LHStv.in Prettner: Durch dieses Modell kann der Patient den Arzt auch außerhalb der Ordinationszeiten
bei medizinischen Anfrage problemlos erreichen
Klagenfurt (lpd) - Am 02.01. besuchten Gesundheitsreferentin LHStv.in Beate Prettner und Rot-Kreuz-Präsident
Peter Ambrozy die Rot-Kreuz-Rettungsleitstelle in Klagenfurt, um sich über den Start des neuen Modells für
den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Kärnten zu informieren. Das Land Kärnten hat den Österreichischen
Rot-Kreuz-Landesverband Kärnten in Kooperation mit der Ärztekammer mit der Verwaltung des Bereitschaftsdienstes
an Werktagen in Kärnten unter Zuhilfenahme einer EDV-gestützten Anwendung beauftragt.
„Der Ansturm in der ersten Stunde des Starts war enorm. Von 13 bis 14 Uhr gingen 84 Anrufe ein. Wir haben sofort
reagiert und einen zweiten Telefonarzt installiert. Erfreulich ist, dass durch das gut geschulte Personal der Rettungsleitstelle
unter der Leitung von Bernhard Dreschl und die kompetente Beratung der Telefonärzte mehr als 90 Prozent der
Fälle telefonisch abgearbeitet werden konnte“, sagte Prettner. Die leicht zu merkende Nummer 141 soll – wie
alle anderen Notrufnummern – den Kärntnerinnen und Kärntnern schon bald ein Begriff sein. „Medizinische
Anfragen werden an einen diensthabenden Telefonarzt weiter geleitet, der dann die Beratung fortführt oder
bei Bedarf einen der diensthabenden Kollegen zur Visite direkt zu den Patientinnen und Patienten vor Ort schickt“,
so die Gesundheitsreferentin.
„Für die Zukunft ist eine reibungslose Versorgung durch die hervorragende Zusammenarbeit der Ärztekammer
und des Roten Kreuzes gesichert. Die Dienstpläne für die Telefonärzte sind für das erste Halbjahr
2015 bereits eingeteilt“, berichtete Ambrozy. Wesentlich sei auch, dass wenn in der Rot-Kreuz-Rettungsleitstelle
unter der Nummer 141 ein tatsächlicher Notfall einlangt, der einen Anruf unter der Nummer 144 erfordert hätte,
automatisch die Rettungskette in Gang gesetzt wird, ergänzte der Rot-Kreuz-Präsident.
Bereitschaft ist an Werktagen in Klagenfurt von Montag bis Donnerstag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des jeweils darauffolgenden
Tages, außerhalb von Klagenfurt von Montag bis Freitag von 19:00 Uhr bis 07:00 Uhr des jeweils darauffolgenden
Tages und zusätzlich in ganz Kärnten am Freitag von 13:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Die ärztliche Bereitschaft
an den Wochenenden und Feiertagen bleibt davon unberührt.
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