30 Insassen freuen sich über ein Weihnachtsfest zu Hause
Wien (bmj) - 30 Insassen werden heuer Weihnachten aufgrund der Weihnachtsbegnadigung zu Hause bei ihren
Angehörigen verbringen. Am 17. Dezember 2014 öffnen sich die Tore der Justizanstalt für die vom
Bundespräsidenten begnadigten Insassen. „Bei Vorliegen der notwendigen Voraussetzungen ermöglichen wir
mit Weihnachtsbegnadigungen einen frühzeitigen Neustart in ein Leben nach der Haft und ein Fest im Kreis der
Familie. Gerade ein sozialer Rückhalt und eine breite Unterstützung sind wichtige Erfolgsfaktoren für
die Wiedereingliederung in unsere Gesellschaft“, so Justizminister Wolfgang Brandstetter.
Bundesland/Anzahl der Häftlinge
Wien 3
Niederösterreich 16
Oberösterreich 3
Steiermark 4
Kärnten 1
Tirol 3
Burgenland, Salzburg, Vorarlberg 0
Wer kommt für eine Weihnachtsbegnadigung in Frage?
Für eine Begnadigung in Frage kommen Insassen, die leichtere Delikte begangen haben, wie z.B. einfache
Diebstähle, Betrugsdelikte, fahrlässige Körperverletzung oder Verletzung der Unterhaltspflicht
Voraussetzung für eine Weihnachtsbegnadigung ist u.a., dass die verhängte Strafe fünf Jahre nicht
überstiegen hat, ein bestimmter Strafteil schon verbüßt ist, ein maximaler Strafrest nicht überschritten
ist und nicht zu viele Vorstrafen vorliegen. Ausgeschlossen sind z.B. Insassen, die wegen Sexualdelikten, absichtlicher
schwerer Körperverletzung, Delikten nach dem Suchtmittelgesetz oder fahrlässiger Tötung bei einem
Verkehrsunfall mit Fahrerflucht verurteilt wurden und Personen, die im Maßnahmenvollzug angehalten werden
(geistig abnorme Rechtsbrecher).
Ablauf der Weihnachtsbegnadigung
Die Leiter der Justizanstalten legen wegen dem Bundesministerium für Justiz nach bestimmten Kriterien
von Amts jene Fälle vor, in denen eine Weihnachtsbegnadigung möglich erscheint. Das Bundesministerium
für Justiz prüft die vorgelegten Fälle (anhand u.a. der Urteile, Strafregisterauskünfte, Berichte
des Sozialen Diensts über Aussicht auf ein redliches Fortkommen) und erstattet einen Gnadenvorschlag, der
vom Justizminister genehmigt werden muss.
Dieser Vorschlag wird dem Bundespräsidenten übermittelt, der seinerseits die Vorlagen prüft und
mit Entschließung genehmigt. Nach der Entschließung des Bundespräsidenten werden die Justizanstalten
verständigt. Die begnadigten Insassen werden zu einem im Erlass festgesetzten Stichtag (heuer ist es der 17.
Dezember 2014) bedingt entlassen (Probezeit: drei Jahre).
Ein wenig Geschichte
Weihnachtsbegnadigungen haben in Österreich eine lange Tradition. Bereits im 19. Jahrhundert wurden wiederkehrende
Sammelbegnadigungen durchgeführt. Zwischen 1938 und 1945 waren sie völlig abgeschafft. Die erste Weihnachtsbegnadigung
erfolgte wieder im Jahr 1946, seither findet diese besondere Form von Einzelgnadenerweisen jährlich statt.
Im Jahr 2013 wurden 18 Personen zu Weihnachten begnadigt, im Jahr 2012 34.
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