Arbeitsmarktförderung hilft bei der Umsetzung beruflicher Fortbildungsvorsätze!
Innsbruck (lk) - Wer die am Jahresbeginn gefassten guten Vorsätze hinsichtlich beruflicher Weiterbildung
in die Tat umsetzen will, kann ab sofort mit noch besserer finanzieller Unterstützung durch das Land Tirol
rechnen. Im Zuge der neuen Richtlinien zur Arbeitsmarktförderung, die mit 1.1.2015 in Kraft getreten sind,
werden zahlreiche berufliche Fortbildungsmaßnahmen noch besser als bislang unterstützt. „Es gibt eine
breite Palette an Kursen, für die Fördermittel beantragt werden können, sowohl in der allgemeinen
beruflichen Höherqualifizierung als auch beispielsweise in den Bereichen Technik und Gesundheit. Gerade letztere
bieten interessante Entwicklungsperspektiven“, ermutigt Arbeitslandesrat Johannes Tratter engagierte Tirolerinnen
und Tiroler, Bildungschancen zu ergreifen, um für die Herausforderungen des Arbeitsmarktes gerüstet zu
sein. Mit dieser Initiative will das Land Tirol der gestiegenen Arbeitslosigkeit gegensteuern.
Ab 1.1.2015: Förderansuchen online!
Wichtige Neuerung für FörderungsnehmerInnen: Die Bearbeitung der einzelnen Ansuchen läuft ab sofort
online über eine neue Datenbank. Stark vereinfacht und verbessert wurde das beliebte Bildungsgeld update.
NutzerInnen profitieren nun von einer Art „Bildungskonto“, die Abschaffung der bisherigen Jahresdeckelung (800
Euro), bringt eine höhere Förderung für teure und längere Ausbildungen mit sich (bis maximal
3.000 Euro).
Beispiele aus der Förderpraxis
Dies wird anhand konkreter Rechenbeispiele deutlich. So erhielt bislang eine FörderungsnehmerIn, die im Jahr
2012 die Berufsreifeprüfung am BFI in vier Fächern absolviert und dafür 3.610 Euro an Kurskosten
bezahlt hat, bisher 800 Euro Fördermittel. Infolge der neuen und verbesserten Richtlinien gibt es jetzt unter
gleichen Voraussetzungen 1.880 Euro Unterstützung.
Ein/e Arbeitnehmer/in, der/die einen dreimonatigen Befähigungskurs zum Elektrotechniker mit Kurskosten von
3.500 Euro belegt hat, erhielt bislang ebenfalls 800 Euro Förderung, ab sofort gibt es im selben Fall 1.750
Euro.
Sonderprogramme jederzeit möglich
Basierend auf der schon bislang bewährten Struktur der Arbeitsmarktförderung sehen die neuen Richtlinien
auch künftig flexible Möglichkeiten zum Erlass von Sonderprogrammen, wie der 2013 gestarteten Fachkräfteförderung
vor. „Diese wird wegen des gegebenen Bedarfs am Arbeitsmarkt weiter fortgesetzt. Zudem ist es jederzeit möglich,
auf neue und spezielle Anforderungen des Arbeitsmarktes zeitnah mit geeigneten Sonderprogrammen zu reagieren“,
verweist LR Tratter auf arbeitsmarktpolitische Gestaltungsspielräume.
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