listen mit 6,5 Prozent bzw. 583 Mandaten.
Votiert werden kann neben dem amtlichen Stimmzettel auch per Namensstimmzettel; Wahlkarten können bereits
jetzt beantragt werden. Gültig sind sie, wenn sie am Wahltag bis 6.30 Uhr bei der Gemeinde bzw. im eigenen
Wahlsprengel bis Wahlschluss eingelangt sind.
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