Ludwig: Moderne Mitbestimmungsrechte in den Wiener
 Gemeindebauten treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft

 

erstellt am
22. 12. 14
10.00 MEZ

Neues Mitbestimmungsstatut - Ergebnis eines gemeineinsamen und konstruktiven Prozesses mit VertreterInnen des Mieterbeirates - bringt wichtige Verbesserungen für die BewohnerInnen
Wien (rk) - Die Stadt Wien - Wiener Wohnen räumt den BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten umfassende Mitbestimmungsrechte ein. Nach über einem Jahrzehnt geltender und gelebter Praxis ist das MieterInnenmitbestimmungsstatut nunmehr in wesentlichen Punkten überarbeitet worden. Das neue Mitbestimmungsststoatut wurde am 19.12. im Wiener Gemeinderat beschlossen. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hob in diesem Zusammenhang die konstruktive Zusammenarbeit der Hausverwaltung Wiener Wohnen und ihrer MitarbeiterInnen mit den vielen ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen hervor: "Ein Mitbestimmungsstatut in dieser Form ist europaweit einzigartig. Die Stadt Wien als Vermieterin und Eigentümerin räumt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern umfassende Rechte der Mitbestimmung und Beteiligung ein. Mit der am 1. Jänner in Kraft tretenden Neufassung der geltenden Mitbestimmungsmöglichkeiten, die in einem intensiven Überarbeitungsprozess ausgearbeitet wurde, konnten wir weitere Verbesserungen und auch eine Ausweitung erreichen. Das neue Mitbestimmungsstatut stellt ein verbindliches und präzisiertes Regelwerk dar, das auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt ist, und zudem weitreichende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten sowie Entscheidungsfindungen, als auch eine bessere Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Bewohnern ermöglicht".

Obwohl in der Form ein Recht auf MieterInnenmitbestimmung in Österreich in keinem Gesetz verankert ist, bietet die Stadt Wien -Wiener Wohnen auf freiwilliger Basis diese verbindliche Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung in städtischen Wohnhausanlagen. Im Jahr 1988 hat die Stadt Wien erstmals - als einzige Weltstadt - die Mitbestimmung, Gleichberechtigung und Mitverantwortung der GemeindemieterInnen in einem Statut festgeschrieben. In den vergangenen zwei Jahren wurden die geltenden Regelungen einem intensiven Überarbeitungsprozess unterzogen. Gemeinsam mit einer ExpertInnengruppe sowie VertreterInnen des Mieterbeirates wurde das Statut auf aktuelle Anforderungen angepasst und teilweise neu ausformuliert. "Das neue Mitbestimmungsstatut umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten für alle Bewohnerinnen und Bewohner und unterstützt den generationenübergreifenden Interessensaustausch", so Stadtrat Michael Ludwig. Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt und auch der Geltungsbereich ausgeweitet. Das neue Mitbestimmungsstatut berücksichtigt verstärkt die Interessen aller BewohnerInnen einer Wohnhausanlage.

"Mit der Überarbeitung des Statuts werden auch geltende Regelungen an die heutigen Rahmenbedingungen und Erfordernisse angepasst. Die Mitbestimmungsrechte wurden im Interesse aller Beteiligten präzisiert und sind jetzt klar und verbindlich ausgeführt", unterstreicht Josef Neumayer, Direktor von Wiener Wohnen.

Ein Auszug der wichtigsten Verbesserungen im Überblick:

  • Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre ausgeweitet. Im Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Verbesserung
  • Präzise Formulierungen tragen zur Rechtssicherheit und Klarheit bei * die Hausverwaltung Wiener Wohnen stellt sicher, dass die Wahl fristgerecht und begleitet durchgeführt wird
  • die Rolle der MietervertreterInnen und deren Rechte und Pflichten sind klar definiert und beschrieben
  • bestehende Kontrollrechte wurden beibehalten und in keiner Weise eingeschränkt
  • Die Neuregelung der Wahlhandlung wird insbesondere auch Berufstätigen die Möglichkeit einer Teilnahme gegeben

"Mit der Neufassung des Statuts erfüllen wir das grundsätzliche Ziel, die Mitbestimmungsmöglichkeiten verständlicher zu machen und durch eine für alle BewohnerInnengruppen attraktive Beteiligungsmöglichkeit die Repräsentativität der Entscheidungen zu erhöhen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt diese ein, sich für eine positive Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen", erläutert Ludwig, der sich bei allen Beteiligten, allen voran den ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen sowie den MitarbeiterInnen von wohnpartner und Wiener Wohnen für die konstruktive und auch sehr zeitintensive Zusammenarbeit bedankt.

Günter Rech, Vorsitzender der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte, der gemeinsam mit vielen Wiener MietervertreterInnen an dem neuen Statut mitgewirkt hat, erklärt: "Ich freue mich, dass wir nach vielen Monaten intensiver Arbeit gemeinsam ein modernes und zeitgemäßes neues Statut festschreiben konnten. Es ist dies eine klare und für ganz Wien einheitlich geltende Mitbestimmungsregelung, die eine Erleichterung unserer gemeinsamen zukünftigen Arbeit im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Wiener Gemeindebauten darstellt."

Abschließend betonen Stadtrat Michael Ludwig und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer, die wichtige Funktion der Wiener Mieterbeiräte: "Die Mietervertreterinnen und Mietervertreter sind unverzichtbare Ansprechperson für die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind eine wichtige erste Anlaufstelle bei Anliegen und Problemen der verschiedensten Art und bilden außerdem eine wichtige Kommunikationsschnittstelle gegenüber der Hausverwaltung Wiener Wohnen. Wir wissen um die Leistungen der Mieterbeiräte, die ehrenamtlich erbracht werden, und um ihren unschätzbaren Beitrag für ein harmonisches und zufriedenes Wohnen in den städtischen Wohnhausanlagen. Das neue Mitbestimmungsstatut soll die Arbeit der Mietervertreterinnen und Mietervertreter weiter unterstützen und erleichtern und gemeinsam mit den neuen Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner zu einer weiteren Steigerung der Wohn- und Lebensqualität beitragen."

 

 

 

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