Qualitätsstandards und Leistungskatalog erarbeitet
Innsbruck (lk) - Im Jahr 2012 wurde unter dem Arbeitstitel „Transparenz in der Behindertenhilfe“ ein ambitionierter
Prozess gestartet, der eine umfangreiche Leistungsbeschreibung sowie eine Festlegung allgemeiner Qualitätsstandards
in der Behindertenhilfe zum Ziel hatte. Gemeinsam mit den Behinderteneinrichtungen und den Menschen mit Behinderungen
arbeitete das Land Tirol daran, für alle Betroffenen gültige Standards und schlussendlich eine einheitliche
Tarifgestaltung festzulegen.
In Arbeitsgruppen setzten sich die TeilnehmerInnen mit den Bereichen Mobile Begleitung, Therapie, Kommunikation
und Orientierung, Förderung, Tagesstruktur/Wohnen für Kinder und Jugendliche, Arbeit/Tagesstruktur sowie
Wohnen auseinander. Dabei wurden 32 Leistungen der Tiroler Behindertenhilfe wie zum Beispiel persönliche Assistenz,
Familienunterstützung, häuslicher Unterricht oder mobile Frühförderung beschrieben und von
den NutzerInnen reflektiert. „Als Ergebnis wurden insgesamt 18 Qualitätsstandards formuliert, zu denen sich
die Leistungserbringer und das Land Tirol bekannt haben“, berichtet Sozialreferentin Christine Baur. Diese werden
nun ab kommendem Jahr mit den dazugehörigen Übergangsfristen umgesetzt. Die Qualitätsstandards betreffen
beispielsweise die Infrastruktur, die Schulung des Personals, den Umgang mit Gewalt oder die Einbeziehung der NutzerInnen
in die Gestaltung der individuellen Unterstützung.
Tarifberechnungsmodelle entwickelt
„Für die Tarifkalkulation wurden konkrete Berechnungsmodelle entwickelt, mit denen die Tarife für
jede Leistung transparent und nachvollziehbar berechnet werden können“, informiert Johann Wiedemair, Vorstand
der Abteilung Soziales. Für die vertraglichen Rahmenbedingungen zwischen den NutzerInnen und den Einrichtungen
wurden überdies eine Muster-Dienstleistungsvereinbarung sowie eine Datenschutz-Einverständniserklärung
konzipiert.
Betroffene eingebunden
Auch wenn der Prozess formell abgeschlossen ist, heißt das nicht, dass die Arbeit aufhört: Arbeitsgruppen
werden sich weiterhin treffen und die Ergebnisse sollen zudem in die Erarbeitung eines neuen Gesetzes zur Behindertenhilfe
fließen. „Wichtig aus meiner Sicht ist bei der Erstellung des neuen Gesetzes die Einbeziehung von Menschen
mit Behinderungen von Beginn an. Dies wäre ein wichtiger Schritt in Richtung der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
in Tirol.“, betont Isolde Kafka, Vorsitzende des Monitoringausschusses für die Rechte der Menschen mit Behinderung.
„Mir war es vor allem wichtig, dass wir bei der Leistungsbeschreibung mit den direkt Betroffenen, den Menschen
mit Behinderungen, auf Augenhöhe zusammenarbeiten und sich ihre Kompetenz, ihr Wissen und ihre Erfahrungen
in den Ergebnissen wiederfinden“, stellt Baur abschließend klar und zeigt sich erfreut über die Ergebnisse
des Transparenzprozesses.
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