Beschluss des Verfassungs- und Verwaltungsausschusses des Salzburger Landtags
Salzburg (lk) - Mit einer Vorlage der Landesregierung für ein Gesetz, mit dem ein Gesetz über
die Struktur und die Führung des Landeshaushaltes erlassen wird (Allgemeines Landeshaushaltsgesetz), beschäftigte
sich am 17.12. in einer Unterbrechung der Plenarsitzung der Verfassungs- und Verwaltungsausschuss des Salzburger
Landtags unter Vorsitz von LAbg. Mag. Barbara Sieberth (Grüne). Die Vorlage wurde mit Stimmen von ÖVP,
SPÖ, Grünen, Team Stronach gegen die der FPÖ angenommen.
Mit dem neuen Gesetz werden Akzente in Richtung Modernisierung – wie zum Beispiel Finanzierungsstrategie, unterjähriges
Budgetcontrolling oder neue Vorhaben – und Verständlichkeit – beispielsweise Reichweite der Ermächtigungen
zu Mittelüberschreitungen – gesetzt. Weiters erfolgt eine Rechtsbereinigung, indem die wesentlichen Bestimmungen
über die Struktur und Führung des Landeshaushaltes in einem unbefristeten Landesgesetz verankert werden.
Die Nichtbefristung bedeutet auch mehr Rechtssicherheit und Kontinuität. Allerdings wird dieses Gesetz voraussichtlich
2018 durch ein abermals neues Gesetz zu ersetzen sein, wenn das Drei-Komponenten-Rechnungswesen (Ergebnis-, Finanzierungs-
und Vermögensrechnung) eingeführt wird.
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