|
OECD-Bericht zur Arbeitsmigration
|
|
erstellt am
17. 12. 14
10.00 MEZ
|
Verbesserungsbedarf bei der Rot-Weiß-Rot-Karte
Paris/Wien (oecd) - Österreich hat die Hürden für die Arbeitsmigration mit der Einführung
der Rot-Weiß-Rot (RWR)-Karte deutlich gesenkt, dennoch kommen weniger qualifizierte Arbeitskräfte über
dieses neue Zuwanderungsmodell für Drittstaatsangehörige in das Land als von der Wirtschaft erwartet.
Wie aus dem OECD-Bericht „Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte: Österreich“ hervorgeht, wandern
jährlich nur 1300 Arbeitsmigranten von den Behörden gesteuert und mit dauerhaftem Status nach Österreich
ein – das sind etwa 0,01 Prozent der Bevölkerung. OECD-weit ist das eine der geringsten Quoten, was vor allem
daran liegt, dass überdurchschnittlich viele Migranten im Rahmen der Personenfreizügigkeit, also nicht
direkt gesteuert, aus der EU einreisen und so einen großen Teil des zusätzlichen Arbeitskräftebedarfs
im qualifizierten Bereich abdecken.
Laut Bericht, der am 16.12. im Sozialministerium vorgestellt wurde, nutzen bislang vor allem „sonstige Schlüsselkräfte“
das RWR-System. Das sind qualifizierte Arbeitskräfte, die ein Stellenangebot vorweisen können, das über
einem monatlichen Mindestentgelt von 2718 Euro (bei Personen älter als 30) liegt und für das im Land
kein qualifizierter Bewerber zu finden war. Darüber hinaus zieht Österreich seit 2012 vermehrt auch Fachkräfte
aus, meist technischen, Mangelberufen an. Der Anteil besonders hochqualifizierter Arbeitskräfte ist dagegen
marginal. Die meisten Migranten, die eine RWR-Karte erhielten, stammen aus Bosnien-Herzegowina, der russischen
Föderation, den USA, Serbien und Kroatien. Von den 2011 und 2012 zugelassenen Arbeitsmigranten ist auch heute
noch ein hoher Anteil in Österreich beschäftigt.
Die niedrigen Zuwanderungszahlen lassen sich nach Einschätzung der Studie unter anderem auf die Zulassungskriterien
des Punktesystems zurückführen. Das Punktesystem habe das Verfahren zwar transparenter gemacht, es müsse
aber nachjustiert werden, um den Bedürfnissen des österreichischen Arbeitsmarktes besser Rechnung zu
tragen. So werde etwa die hohe Bedeutung der deutschen Sprache auf dem Arbeitsmarkt noch nicht ausreichend berücksichtigt.
Die OECD empfiehlt deshalb, Bewerbern mit fortgeschrittenen Deutschkenntnissen Zusatzpunkte zu geben.
Ebenso sei es sinnvoll, die Zulassung für Hochqualifizierte zu vereinfachen. Derzeit stehen solchen Bewerbern
gleich drei verschiedene Zulassungsschienen zur Auswahl: die RWR-Karte für besonders Hochqualifizierte, die
Blaue Karte EU und die RWR-Karte für Schlüsselkräfte. Während bei hochqualifizierten RWR-Karten-Antragstellern
das Punktesystem greift, müssen Bewerber für eine Blaue Karte EU ein Mindestentgelt und eine bestandene
Arbeitsmarktprüfung vorweisen. Jene, die eine RWR-Karte für Schlüsselkräfte anstreben, müssen
alle drei Hürden bewältigen, wenn auch in teils abgeschwächter Form. Das Mindestentgelt, das Bewerber
einer Blauen Karte EU vorweisen müssen, ist so hoch, dass die Konkurrenz mit österreichischen Arbeitskräften
in der Regel gering ausfällt. Deshalb wäre es aus Sicht der OECD sinnvoll, die Arbeitsmarktprüfung
bei Anträgen auf die Blaue Karte EU zu streichen. Auch bei der Kategorie Schlüsselkräfte könnte
diese Prüfung ab einem gewissen Entgelt wegfallen. Zudem legen die geringen Bewerberzahlen nahe, die Blaue
Karte EU mit der Kategorie der Hochqualifizierten zusammenzuführen.
Auch bei der Effizienz und Transparenz des Antragsverfahrens besteht Verbesserungsbedarf. Aus Sicht der Studienautoren
ist das österreichische Zulassungsverfahren vergleichsweise komplex. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen,
dass Anträge von dauerhaften Arbeitsmigranten zunächst von den Aufenthaltsbehörden, anschließend
vom Arbeitsmarktservice (AMS) und schließlich wieder von den Aufenthaltsbehörden geprüft werden
müssen. Um das Verfahren zu beschleunigen und zu vereinfachen, plädiert der Bericht dafür, den Zulassungsprozess
beim AMS zu beginnen. Dort wird in relativ kurzer Bearbeitungszeit die Kriterienprüfung durchgeführt.
Zudem werden dort 40 Prozent aller Anträge als nicht hinreichend bewertet und abgelehnt. Auch sollten Antragssteller
nicht mehr verpflichtet werden, schon zu einem frühen Verfahrensstadium eine Unterkunft in Österreich
nachweisen zu müssen.
Die hohe Anzahl abgelehnter Anträge deutet laut OECD darauf hin, dass Bewerber und Arbeitgeber nicht ausreichend
über Antragserfordernisse und Auswahlkriterien informiert sind. Die Studie regt an, die derzeit niedrigen
Antragsgebühren zu erhöhen. Das würde ungeeignete Bewerber davon abhalten, mit ihren Anträgen
Bearbeitungsrückstände zu verursachen. Die so gewonnen Mehreinnahmen könnten zur Verbesserung des
Kundenservices eingesetzt werden, etwa für Service-Hotlines oder auf Arbeitsmigration spezialisierte Stellen
bei AMS und/oder Aufenthaltsbehörden.
Innerhalb der OECD hat Österreich den viertgrößten Anteil an internationalen Studierenden. Diese
kommen zwar mehrheitlich aus EU-/EFTA-Ländern, aber auch die Zahl der Studenten aus Drittstaaten hat sich
in den letzten Jahren mehr als verdoppelt. Überdurchschnittlich häufig sind diese Studenten in den gesuchten
naturwissenschaftlich-technischen Fächern eingeschrieben, viele von ihnen sprechen gut Deutsch. Bisher gelingt
es Österreich allerdings offensichtlich kaum, das damit einhergehende Arbeitskräftepotenzial auszuschöpfen:
Lediglich fünf Prozent der Studenten aus Drittstaaten nutzen nach ihrem Abschluss die RWR-Karte für Studienabsolventen.
Nach Einschätzung der Autoren liegt das unter anderem an den relativ strengen Zulassungskriterien für
Studienabsolventen. So sind Absolventen mit Bachelor- oder Promotion von der Zulassung in dieser Kategorie ausgeschlossen.
Masterabsolventen müssen innerhalb einer vergleichsweise kurzen Zeit nach Ablauf ihrer Aufenthaltsbewilligung
eine Beschäftigung in ihrem akademischen Fachbereich finden. Der Bericht empfiehlt deshalb, Universitätsabsolventen
zu gestatten, jede ihrem Ausbildungsniveau entsprechende Beschäftigung unabhängig vom Studienfach anzunehmen.
Alternativ könnten bei den Schlüsselkräften Bonuspunkte für in Österreich erworbene Qualifikationen
vergeben und auf die Arbeitsmarktprüfung verzichtet werden. Ebenso sollte die derzeitige sechsmonatige Frist
für die Arbeitssuche ausländischer Studienabsolventen verlängert werden. Schließlich empfehlen
die Autoren, Bachelor- und Doktoratsabsolventen unter denselben Bedingungen in die RWR-Kategorie für Absolventen
aufzunehmen wie Masterabsolventen.
|
|
|
|
Drei Viertel aller dauerhaften Arbeitsmigranten kommen aus EU-Ländern
OECD empfiehlt RWR-Karte weiterzuentwickeln wie bessere Bewertung von Deutschkenntnissen
- an Gehaltsgrenze für Studienabsolventen ist festzuhalten
Wien (bmask) - Drei Jahre nach Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte wurden die Ergebnisse des neuen
kriteriengeleiteten Zuwanderungsmodells von der OECD evaluiert. Österreich hat an der OECD-Studie" Recruiting
immigrant workers" freiwillig teilgenommen, der am 16.12. im Sozialministerium vorgestellt wurde. In der Studie
geht es hauptsächlich um die Zuwanderung von Schlüssel- und Fachkräften im Rahmen des Rot-Weiß-Rot-Karten-Systems.
Insofern beschreibt die Studie nur einen kleinen Ausschnitt der qualifizierten Zuwanderung und stellt auch ausdrücklich
fest, dass Österreich mit einer angestiegenen Zuwanderung vor allem aus den EU-Mitgliedstaaten konfrontiert
ist. Etwa 76 Prozent der gesamten dauerhaften Arbeitsmigration kommt aus EU-Ländern. Diese Arbeitskräfte
weisen Qualifikationen im mittleren und höheren Qualifikationssegment auf, wo offenbar auch der überwiegende
Bedarf der Wirtschaft besteht. Arbeitskräfte aus den neuen EU-Mitgliedstaaten haben inzwischen (mit Ausnahme
von Kroatien) alle unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt.
Obwohl nur ein kleines Spektrum der Zuwanderung untersucht wurde, ist die Studie aus Sicht von ArbeitsmarktexpertInnen
ein wichtiger Beitrag für die bereits laufende Diskussion zur Evaluierung und Weiterentwicklung der Rot-Weiß-Rot-Karte,
die auch im Regierungsprogramm vorgesehen ist. Hervorzuheben sind dabei vor allem die Empfehlungen, die Datenqualität
zu verbessern, Missbräuche genauer zu beobachten und für zukünftige Risikoeinschätzungen systematisch
zu dokumentieren, aber auch ZuwanderungswerberInnen wie potentielle Arbeitgeber besser über die Zulassungsvoraussetzungen
und Auswahlkriterien zu informieren. Auch die Empfehlung, Deutschkenntnisse von BewerberInnen höher zu bewerten,
wird zum Anlass genommen, das geltende Punktesystem genauer zu überprüfen. Die Sozialpartner, auf deren
Vorschlägen das geltende Modell im Wesentlichen beruht, sind hier eingeladen mitzuwirken. Generell werden
alle Anregungen für weitere Verfahrensvereinfachungen, bessere Informationen und Serviceorientierung gemeinsam
mit den sonst betroffenen Ressorts, allen voran mit dem Innenministerium, auf ihre Umsetzbarkeit überprüft.
Die Expertengespräche dazu sind bereits im Laufen.
Abgesehen von im RWRK-System festgelegten Mindeststandards muss das jeweilige Gehalt mindestens dem kollektivvertraglichen
Mindestentgelt bzw. der ortsüblichen Entlohnung entsprechen. Das ist ganz im Sinne des international vorbildlichen
und erst kürzlich weiter verbesserten Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetzes(LDSB-G).
Daher ist das Sozialministerium auch ganz im Einklang mit der OECD, die keine Hinweise auf einen Bedarf zur Absenkung
der gesetzlich festgelegten Mindestentgelterfordernisse im RWRK-System sieht. Aus einer Grafik im Bericht geht
deutlich hervor, dass die Lohnuntergrenzen im Rahmen der Rot-Weiß-Rot-Karte im Vergleich zu anderen Ländern
und der Blauen Karte EU niedrig angesetzt sind. An der Gehaltsgrenze für StudienabsolventInnen - diese beträgt
im Jahr 2015 2.092,50 Euro brutto, was eine Nettoentlohnung von lediglich rund 1.400 Euro ergibt - müsse auch
festgehalten werden.
Ebenso wird in der Studie festgehalten, dass Österreich u.a. wegen des vergleichsweise geringeren Gehaltsniveaus
weniger attraktiv für international Arbeitsuchende sein könnte als andere Länder.
Bei der Empfehlung, auch BachelorabsolventInnen in das RWRK-System einzubeziehen, sei es vorstellbar, dies für
Bachelors aus naturwissenschaftlichen Studienrichtungen zu ermöglichen, heißt es aus dem Sozialministerium.
Die Gehaltsgrenze müsse sich aber an der Höhe für StudienabsolventInnen orientieren. Der Vorschlag,
Antragsteller auf eine Blaue Karte oder eine RWR-Karte als sonstige Schlüsselkraft von der Arbeitsmarktprüfung
auszunehmen, kann aus Sicht des Sozialministeriums bei der gegenwärtig angespannten Arbeitsmarktlage nicht
aufgegriffen werden.
Die Zuwanderung qualifizierter Arbeitskräfte zur Sicherung des Wirtschafts- und Wissenschaftsstandortes ist
zweifellos wichtig und weiter zu attraktivieren, es muss aber bei allen Maßnahmen darauf geachtet werden,
dass die vorhandenen Beschäftigungsmöglichkeiten vorrangig inländischen und integrierten ausländischen
Arbeitskräften zur Verfügung stehen und die geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht im Wege der
Zuwanderung unter Druck geraten.
|
|
|
|
Korun: Lebensnahe Rot-Weiß-Rot-Karte statt Augenauswischerei
Grüne wollen Senkung der Einkommenshürde und Rücknahme bürokratischer
Schikanen
Wien (grüne) - "Die Ergebnisse des OECD-Experten Liebig zu den Mängeln der Rot-Weiß
Rot-Karte bestätigen leider, was bereits seit der Einführung dieser Karte auf der Hand liegt: Die bisherige
halbherzige Lösung mit hohen Hürden selbst für gut qualifizierte ArbeitnehmerInnen ist für
die meisten gefragten Arbeitskräfte einfach nicht attraktiv genug", sagt Alev Korum, Migrationssprecherin
der Grünen.
"Es braucht eine realitäts- und praxisnahe Rot-Weiß-Rot-Karte. Dafür sind viele Verbesserungen
notwendig: Etwa bei der unrealistisch hohen Einkommensgrenze, den zahlreichen behördlichen Nachweisen (wie
zum Beispiel dass man eine Wohnung nachweisen muss, bevor man überhaupt weiß, ob man zuwandern darf)
und beim Familiennachzug. Nur dann wird die Rot-Weiß-Rot Karte auch erfolgreich können", meint
Korun.
|
|
|
|
Loacker: Rot-Weiß-Rot Karte bedarf weiterer Reformen
Im Wettbewerb um internationale Fachkräfte hinkt Österreich nach
Wien (neos) - "Die Rot-Weiß-Rot Karte hätte ein Erfolgsmodell werden können. Doch wie so oft
in Österreich verderben zu viele Köche den Brei. Dank eines überbordenden bürokratischen Aufwands
wirkt die Rot-Weiß-Rot Karte als Eintrittsbarriere für ausländische Spitzenkräfte auf den
österreichischen Arbeitsmarkt. Damit hinkt Österreich im Wettbewerb um internationale Fachkräfte
weiterhin hinten nach", zeigt sich NEOS-Arbeitsmarktsprecher Gerald Loacker bestärkt von der Präsentation
zu Arbeitsmigration im Sozialministerium. "Die EU Binnenmigration kann zwar eine Folge der schlechten Wettbewerbsposition
Österreichs geringfügig ausgleichen. Das darf aber kein Anreiz des Sozialministeriums sein, im Bereich
der Kritierien-basierten Zuwanderung - durch die Rot-Weiß-Rot Karte -keine weitere Reformmaßnahmen
zur Attraktivierung zu setzen."
Und weiter: "Wesentlich muss sein, die bürokratischen Hürden abzubauen und das Verfahren massiv
zu beschleunigen. Die Aufgaben innerhalb der Behörden zum Erhalt einer Rot-Weiß-Rot Karte sind zu zersplittert.
Da weiß die rechte Hand oft nicht, was die Linke macht. Wir sehen es zudem kritisch, dass eine Arbeitsmarktprüfung
erst mit der Antragstellung vollzogen wird. Den Unternehmen, die dringend Fachkräfte suchen, werden zusätzliche
Bürden auferlegt," sieht Loacker einige Fehlkonstruktionen in der derzeitigen Konzeption der Rot-Weiß-Rot
Karte. "Dass Bachelor-Abschlüsse nicht anerkannt werden, ist eine weitere Ungerechtigkeit, die umgehend
abgeschafft werden muss. Vor allem für Absolventinnen und Absolventen heimischer Unis aus Drittstaaten sind
die Hürden der Rot-Weiß-Rot Karte zu hoch. Wir fordern deshalb nicht nur die Anerkennung von Bachelor-Studien,
auch die Einkommensgrenzen sollen den durchschnittlichen Einstiegsgehältern von Studienabsolventinnen und
-absolventen angepasst werden und die Dauer der Jobsuche verlängert werden," konkretisiert Loacker seine
Forderungen. "Es ist nicht einzusehen, weshalb wir diesen Absolventinnen und Absolventen einen freien Universitätszugang
gewähren, aber sie vom Arbeitsmarkt einfach ausschließen."
|
|
|
|
OECD bestätigt WKO-Forderungen nach Adaptierung der Rot-Weiss-Rot-Karte
Rot-Weiss-Rot-Karte als Meilenstein der Migrationspolitik - WKÖ-Gleitsmann: Jetzt
Gesamtstrategie für qualifizierte Zuwanderung entwickeln"
Wien (pwk) - "Die Rot-Weiß-Rot-Karte war ein Meilenstein in der österreichischen Migrationspolitik,
viele Länder blicken mit großem Interesse nach Österreich. Wenn die OECD nun zu dem Schluss kommt,
dass nun, nach drei Jahren des Bestehens, eine Adaptierung des Modells notwendig ist, bestätigen die Experten
damit die Forderungen der Wirtschaft", betont Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung Sozialpolitik und Gesundheit
in der WKÖ.
Öffnung für Bachelor- und Doktoratsabsolventen
In der heute präsentierten Studie "Recruiting Immigrant Workers Austria" schlägt die OECD Weiterentwicklungen
der Rot-Weiß-Rot-Karte vor, um die Potenziale ausländischer Studienabsolventen besser nützen zu
können. Empfohlen wird die Öffnung der Rot-Weiß-Rot-Karte für Bachelor- und Doktoratsabsolventen
sowie eine Ausweitung der Jobsuchzeit - damit liegt die OECD genau auf Linie der WKÖ. "Internationale
Studierende, die ihr Studium an österreichischen Universitäten absolviert haben, sind Idealzuwanderer.
Sie verfügen über eine hohe Qualifikation und sind bereits in Österreich integriert. Zudem wurde
ihre Ausbildung auf Kosten der österreichischen Steuerzahler finanziert. Es wäre also sowohl arbeitsmarkt-
als auch fiskalpolitischer Unfug, diesen hoch qualifizierten Personen den Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
zu erschweren", stellt Gleitsmann fest.
Auch der Vorschlag der OECD, die Voraussetzung des Vorliegens eines Mietvertrags bei der Antragstellung zu streichen,
deckt sich mit einer WKÖ-Forderung. Gleitsmann: "Es ist für Personen, die sich noch im Ausland befinden,
nahezu unmöglich, einen Mietvertrag in Österreich abzuschließen - vor allem vor dem Hintergrund,
dass der Ausgang des Verfahrens zu diesem Zeitpunkt noch unklar ist und sich kaum ein österreichischer Vermieter
darauf einlassen würde. Diese Voraussetzung stellt eine sachlich nicht gerechtfertigte Hürde dar und
sollte möglichst rasch gestrichen werden".+
Höher qualifizierte Jobs in die Mangelberufsliste aufnehmen
Weiters wird von der WKÖ - wie auch von der OECD vorgeschlagen -eine Ausweitung der Datengrundlage für
die Erstellung der Mangelberufsliste unterstützt, sodass insbesondere auch höher qualifizierte Jobs in
der Mangelberufsliste berücksichtigt werden können. Darüber hinaus fordert auch die WKÖ eine
verbesserte Verfahrensqualität und Willkommenskultur bei den österreichischen Behörden.
Die OECD hält fest, dass Österreich noch nicht am Radar von international mobilen Talenten aufscheint
und auch noch nicht ausreichend Anstrengungen unternommen hat, um sich als Zielland für qualifizierte Migranten
zu positionieren. Hier hofft Gleitsmann, dass die im Regierungsprogramm verankerte Gesamtstrategie für qualifizierte
Zuwanderung bald in Angriff genommen wird. "Die WKÖ hat hier umfassende Vorschläge ausgearbeitet,
um die Attraktivität Österreichs für internationale Talente zu steigern. Wir müssen rasch die
nötigen Schritte vorbereiten, damit wir im internationalen Wettbewerb um qualifizierte Zuwanderer nicht nachhinken.
Deutschland hat uns in den letzten Jahren bereits einiges vorgelegt. Wir dürfen uns nicht auf der Rot-Weiß-Rot-Karte
ausruhen und riskieren, den Anschluss zu verlieren", warnt Gleitsmann.
|
|
|
|
Neumayer: OECD-Bericht bestätigt Handlungsbedarf bei qualifizierter Zuwanderung
Regierungsprogramm zu qualifizierter Zuwanderung rasch umsetzen - Rot-Weiß-Rot-Karte
entbürokratisieren und weiterentwickeln
Wien (pdi) - "Wir müssen Qualifikation nach Österreich holen und uns noch stärker als
bisher als attraktiver Standort für hochqualifizierte Facharbeitskräfte positionieren. Qualifizierte
Zuwanderung ist ein Schlüsselfaktor für einen nachhaltig wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort
und damit auch für mehr Beschäftigung. Dem wurde mit Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte (RWR)
Rechnung getragen, die es nun weiterzuentwickeln gilt", hielt Mag. Christoph Neumayer, Generalsekretär
der Industriellenvereinigung (IV), am 16.12. anlässlich der Präsentation des OECD-Länderberichts
zu Österreich fest. So bestätige der Bericht zwar, dass die bestehenden Rahmenbedingungen für Arbeitsmigration
in Österreich durch die jüngsten Reformen verbessert wurden, empfehle aber auch ganz klar weitere Anpassungen
- etwa die verstärkte Nutzung des qualifizierten Arbeitskräftepotenzials ausländischer Studierender.
"Das entspricht der langjährigen Forderung der Industrie, wonach Bachelor- und Doktoratsabsolventinnen
und -absolventen in das RWR-System einbezogen werden sollten", so Neumayer, der klarstellte: "Diese haben
arbeitsmarktnahe Qualifikationen, sind meist gut in Österreich integriert und wurden auf Kosten der österreichischen
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ausgebildet. Dennoch gelten für sie die erleichterten Regelungen für
Studienabsolventinnen und -absolventen nicht, wodurch fachliche Qualifikation ins Ausland abzufließen droht.
Das müssen wir ändern." Auch müsse eine entsprechende Zeitdauer für die Arbeitsplatzsuche
vorgesehen werden - seitens der Industrie plädiere man hier für die Verlängerung von sechs auf zwölf
Monate sowie für die Schaffung eines eigenen Aufenthaltstitels zur Jobsuche. Neumayer: "Häufig dauern
die Verfahren schon acht Wochen. Dadurch bleiben für die Jobsuche noch vier Monate, was sich vor allem über
den Sommer - mangels Angebot -oft schwierig gestaltet. Hier sehen wir daher Bedarf für eine Adaptierung."
Verfahren schneller und transparenter gestalten
Immer wieder würden zudem die Dauer sowie die Transparenz der Verfahren kritisiert. "Die Einführung
einer digitalen Antragsverfolgungsmöglichkeit, eine verbesserte Bescheidbegründung, die Etablierung eines
Monitoring-Systems in den Behörden hinsichtlich Verfahrensdauer und Verfahrensqualität sowie die Bereitstellung
von mehrsprachigem und einfach lesbarem Informationsmaterial könnten hier Abhilfe schaffen", so der IV-Generalsekretär.
Angesichts der demografischen Entwicklung und der globalen Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften steige
der Wettbewerb von Unternehmen und Staaten um die besten Köpfe. "Um für diesen Wettbewerb gerüstet
zu sein, brauchen wir unter anderem ein unbürokratisches Anerkennungsverfahren für ausländische
Qualifikationen bis hin zu einer vermehrten Sprachförderung auf allen Bildungsebenen zur besseren Integration",
so Neumayer, der abschließend hervorhob:
"Österreich muss sich als Zielort für internationale Talente positionieren. Zusätzlich zum
gesetzlichen Regelwerk muss es daher ein attraktives Gesamtkonzept für qualifizierte Zuwanderung geben, damit
Österreich künftig verstärkt von internationalen Talenten wahrgenommen wird."
|
|
|
|
Wir übernehmen hier Stellungnahmen aller im Parlament vertretenen
Parteien –
sofern (bis zur Aktualisierung um 10:00 Uhr) vorhanden! Die Reihenfolge der Beiträge richtet
sich in der Regel nach deren Mandatsstärke im Parlament bzw. nach der Hierarchie der
Personen. Die Redaktion
|
Die Verantwortung der Inhalte liegt bei den Aussendern. Die Redaktion.
|
zurück
|
|
|
|
|
|
Die Nachrichten-Rubrik "Österreich,
Europa und die Welt"
widmet Ihnen der Auslandsösterreicher-Weltbund
|
|
|
|
Kennen Sie schon unser kostenloses Monatsmagazin
"Österreich Journal" in vier pdf-Formaten? Die Auswahl
finden Sie unter http://www.oesterreichjournal.at
|
|
|
|