Hauptausschuss genehmigt Quartalsberichte betreffend Finanzmarktstabilitätsgesetz und
Ausfuhrförderung
Wien (pk) - Eine Taskforce wird den Verkauf der Südosteuropatöchter der Hypo Alpe-Adria begleiten.
Wie Finanzminister Hans Jörg Schelling am 17.12. im Hauptausschuss erklärte, wird Irmgard Griss, die
Leiterin der Hypo-Untersuchungskommission, auf eigenen Wunsch an den Arbeiten allerdings nicht teilnehmen.
Grundlage für eine Diskussion über die Hypo Alpe-Adria, aber auch über die Österreichische
Volksbanken AG (ÖVAG) waren die Quartalsberichte gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz aus dem
Jahr 2008, mit dem zur Bewältigung der Finanzkrise das sogenannte Bankenpaket mit einem Volumen von 15 Mrd.
€ ins Leben gerufen wurde. Dieser Höchstrahmen wurde nach einem entsprechenden Gesetzesbeschluss auf 22 Mrd.
€ erhöht. Bis zum 30. September 2014 verbleibt somit ein freier Rahmen von rund 9 Mrd. €. Seit der Implementierung
des Bankenpakets wurden Einnahmen im Ausmaß von rund 2,708 Mio. € erzielt, dem stehen Ausgaben in der Höhe
von rund 8,206 Mio. € gegenüber. Der Saldo des Bankenpakets ist demgemäß mit 5,498 Mio. € negativ.
Die von Schelling angekündigte Taskforce zeige einmal mehr, dass die Regierung kein Generalkonzept für
den Verkauf des SEE-Netzwerks der Hypo hat, befand Bruno Rossmann (G). Der Budgetsprecher der Grünen wertete
überdies das Bankenpaket unter Hinweis auf die vorliegenden Zahlen als "kein gutes Geschäft für
die Republik Österreich". Was die ÖVAG betrifft, appellierte er an den Finanzminister, dafür
zu sorgen, dass an diesen Sektor keine Mittel aus dem Budget fließen.
In diesem Jahr sind keine weiteren Kapitalmaßnahmen für die Hypo vorgesehen, versicherte Schelling gegenüber
NEOS-Finanzsprecher Rainer Hable. Ob es allerdings in Zukunft weiteren Kapitals bedarf, werde erst eine endgültige
Bewertung durch den derzeit laufenden Double-Asset-Review zeigen. Bezüglich der ÖVAG wiederum teilte
Schelling mit, seitens der EZB liege die grundsätzliche Zustimmung zur Restrukturierung des Gesamtsektors
bis Juni 2015 vor.
Die Berichte wurden mit jeweils mit den Stimmen der Regierungsparteien zur Kenntnis genommen.
Schelling: Bei Russland-Geschäften derzeit "so gut wie keine Ausfälle"
Schließlich standen die Berichte des Finanzministers über die im 2. und 3. Quartal 2014 übernommenen
Haftungen, Haftungsinanspruchnahmen und Rückflüsse aus Haftungsinanspruchnahmen auf der Tagesordnung,
die mit SPÖ-ÖVP-Mehrheit angenommen wurden.
Der Haftungsrahmen von 50 Mrd. € war Ende September 2014 mit 29,5 Mrd. € (30. Juni 2014: 30,1 Mrd. €) ausgenützt,
womit die Ausnützung bei rund 59% (30. Juni 2014: 60,2 %) lag. Von den angeführten Haftungen entfallen
insgesamt rund 12,7 Mrd. € auf Internationalisierungsprojekte österreichischer Unternehmen. Nach Auskunft
des Finanzressorts werden rund 1.400 Garantie- und Wechselbürgschaftsnehmer betreut.
Wie der Bericht ausführt, war die Ausnützung des Haftungsrahmens im Vergleich zum Vorjahr sowie auch
zum Vorquartal rückläufig. Bei den Neuzusagen ist eine deutliche Steigerung sowohl im Vergleich zum Vorjahr
als auch im Vergleich zum Vorquartal zu verzeichnen.
Die neuen Haftungen im 3. Quartal 2014 betrafen ein Volumen von rund 1.109 Mio. €. Davon entfielen auf Garantien
rund 407 Mio. €, auf Wechselbürgschaften rund 688 Mio. € und für die Österreichische Entwicklungsbank
rund 14 Mio. €.
Von den Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill (G) und Rainer Hable (N) auf das Risiko im Zusammenhang mit
den aktuellen Entwicklungen in Russland angesprochen, unterstrich Schelling, derzeit gebe es im Russland-Geschäft
"so gut wie keine Ausfälle". Durch die Haftungen würden politische Risiken. so etwa die Folgen
von Kapitalverkehrsregelungen abgesichert, die aber bisher nicht schlagend wurden.
Grünes Licht für Doppelbesteuerungsabkommen mit Taipeh
Abgerundet wurde der Finanzblock des Hauptausschusses mit dem Verordnungsentwurf zu einem Doppelbesteuerungsabkommen
mit Taipeh, der die Unterstützung aller Fraktionen erhielt.
Dass die Vorlage nicht dem Finanzausschuss sondern dem Hauptausschuss vorliegt, hängt damit zusammen, dass
mit ausländischen Gebieten mit Steuerhoheit, denen jedoch keine anerkannte Völkerrechtssubjektivität
zukommt, keine derartigen Abkommen geschlossen werden können. Um dennoch eine Vermeidung der Doppelbesteuerung
im Verhältnis zu solchen Regionen zu ermöglichen, kann der Finanzminister im Einvernehmen mit dem Außenminister
und mit Zustimmung des Hauptausschusses mittels Verordnungsermächtigung ein solches Abkommen abschließen.
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