Novelle des Bau- und des Raumplanungsgesetzes, Sonderpensionen und Dienstrechtsnovelle stehen
auf dem Programm
Bregenz (vlk) – Eine Baugesetz-Novelle mit Erleichterungen für die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen,
ein Gesetz, das Bezieher höherer Pensionen zur Leistung stark erhöhter Pensionssicherungsbeiträge
verpflichtet, eine Änderung des Raumplanungsgesetzes betreffend Ferienwohnungen und eine Dienstrechtsnovelle,
die verbesserte Rahmenbedingungen für Pflegekarenz, Pflegeteilzeit und Pflegeurlaub schafft, zählen zu
den Schwerpunkten des umfangreichen Gesetzgebungsprogrammes des Landes im 1. Halbjahr 2015, informieren Landeshauptmann
Markus Wallner und Landesrätin Bernadette Mennel.
Wie im Arbeitsprogramm der Landesregierung vereinbart, soll die Anbringung von Solar- und Photovoltaikanlagen an
bestehende Gebäude unter bestimmten Voraussetzungen künftig bewilligungsfrei sein. Im Rahmen einer Novelle,
die Sicherheitsstandards für Betriebsanlagen festlegt, die ein erhöhtes Gefahrenpotential aufweisen (sog.
"Seveso"-Betriebe), kommt es deshalb zu einer Änderung des Baugesetzes. Damit, so Landeshauptmann
Wallner, wird "nicht nur ein weiterer Beitrag zur Deregulierung sondern auch zur Unterstützung des Einsatzes
erneuerbarer Energien geleistet". Mit der Novelle soll zudem das Mitspracherecht für Inhaber von Gewerbebetrieben
bei näher heranrückender Wohnbebauung gestärkt werden.
Weitere Begrenzung von Sonderpensionen
Das Land Vorarlberg hat schon vor vielen Jahren die Weichen dahin gehend gestellt, dass neu eintretende Politiker
und öffentlich Bedienstete keine eigenen Politiker- oder Beamtenpensionsansprüche mehr erwerben. "Vorarlberg
ist österreichweit das einzige Bundesland, das die Pragmatisierung generell abgeschafft hat, und zwar schon
2001", erklärt Landeshauptmann Wallner. Das geplante Sonderpensionsbegrenzungsgesetz sieht vor, dass
auch jene Personen, die noch nach altem Recht Pensionsansprüche erworben haben, für ihre Pension gestaffelt
nach der Pensionshöhe Pensionssicherungsbeiträge im Ausmaß zwischen 10 und 25 Prozent ihrer Pension
entrichten müssen. Damit soll die betroffene Personengruppe, wozu auch Funktionäre und Bedienstete ausgegliederter
Landes- bzw. Gemeindegesellschaften gehören, stärker als Angestellte und noch stärker als bisher
zur Finanzierung des Pensionssystems herangezogen werden.
Klare Regelung für Nachnutzung von Maisäßgebäuden
Die Nachnutzung von Maisäßgebäuden, die nicht mehr für ihren ursprünglichen landwirtschaftlichen
Zweck benötigt werden, ist schon länger als Problem erkannt. Mit der bevorstehenden Raumplanungsgesetz-Novelle
soll klargestellt werden, unter welchen Voraussetzungen eine Nutzung für Ferienzwecke möglich ist. Generell
werden die Ferienwohnungsregelungen überarbeitet, mit dem Ziel, klarer festzulegen, in welchen Fällen
ein Rechtsanspruch auf Errichtung und Nutzung einer Ferienwohnung besteht und in welchen nicht.
Bessere Rahmenbedingungen bei Pflegeaufgaben
Das Land will mit einer Dienstrechtsnovelle in seinem Zuständigkeitsbereich bessere Rahmenbedingungen
für jene Landes- und Gemeindebediensteten bereitstellen, die sich um ein pflegebedürftiges Familienmitglied
kümmern. "In einer alternden Gesellschaft wird Pflege zu einer immer wichtigeren gesellschaftlichen Aufgabe.
Den im Berufsleben stehenden Angehörigen müssen daher geeignete Rahmenbedingungen zur Verfügung
stehen, damit sie Pflegeaufgaben wahrnehmen können", erklärt der Landeshauptmann. Die Möglichkeiten
für Pflegeurlaub, Pflegekarenz und Pflegeteilzeit werden durch die Novelle deutlich verbessert.
Zu den weiteren Gesetzgebungsvorhaben im neuen Jahr zählen unter anderem eine Schischulgesetz-Novelle mit
dem Ziel einer besseren Kontrolle der Einhaltung der schischulrechtlichen Vorschriften sowie landesgesetzliche
Änderungen, mit denen – auf Basis einer B-VG-Änderung, die derzeit im Nationalrat beraten wird – an die
Stelle der Amtsverschwiegenheit der Grundsatz der Informationsfreiheit treten soll.
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