Neues Mitbestimmungsstatut - Ergebnis eines gemeineinsamen und konstruktiven Prozesses mit
VertreterInnen des Mieterbeirates - bringt wichtige Verbesserungen für die BewohnerInnen
Wien (rk) - Die Stadt Wien - Wiener Wohnen räumt den BewohnerInnen der Wiener Gemeindebauten umfassende
Mitbestimmungsrechte ein. Nach über einem Jahrzehnt geltender und gelebter Praxis ist das MieterInnenmitbestimmungsstatut
nunmehr in wesentlichen Punkten überarbeitet worden. Das neue Mitbestimmungsststoatut wurde am 19.12. im Wiener
Gemeinderat beschlossen. Wohnbaustadtrat Michael Ludwig hob in diesem Zusammenhang die konstruktive Zusammenarbeit
der Hausverwaltung Wiener Wohnen und ihrer MitarbeiterInnen mit den vielen ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen
hervor: "Ein Mitbestimmungsstatut in dieser Form ist europaweit einzigartig. Die Stadt Wien als Vermieterin
und Eigentümerin räumt ihren Bewohnerinnen und Bewohnern umfassende Rechte der Mitbestimmung und Beteiligung
ein. Mit der am 1. Jänner in Kraft tretenden Neufassung der geltenden Mitbestimmungsmöglichkeiten, die
in einem intensiven Überarbeitungsprozess ausgearbeitet wurde, konnten wir weitere Verbesserungen und auch
eine Ausweitung erreichen. Das neue Mitbestimmungsstatut stellt ein verbindliches und präzisiertes Regelwerk
dar, das auf die aktuellen Gegebenheiten abgestimmt ist, und zudem weitreichende demokratische Beteiligungsmöglichkeiten
sowie Entscheidungsfindungen, als auch eine bessere Kommunikation zwischen Hausverwaltung und Bewohnern ermöglicht".
Obwohl in der Form ein Recht auf MieterInnenmitbestimmung in Österreich in keinem Gesetz verankert ist, bietet
die Stadt Wien -Wiener Wohnen auf freiwilliger Basis diese verbindliche Möglichkeit zur aktiven Mitgestaltung
in städtischen Wohnhausanlagen. Im Jahr 1988 hat die Stadt Wien erstmals - als einzige Weltstadt - die Mitbestimmung,
Gleichberechtigung und Mitverantwortung der GemeindemieterInnen in einem Statut festgeschrieben. In den vergangenen
zwei Jahren wurden die geltenden Regelungen einem intensiven Überarbeitungsprozess unterzogen. Gemeinsam mit
einer ExpertInnengruppe sowie VertreterInnen des Mieterbeirates wurde das Statut auf aktuelle Anforderungen angepasst
und teilweise neu ausformuliert. "Das neue Mitbestimmungsstatut umfasst attraktive Beteiligungsmöglichkeiten
für alle Bewohnerinnen und Bewohner und unterstützt den generationenübergreifenden Interessensaustausch",
so Stadtrat Michael Ludwig. Insbesondere wurde die Möglichkeit der Mitbestimmung für Jugendliche verstärkt
und auch der Geltungsbereich ausgeweitet. Das neue Mitbestimmungsstatut berücksichtigt verstärkt die
Interessen aller BewohnerInnen einer Wohnhausanlage.
"Mit der Überarbeitung des Statuts werden auch geltende Regelungen an die heutigen Rahmenbedingungen
und Erfordernisse angepasst. Die Mitbestimmungsrechte wurden im Interesse aller Beteiligten präzisiert und
sind jetzt klar und verbindlich ausgeführt", unterstreicht Josef Neumayer, Direktor von Wiener Wohnen.
Ein Auszug der wichtigsten Verbesserungen im Überblick:
- Die Funktionsperiode des Mieterbeirats wurde von 3 auf 4 Jahre ausgeweitet. Im
Hinblick auf Kontinuität und langfristige Gestaltungsmöglichkeiten eine wichtige Verbesserung
- Präzise Formulierungen tragen zur Rechtssicherheit und Klarheit bei * die
Hausverwaltung Wiener Wohnen stellt sicher, dass die Wahl fristgerecht und begleitet durchgeführt wird
- die Rolle der MietervertreterInnen und deren Rechte und Pflichten sind klar definiert
und beschrieben
- bestehende Kontrollrechte wurden beibehalten und in keiner Weise eingeschränkt
- Die Neuregelung der Wahlhandlung wird insbesondere auch Berufstätigen die
Möglichkeit einer Teilnahme gegeben
"Mit der Neufassung des Statuts erfüllen wir das grundsätzliche Ziel, die Mitbestimmungsmöglichkeiten
verständlicher zu machen und durch eine für alle BewohnerInnengruppen attraktive Beteiligungsmöglichkeit
die Repräsentativität der Entscheidungen zu erhöhen. Es richtet sich an alle BewohnerInnen und lädt
diese ein, sich für eine positive Gestaltung des Lebensumfeldes einzubringen", erläutert Ludwig,
der sich bei allen Beteiligten, allen voran den ehrenamtlich tätigen MietervertreterInnen sowie den MitarbeiterInnen
von wohnpartner und Wiener Wohnen für die konstruktive und auch sehr zeitintensive Zusammenarbeit bedankt.
Günter Rech, Vorsitzender der Vereinigung der Wiener Mieterbeiräte, der gemeinsam mit vielen Wiener MietervertreterInnen
an dem neuen Statut mitgewirkt hat, erklärt: "Ich freue mich, dass wir nach vielen Monaten intensiver
Arbeit gemeinsam ein modernes und zeitgemäßes neues Statut festschreiben konnten. Es ist dies eine klare
und für ganz Wien einheitlich geltende Mitbestimmungsregelung, die eine Erleichterung unserer gemeinsamen
zukünftigen Arbeit im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner der Wiener Gemeindebauten darstellt."
Abschließend betonen Stadtrat Michael Ludwig und Wiener Wohnen-Direktor Josef Neumayer, die wichtige Funktion
der Wiener Mieterbeiräte: "Die Mietervertreterinnen und Mietervertreter sind unverzichtbare Ansprechperson
für die Bewohnerinnen und Bewohner. Sie sind eine wichtige erste Anlaufstelle bei Anliegen und Problemen der
verschiedensten Art und bilden außerdem eine wichtige Kommunikationsschnittstelle gegenüber der Hausverwaltung
Wiener Wohnen. Wir wissen um die Leistungen der Mieterbeiräte, die ehrenamtlich erbracht werden, und um ihren
unschätzbaren Beitrag für ein harmonisches und zufriedenes Wohnen in den städtischen Wohnhausanlagen.
Das neue Mitbestimmungsstatut soll die Arbeit der Mietervertreterinnen und Mietervertreter weiter unterstützen
und erleichtern und gemeinsam mit den neuen Möglichkeiten für die Bewohnerinnen und Bewohner zu einer
weiteren Steigerung der Wohn- und Lebensqualität beitragen."
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