Schwarz: Angebote entsprechen den Vorstellungen der Familien
St. Pölten (nlk) - Nachdem vor einem Jahr die umfangreiche Neuregelung der Elternförderung im
Kinderbetreuungsbereich und der NÖ Tagesmütter/-väter-Förderung in Kraft getreten sind, gelten
in Niederösterreich seit Jahresbeginn 2015 deutlich verbesserte Förderrichtlinien für Tagesbetreuungseinrichtungen
und Horte sowie für Eltern-Kind-Zentren.
"Mit diesen Verbesserungen der neuen Elternförderung, der Förderung für Tageseltern- Träger
und nun der neuen Richtlinien für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen haben wir in Niederösterreich
eine umfassende Reform der Kinderbetreuungs-Förderung abgeschlossen. Gemeinsam mit den Mitteln der 15a-Vereinbarung
können nun je nach Bedarf und Vorstellungen der Familien bestehende Einrichtungen gesichert und qualitativ
verbessert sowie neue und nachhaltige Einrichtungen geschaffen werden", freut sich Familien-Landesrätin
Mag. Barbara Schwarz. "Mit der neuen Förderung der institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen realisieren
wir erstmals eine Gruppenförderung, die gerade neu gegründeten Einrichtungen Vorteile und Sicherheit
verschaffen wird", so Schwarz.
Die Kinderbetreuungseinrichtungen werden damit allein vom Land Niederösterreich bis zu vier Millionen Euro
pro Jahr mehr erhalten. Ein Vorteil des neuen Modells liegt darin, dass die Eröffnung neuer Einrichtungen
planbarer wird und auch bei anfangs geringerer Kinderanzahl für den Betreiber finanzierbar bleibt. Die Startförderung
für neue Eltern-Kind-Zentren beträgt nun 3.000 Euro. Für den jährlichen Betrieb sind ebenfalls
3.000 Euro vorgesehen. Bisher wurden je 2.000 Euro ausgeschüttet. "Durch den Beschluss neuer Förderrichtlinien
wird die Arbeit der Eltern-Kind-Zentren aufgewertet und weiterentwickelt", ist sich Schwarz sicher.
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