OECD-Bericht zur Arbeitsmigration

 

erstellt am
17. 12. 14
10.00 MEZ

Verbesserungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte
Paris/Wien (oecd) - Österreich hat die Hürden für die Arbeitsmigration mit der Einführung der Rot-Weiß-Rot (RWR)-Karte deutlich gesenkt, dennoch kommen weniger qualifizierte Arbeitskräfte über dieses neue Zuwanderungsmodell für Drittstaatsangehörige in das Land als von der Wirtschaft erwartet. Wie aus dem OECD-Bericht „Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Österreich“ hervorgeht, wandern jährlich nur 1300 Arbeitsmigranten von den Behörden gesteuert und mit dauerhaftem Status nach Österreich ein – das sind etwa 0,01 Prozent der Bevölkerung. OECD-weit ist das eine der geringsten Quoten, was vor allem daran liegt, dass überdurchschnittlich viele Migranten im Rahmen der Personenfreizügigkeit, also nicht direkt gesteuert, aus der EU einreisen und so einen großen Teil des zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs im qualifizierten Bereich abdecken.

Laut Bericht, der am 16.12. im Sozialministerium vorgestellt wurde, nutzen bislang vor allem „sonstige Schlüsselkräfte“ das RWR-System. Das sind qualifizierte Arbeitskräfte, die ein Stellenangebot vorweisen können, das über einem monatlichen Mindestentgelt von 2718 Euro (bei Personen älter als 30) liegt und für das im Land kein qualifizierter Bewerber zu finden war. Darüber hinaus zieht Österreich seit 2012 vermehrt auch Fachkräfte aus, meist technischen, Mangelberufen an. Der Anteil besonders hochqualifizierter Arbeitskräfte ist dagegen marginal. Die meisten Migranten, die eine RWR-Karte erhielten, stammen aus Bosnien-Herzegowina, der russischen Föderation, den USA, Serbien und Kroatien. Von den 2011 und 2012 zugelassenen Arbeitsmigranten ist auch heute noch ein hoher Anteil in Österreich beschäftigt.

Die niedrigen Zuwanderungszahlen lassen sich nach Einschätzung der Studie unter anderem auf die Zulassungskriterien des Punktesystems zurückführen. Das Punktesystem habe das Verfahren zwar transparenter gemacht, es müsse aber nachjustiert werden, um den Bedürfnissen des österreichischen Arbeitsmarktes besser Rechnung zu tragen. So werde etwa die hohe Bedeutung der deutschen Sprache auf dem Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend berücksichtigt. Die OECD empfiehlt deshalb, Bewerbern mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen Zusatzpunkte zu geben.

Ebenso sei es sinnvoll, die Zulassung für Hochqualifizierte zu vereinfachen. Derzeit stehen solchen Bewerbern gleich drei verschiedene Zulassungsschienen zur Auswahl: die RWR-Karte für besonders Hochqualifizierte, die Blaue Karte EU und die RWR-Karte für Schlüsselkräfte. Während bei hochqualifizierten RWR-Karten-Antragstellern das Punktesystem greift, müssen Bewerber für eine Blaue Karte EU ein Mindestentgelt und eine bestandene Arbeitsmarktprüfung vorweisen. Jene, die eine RWR-Karte für Schlüsselkräfte anstreben, müssen alle drei Hürden bewältigen, wenn auch in teils abgeschwächter Form. Das Mindestentgelt, das Bewerber einer Blauen Karte EU vorweisen müssen, ist so hoch, dass die Konkurrenz mit österreichischen Arbeitskräften in der Regel gering ausfällt. Deshalb wäre es aus Sicht der OECD sinnvoll, die Arbeitsmarktprüfung bei Anträgen auf die Blaue Karte EU zu streichen. Auch bei der Kategorie Schlüsselkräfte könnte diese Prüfung ab einem gewissen Entgelt wegfallen. Zudem legen die geringen Bewerberzahlen nahe, die Blaue Karte EU mit der Kategorie der Hochqualifizierten zusammenzuführen.

Auch bei der Effizienz und Transparenz des Antragsverfahrens besteht Verbesserungsbedarf. Aus Sicht der Studienautoren ist das österreichische Zulassungsverfahren vergleichsweise komplex. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass Anträge von dauerhaften Arbeitsmigranten zunächst von den Aufenthaltsbehörden, anschließend vom Arbeitsmarktservice (AMS) und schließlich wieder von den Aufenthaltsbehörden geprüft werden müssen. Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, plädiert der Bericht dafür, den Zulassungsprozess beim AMS zu beginnen. Dort wird in relativ kurzer Bearbeitungszeit die Kriterienprüfung durchgeführt. Zudem werden dort 40 Prozent aller Anträge als nicht hinreichend bewertet und abgelehnt. Auch sollten Antragssteller nicht mehr verpflichtet werden, schon zu einem frühen Verfahrensstadium eine Unterkunft in Österreich nachweisen zu müssen.

Die hohe Anzahl abgelehnter Anträge deutet laut OECD darauf hin, dass Bewerber und Arbeitgeber nicht ausreichend über Antragserfordernisse und Auswahlkriterien informiert sind. Die Studie regt an, die derzeit niedrigen Antragsgebühren zu erhöhen. Das würde ungeeignete Bewerber davon abhalten, mit ihren Anträgen Bearbeitungsrückstände zu verursachen. Die so gewonnen Mehreinnahmen könnten zur Verbesserung des Kundenservices eingesetzt werden, etwa für Service-Hotlines oder auf Arbeitsmigration spezialisierte Stellen bei AMS und/oder Aufenthaltsbehörden.

Innerhalb der OECD hat Österreich den viertgrößten Anteil an internationalen Studierenden. Diese kommen zwar mehrheitlich aus EU-/EFTA-Ländern, aber auch die Zahl der Studenten aus Drittstaaten hat sich in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Überdurchschnittlich häufig sind diese Studenten in den gesuchten naturwissenschaftlich-technischen Fächern eingeschrieben, viele von ihnen sprechen gut Deutsch. Bisher gelingt es Österreich allerdings offensichtlich kaum, das damit einhergehende Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen: Lediglich fünf Prozent der Studenten aus Drittstaaten nutzen nach ihrem Abschluss die RWR-Karte für Studienabsolventen.

Nach Einschätzung der Autoren liegt das unter anderem an den relativ strengen Zulassungskriterien für Studienabsolventen. So sind Absolventen mit Bachelor- oder Promotion von der Zulassung in dieser Kategorie ausgeschlossen. Masterabsolventen müssen innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung eine Beschäftigung in ihrem akademischen Fachbereich finden. Der Bericht empfiehlt deshalb, Universitätsabsolventen zu gestatten, jede ihrem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung unabhängig vom Studienfach anzunehmen. Alternativ könnten bei den Schlüsselkräften Bonuspunkte für in Österreich erworbene Qualifikationen vergeben und auf die Arbeitsmarktprüfung verzichtet werden. Ebenso sollte die derzeitige sechsmonatige Frist für die Arbeitssuche ausländischer Studienabsolventen verlängert werden. Schließlich empfehlen die Autoren, Bachelor- und Doktoratsabsolventen unter denselben Bedingungen in die RWR-Kategorie für Absolventen aufzunehmen wie Masterabsolventen.


 

 Drei Viertel aller dauerhaften Arbeitsmigranten kommen aus EU-Ländern
OECD empfiehlt RWR-Karte weiterzuentwickeln wie bessere Bewertung von Deutschkenntnissen - an Gehaltsgrenze für Studienabsolventen ist festzuhalten
Wien (bmask) - Drei Jahre nach Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte wurden die Ergebnisse des neuen kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodells von der OECD evaluiert. Österreich hat an der OECD-Studie" Recruiting immigrant workers" freiwillig teilgenommen, der am 16.12. im Sozialministerium vorgestellt wurde. In der Studie geht es hauptsächlich um die Zuwanderung von Schlüssel- und Fachkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems. Insofern beschreibt die Studie nur einen kleinen Ausschnitt der qualifizierten Zuwanderung und stellt auch ausdrücklich fest, dass Österreich mit einer angestiegenen Zuwanderung vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten konfrontiert ist. Etwa 76 Prozent der gesamten dauerhaften Arbeitsmigration kommt aus EU-Ländern. Diese Arbeitskräfte weisen Qualifikationen im mittleren und höheren Qualifikationssegment auf, wo offenbar auch der überwiegende Bedarf der Wirtschaft besteht. Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten haben inzwischen (mit Ausnahme von Kroatien) alle unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.

Obwohl nur ein kleines Spektrum der Zuwanderung untersucht wurde, ist die Studie aus Sicht von ArbeitsmarktexpertInnen ein wichtiger Beitrag für die bereits laufende Diskussion zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte, die auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Hervorzuheben sind dabei vor allem die Empfehlungen, die Datenqualität zu verbessern, Missbräuche genauer zu beobachten und für zukünftige Risikoeinschätzungen systematisch zu dokumentieren, aber auch ZuwanderungswerberInnen wie potentielle Arbeitgeber besser über die Zulassungsvoraussetzungen und Auswahlkriterien zu informieren. Auch die Empfehlung, Deutschkenntnisse von BewerberInnen höher zu bewerten, wird zum Anlass genommen, das geltende Punktesystem genauer zu überprüfen. Die Sozialpartner, auf deren Vorschlägen das geltende Modell im Wesentlichen beruht, sind hier eingeladen mitzuwirken. Generell werden alle Anregungen für weitere Verfahrensvereinfachungen, bessere Informationen und Serviceorientierung gemeinsam mit den sonst betroffenen Ressorts, allen voran mit dem Innenministerium, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft. Die Expertengespräche dazu sind bereits im Laufen.

Abgesehen von im RWRK-System festgelegten Mindeststandards muss das jeweilige Gehalt mindestens dem kollektivvertraglichen Mindestentgelt bzw. der ortsüblichen Entlohnung entsprechen. Das ist ganz im Sinne des international vorbildlichen und erst kürzlich weiter verbesserten Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes(LDSB-G).

Daher ist das Sozialministerium auch ganz im Einklang mit der OECD, die keine Hinweise auf einen Bedarf zur Absenkung der gesetzlich festgelegten Mindestentgelterfordernisse im RWRK-System sieht. Aus einer Grafik im Bericht geht deutlich hervor, dass die Lohnuntergrenzen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte im Vergleich zu anderen Ländern und der Blauen Karte EU niedrig angesetzt sind. An der Gehaltsgrenze für StudienabsolventInnen - diese beträgt im Jahr 2015 2.092,50 Euro brutto, was eine Nettoentlohnung von lediglich rund 1.400 Euro ergibt - müsse auch festgehalten werden.

Ebenso wird in der Studie festgehalten, dass Österreich u.a. wegen des vergleichsweise geringeren Gehaltsniveaus weniger attraktiv für international Arbeitsuchende sein könnte als andere Länder.

Bei der Empfehlung, auch BachelorabsolventInnen in das RWRK-System einzubeziehen, sei es vorstellbar, dies für Bachelors aus naturwissenschaftlichen Studienrichtungen zu ermöglichen, heißt es aus dem Sozialministerium. Die Gehaltsgrenze müsse sich aber an der Höhe für StudienabsolventInnen orientieren. Der Vorschlag, Antragsteller auf eine Blaue Karte oder eine RWR-Karte als sonstige Schlüsselkraft von der Arbeitsmarktprüfung auszunehmen, kann aus Sicht des Sozialministeriums bei der gegenwärtig angespannten Arbeitsmarktlage nicht aufgegriffen werden.

Die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zur Sicherung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes ist zweifellos wichtig und weiter zu attraktivieren, es muss aber bei allen Maßnahmen darauf geachtet werden, dass die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten vorrangig inländischen und integrierten ausländischen Arbeitskräften zur Verfügung stehen und die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht im Wege der Zuwanderung unter Druck geraten.


 

Korun: Lebensnahe Rot-Weiß-Rot-Karte statt Augenauswischerei
Grüne wollen Senkung der Einkommenshürde und Rücknahme bürokratischer Schikanen
Wien (grüne) - "Die Ergebnisse des OECD-Experten Liebig zu den Mängeln der Rot-Weiß Rot-Karte bestätigen leider, was bereits seit der Einführung dieser Karte auf der Hand liegt: Die bisherige halbherzige Lösung mit hohen Hürden selbst für gut qualifizierte ArbeitnehmerInnen ist für die meisten gefragten Arbeitskräfte einfach nicht attraktiv genug", sagt Alev Korum, Migrationssprecherin der Grünen.

"Es braucht eine realitäts- und praxisnahe Rot-Weiß-Rot-Karte. Dafür sind viele Verbesserungen notwendig: Etwa bei der unrealistisch hohen Einkommensgrenze, den zahlreichen behördlichen Nachweisen (wie zum Beispiel dass man eine Wohnung nachweisen muss, bevor man überhaupt weiß, ob man zuwandern darf) und beim Familiennachzug. Nur dann wird die Rot-Weiß-Rot Karte auch erfolgreich können", meint Korun.


 

Loacker: Rot-Weiß-Rot Karte bedarf weiterer Reformen
Im Wettbewerb um internationale Fachkräfte hinkt Österreich nach
Wien (neos) - "Die Rot-Weiß-Rot Karte hätte ein Erfolgsmodell werden können. Doch wie so oft in Österreich verderben zu viele Köche den Brei. Dank eines überbordenden bürokratischen Aufwands wirkt die Rot-Weiß-Rot Karte als Eintrittsbarriere für ausländische Spitzenkräfte auf den österreichischen Arbeitsmarkt. Damit hinkt Österreich im Wettbewerb um internationale Fachkräfte weiterhin hinten nach", zeigt sich NEOS-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker bestärkt von der Präsentation zu Arbeitsmigration im Sozialministerium. "Die EU Binnenmigration kann zwar eine Folge der schlechten Wettbewerbsposition Österreichs geringfügig ausgleichen. Das darf aber kein Anreiz des Sozialministeriums sein, im Bereich der Kritierien-basierten Zuwanderung - durch die Rot-Weiß-Rot Karte -keine weitere Reformmaßnahmen zur Attraktivierung zu setzen."

Und weiter: "Wesentlich muss sein, die bürokratischen Hürden abzubauen und das Verfahren massiv zu beschleunigen. Die Aufgaben innerhalb der Behörden zum Erhalt einer Rot-Weiß-Rot Karte sind zu zersplittert. Da weiß die rechte Hand oft nicht, was die Linke macht. Wir sehen es zudem kritisch, dass eine Arbeitsmarktprüfung erst mit der Antragstellung vollzogen wird. Den Unternehmen, die dringend Fachkräfte suchen, werden zusätzliche Bürden auferlegt," sieht Loacker einige Fehlkonstruktionen in der derzeitigen Konzeption der Rot-Weiß-Rot Karte. "Dass Bachelor-Abschlüsse nicht anerkannt werden, ist eine weitere Ungerechtigkeit, die umgehend abgeschafft werden muss. Vor allem für Absolventinnen und Absolventen heimischer Unis aus Drittstaaten sind die Hürden der Rot-Weiß-Rot Karte zu hoch. Wir fordern deshalb nicht nur die Anerkennung von Bachelor-Studien, auch die Einkommensgrenzen sollen den durchschnittlichen Einstiegsgehältern von Studienabsolventinnen und -absolventen angepasst werden und die Dauer der Jobsuche verlängert werden," konkretisiert Loacker seine Forderungen. "Es ist nicht einzusehen, weshalb wir diesen Absolventinnen und Absolventen einen freien Universitätszugang gewähren, aber sie vom Arbeitsmarkt einfach ausschließen."


 

OECD bestätigt WKO-Forderungen nach Adaptierung der Rot-Weiss-Rot-Karte
Rot-Weiss-Rot-Karte als Meilenstein der Migrationspolitik - WKÖ-Gleitsmann: Jetzt Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung entwickeln"
Wien (pwk) - "Die Rot-Weiß-Rot-Karte war ein Meilenstein in der österreichischen Migrationspolitik, viele Länder blicken mit großem Interesse nach Österreich. Wenn die OECD nun zu dem Schluss kommt, dass nun, nach drei Jahren des Bestehens, eine Adaptierung des Modells notwendig ist, bestätigen die Experten damit die Forderungen der Wirtschaft", betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit in der WKÖ.

Öffnung für Bachelor- und Doktoratsabsolventen
In der heute präsentierten Studie "Recruiting Immigrant Workers Austria" schlägt die OECD Weiterentwicklungen der Rot-Weiß-Rot-Karte vor, um die Potenziale ausländischer Studienabsolventen besser nützen zu können. Empfohlen wird die Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Bachelor- und Doktoratsabsolventen sowie eine Ausweitung der Jobsuchzeit - damit liegt die OECD genau auf Linie der WKÖ. "Internationale Studierende, die ihr Studium an österreichischen Universitäten absolviert haben, sind Idealzuwanderer. Sie verfügen über eine hohe Qualifikation und sind bereits in Österreich integriert. Zudem wurde ihre Ausbildung auf Kosten der österreichischen Steuerzahler finanziert. Es wäre also sowohl arbeitsmarkt- als auch fiskalpolitischer Unfug, diesen hoch qualifizierten Personen den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu erschweren", stellt Gleitsmann fest.

Auch der Vorschlag der OECD, die Voraussetzung des Vorliegens eines Mietvertrags bei der Antragstellung zu streichen, deckt sich mit einer WKÖ-Forderung. Gleitsmann: "Es ist für Personen, die sich noch im Ausland befinden, nahezu unmöglich, einen Mietvertrag in Österreich abzuschließen - vor allem vor dem Hintergrund, dass der Ausgang des Verfahrens zu diesem Zeitpunkt noch unklar ist und sich kaum ein österreichischer Vermieter darauf einlassen würde. Diese Voraussetzung stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Hürde dar und sollte möglichst rasch gestrichen werden".+

Höher qualifizierte Jobs in die Mangelberufsliste aufnehmen
Weiters wird von der WKÖ - wie auch von der OECD vorgeschlagen -eine Ausweitung der Datengrundlage für die Erstellung der Mangelberufsliste unterstützt, sodass insbesondere auch höher qualifizierte Jobs in der Mangelberufsliste berücksichtigt werden können. Darüber hinaus fordert auch die WKÖ eine verbesserte Verfahrensqualität und Willkommenskultur bei den österreichischen Behörden.

Die OECD hält fest, dass Österreich noch nicht am Radar von international mobilen Talenten aufscheint und auch noch nicht ausreichend Anstrengungen unternommen hat, um sich als Zielland für qualifizierte Migranten zu positionieren. Hier hofft Gleitsmann, dass die im Regierungsprogramm verankerte Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung bald in Angriff genommen wird. "Die WKÖ hat hier umfassende Vorschläge ausgearbeitet, um die Attraktivität Österreichs für internationale Talente zu steigern. Wir müssen rasch die nötigen Schritte vorbereiten, damit wir im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Zuwanderer nicht nachhinken. Deutschland hat uns in den letzten Jahren bereits einiges vorgelegt. Wir dürfen uns nicht auf der Rot-Weiß-Rot-Karte ausruhen und riskieren, den Anschluss zu verlieren", warnt Gleitsmann.  


 

 Neumayer: OECD-Bericht bestätigt Handlungsbedarf bei qualifizierter Zuwanderung
Regierungsprogramm zu qualifizierter Zuwanderung rasch umsetzen - Rot-Weiß-Rot-Karte entbürokratisieren und weiterentwickeln
Wien (pdi) - "Wir müssen Qualifikation nach Österreich holen und uns noch stärker als bisher als attraktiver Standort für hochqualifizierte Facharbeitskräfte positionieren. Qualifizierte Zuwanderung ist ein Schlüsselfaktor für einen nachhaltig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort und damit auch für mehr Beschäftigung. Dem wurde mit Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR) Rechnung getragen, die es nun weiterzuentwickeln gilt", hielt Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), am 16.12. anlässlich der Präsentation des OECD-Länderberichts zu Österreich fest. So bestätige der Bericht zwar, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration in Österreich durch die jüngsten Reformen verbessert wurden, empfehle aber auch ganz klar weitere Anpassungen - etwa die verstärkte Nutzung des qualifizierten Arbeitskräftepotenzials ausländischer Studierender. "Das entspricht der langjährigen Forderung der Industrie, wonach Bachelor- und Doktoratsabsolventinnen und -absolventen in das RWR-System einbezogen werden sollten", so Neumayer, der klarstellte: "Diese haben arbeitsmarktnahe Qualifikationen, sind meist gut in Österreich integriert und wurden auf Kosten der österreichischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgebildet. Dennoch gelten für sie die erleichterten Regelungen für Studienabsolventinnen und -absolventen nicht, wodurch fachliche Qualifikation ins Ausland abzufließen droht. Das müssen wir ändern." Auch müsse eine entsprechende Zeitdauer für die Arbeitsplatzsuche vorgesehen werden - seitens der Industrie plädiere man hier für die Verlängerung von sechs auf zwölf Monate sowie für die Schaffung eines eigenen Aufenthaltstitels zur Jobsuche. Neumayer: "Häufig dauern die Verfahren schon acht Wochen. Dadurch bleiben für die Jobsuche noch vier Monate, was sich vor allem über den Sommer - mangels Angebot -oft schwierig gestaltet. Hier sehen wir daher Bedarf für eine Adaptierung."
Verfahren schneller und transparenter gestalten

Immer wieder würden zudem die Dauer sowie die Transparenz der Verfahren kritisiert. "Die Einführung einer digitalen Antragsverfolgungsmöglichkeit, eine verbesserte Bescheidbegründung, die Etablierung eines Monitoring-Systems in den Behörden hinsichtlich Verfahrensdauer und Verfahrensqualität sowie die Bereitstellung von mehrsprachigem und einfach lesbarem Informationsmaterial könnten hier Abhilfe schaffen", so der IV-Generalsekretär. Angesichts der demografischen Entwicklung und der globalen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften steige der Wettbewerb von Unternehmen und Staaten um die besten Köpfe. "Um für diesen Wettbewerb gerüstet zu sein, brauchen wir unter anderem ein unbürokratisches Anerkennungsverfahren für ausländische Qualifikationen bis hin zu einer vermehrten Sprachförderung auf allen Bildungsebenen zur besseren Integration", so Neumayer, der abschließend hervorhob:
"Österreich muss sich als Zielort für internationale Talente positionieren. Zusätzlich zum gesetzlichen Regelwerk muss es daher ein attraktives Gesamtkonzept für qualifizierte Zuwanderung geben, damit Österreich künftig verstärkt von internationalen Talenten wahrgenommen wird."

 

 

 

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